Verwaltungsgericht Berlin spricht sich für DemonstrationsFREIHEIT aus

Bei Heise lese ich gerade, dass nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern auch „kleinere“ für den Kampf der Freiheit gegen Polizeiwillkür kämpfen. Konkret geht es um die Video-Überwachung von Demonstrationen durch die Polizei:

Das Verwaltungsgericht stellte im Bezug auf die Anti-Atom-Demo nun fest, dass der einzelne Teilnehmer bei einer Beobachtung der Versammlung im „Kamera-Monitor-Verfahren“ damit rechnen müsse, aufgezeichnet und registriert zu werden. Dies könne ihn vom Begleiten einer entsprechenden Veranstaltung abschrecken oder zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden. Durch diese Einschüchterung könnte mittelbar auf den Prozess der Meinungsbildung und demokratischen Auseinandersetzung eingewirkt werden. Erlaubt seien Bild- oder Tonaufnahmen durch die Berliner Polizei gemäß dem Versammlungsgesetz des Landes nur, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen“, dass von Teilnehmern öffentlicher Versammlungen „erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen“. Dafür müsse eine entsprechende Gefahrenprognose ersichtlich sein.

Eine Demonstrationsfreiheit muss es mir ermöglichen FREI zu demonstrieren und mir im Vorfeld die Gewissheit geben, nicht wegen der Ausübung meiner Meinungsfreiheit mit (versteckten) Restriktionen zu rechnen. HER-VOR-RAGEND! Es gibt Hoffnung. Ab und an blitzt sie auf.

Deutsche Polizei im Focus von Amnesty International

Wer denkt, dass nur südamerikanische Rumpelstaaten soviel Aufmerksamkeit durch Amnesty International(AI) verdienen, dass ihnen eine eigene Kampagne gegönnt wird, der muss jetzt ganz stark sein. Denn nun hat es auch die deutsche Polizei (man möchte leider fast sagen: endlich) erwischt: Amnesty International(AI) widmet dem zweifelhaften Anteil der deutschen Polizeiarbeit eine eigene Kampagne.

Der Grund für diese Aufmerksamkeit wird bei der Tagesschau beschrieben:

Das Ergebnis eines neuen Berichts der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zur Polizeigewalt in Deutschland ist alarmierend: Ermittlungen gegen Polizisten werden demnach schlampig oder gar nicht durchgeführt. Geschuldet sei das einem Korpsgeist, so Amnesty-Generalsekretärin Lüke im Gespräch mit tagesschau.de.

Korpsgeist? Habe ich diesen Begriff nicht in der Vergangenheit auch wiederholt bemühen müssen? Anscheinend lag ich (leider) nicht so falsch. Die Generalsekretärin von AI-Deutschland, Monika Lüke, äuusert sich im Tagesschau Interview wie folgt:

Was aber auffällig ist: Alle Fälle, die wir aufgegriffen und in denen wir nachrecherchiert haben, zeigen, dass den Vorwürfen gegen die Polizei nicht ordnungsgemäß nachgegangen wurde. (Hervorhebung von mir)

[…]

Was sich aber seit 2004 nicht verbessert hat ist: Bei Vorwürfen gegen die Polizei wird nicht ordnungsgemäß ermittelt.

Es wird das Problem, das einige Polizisten den Bürger als Opfer und sich selbst als unantastbar empfinden, also nicht angegangen. Der gesamte Bericht zur Lage der Nation aus der Sicht von AI ist unter dem Titel „Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland“ (Amnesty International, 2010).“ online verfügbar.

Dieser diesem Bericht untermauert zum Teil auch die Misstände, die hier im Blog schon diverse Mal thematisiert wurden. Zum Beispiel:

Einige Misshandlungsvorwürfe konnten nicht aufgeklärt werden, weil es nicht möglich war, die mutmaßlichen Täter zu identifizieren. Amnesty International befürchtet, dass die fehlende Kennzeichnung von Polizeibeamten durch ein gut sichtbares Identifizierungsmerkmal zur Straflosigkeit von Polizisten beiträgt, die sich insbesondere im Zusammenhang mit Demonstrationen oder dem Einsatz von Spezialeinheiten einer Misshandlung schuldig gemacht haben.

[..]

Amnesty International hat im Laufe der Recherchen festgestellt, dass viele der eingeleiteten Ermittlungsverfahren mangelhaft waren, weil sie nicht unmittelbar, umfassend, unabhängig und unparteiisch waren.

[..]

Amnesty International dokumentiert in dem Bericht, dass insbesondere bei einigen Ermittlungsverfahren gegen Polizisten der Bundespolizei entweder die Einheit, zu der der beschuldigte Polizist gehörte, oder gar der beschuldigte Polizist selbst, Ermittlungen durchgeführt haben. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die erforderliche Unabhängigkeit von Ermittlungen.

Es ist sehr sehr traurig, passt aber in das Bild dass ich von diesem Staat habe: Das System (das sich aus Exekutive, Legislative und Judikative) zusammen setzt hat die reale Gewaltenteilung weitestgehend aufgegeben und anstelle dessen ein System des Eigenschutzes etabliert. Die Steuerung des selben geschieht durch die Spitzen von Wirtschaft und Politik (Reihenfolge beachten!).

Der Bürger wird nur als Verbraucher und als Stimmvieh benötigt. Ansonsten steht er im Weg und bedeutet eine stete, Kosten verursachende Gefahr.

Polizei, Rechtsverständnis und Jugde Dredd

Nach diversen Fällen von randalierenden Jugendlichen, Migranten, $“von den Medien als Ziel ausgewählter Randgruppe“, in denen auch immer häufiger auch den Ordnungshütern eine (Mit)Schuld gegeben werden muss, stellt das Verfassungsgericht heute fest, dass es anscheinend immer mehr Polizisten gibt, die sich als Jugde Dredd empfinden. Die ultimative Mischung aus Exekutive und Judikative. Die setzen Recht um, definieren gleichzeitig was recht ist und setzen dieses dann auch gleich um.

Wie war das nochmal mit der Entnahme einer Blutprobe bei Verdacht auf „Alkohol am Steuer“? Da muss ein Richter entscheiden, ob eine Blutprobe gegen den Willen des Verdächtigen durchgeführt werden darf oder nicht. Da es Ego-kranke Polizisten zu geben scheint musste sich nun das Verfassungegericht um einen Fall kümmern (Pressemitteilung):

Etwa 35 Minuten späterwurde ihr auf dem Polizeirevier auf Anordnung eines Polizeibeamten voneinem Arzt Blut entnommen.

Auf Anordnung eines Polizeibeamten. Aja. Und was sagt das Verfassungsgericht nun dazu?

Die Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit der Blutentnahme verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz. Der Betroffene hat Anspruch darauf, dass die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Blutentnahme umfassend und eigenständig prüfen und dabei insbesondere klären, ob die Ermittlungsbehörden auf die Einschaltung des Richters verzichten durften.

Der Gesetzgeber hat die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter anvertraut. Damit soll eine effektive Kontrolle der Ermittlungsmaßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanzgewährleistet werden. Wegen dieser Zielrichtung des Richtervorbehalts müssen die Ermittlungsbehörden in der Regel zunächst versuchen, die Anordnung eines Richters zu erlangen. Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung verbundene Verzögerung dürfen die Staatsanwaltschaft und -nachrangig – die Ermittlungsbehörden die Blutentnahme selbst anordnen.Eine solche „Gefahr im Verzug“ müssen die Ermittlungsbehörden dann mitauf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründen und in den Ermittlungsakten dokumentieren, es sei denn, der drohende Verlust desBeweismittels ist offensichtlich.

Besonders krass wird es hier:

Diese Grundsätze haben die Gerichte nicht beachtet. Die Auffassung desLandgerichts, dass richterliche Eilentscheidungen generell nur nach Vorlage schriftlicher Unterlagen getroffen werden könnten und dass diese wegen des zur Prüfung des Sachverhalts sowie zur Erstellung des Beschlusses notwendigen Zeitraums zwangsläufig mit der Gefährdung des Untersuchungszwecks einhergingen, würde dazu führen, dass Entscheidungen des Ermittlungsrichters zur Blutentnahme bei Verdacht auf Trunkenheit imVerkehr in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht mehr erholt werden würden. Der Richtervorbehalt bei der Blutentnahme wäre damit im Regelfall bedeutungslos. Die Gerichte haben auch nicht konkret geprüft,ob der Zeitraum zwischen Atemalkoholtest und Anordnung der Blutentnahme dafür ausgereicht hätte, dass ein Richter auch ohne schriftliche Antragsunterlagen den einfach gelagerten Sachverhalt eigenständig bewertet und seine Entscheidung anschließend übermittelt, zumal diese im Ausnahmefall auch mündlich getroffen werden kann. Ob selbst bei Kontaktaufnahme mit dem Ermittlungsrichter eine zeitnahe Entscheidung (zum Beispiel wegen anderer, vom Richter vorrangig zu bearbeitenderAnträge) unmöglich gewesen wäre und deshalb „Gefahr im Verzug“ vorlag, lässt sich nicht beurteilen, weil die Polizeibeamten erst gar nicht versucht hatten, einen richterlichen Beschluss einzuholen.

Selbst die untergeordneten Gerichte haben den Richtervorbehalt ausser Kraft setzen wollen. HALLO?

Wir halten fest:

  • Die Politik (gänzlich) ist ausser Kontrolle
  • Die Wirtschaft (teilweise) ist ausser Kontrolle /Banken etc)
  • Die Polizei ist (teilweise) ausser Kontrolle
  • Die Gerichte sind (teilweise)  ausser Kontrolle

Wer zum Henker will in dieser Situation von den Bürger verlangen sich nach Recht und Ordnung zu richten? Was ist denn die in diesem Staat gültige Ordnung?