Polizei, Rechtsverständnis und Jugde Dredd

Nach diversen Fällen von randalierenden Jugendlichen, Migranten, $“von den Medien als Ziel ausgewählter Randgruppe“, in denen auch immer häufiger auch den Ordnungshütern eine (Mit)Schuld gegeben werden muss, stellt das Verfassungsgericht heute fest, dass es anscheinend immer mehr Polizisten gibt, die sich als Jugde Dredd empfinden. Die ultimative Mischung aus Exekutive und Judikative. Die setzen Recht um, definieren gleichzeitig was recht ist und setzen dieses dann auch gleich um.

Wie war das nochmal mit der Entnahme einer Blutprobe bei Verdacht auf „Alkohol am Steuer“? Da muss ein Richter entscheiden, ob eine Blutprobe gegen den Willen des Verdächtigen durchgeführt werden darf oder nicht. Da es Ego-kranke Polizisten zu geben scheint musste sich nun das Verfassungegericht um einen Fall kümmern (Pressemitteilung):

Etwa 35 Minuten späterwurde ihr auf dem Polizeirevier auf Anordnung eines Polizeibeamten voneinem Arzt Blut entnommen.

Auf Anordnung eines Polizeibeamten. Aja. Und was sagt das Verfassungsgericht nun dazu?

Die Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit der Blutentnahme verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz. Der Betroffene hat Anspruch darauf, dass die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Blutentnahme umfassend und eigenständig prüfen und dabei insbesondere klären, ob die Ermittlungsbehörden auf die Einschaltung des Richters verzichten durften.

Der Gesetzgeber hat die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter anvertraut. Damit soll eine effektive Kontrolle der Ermittlungsmaßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanzgewährleistet werden. Wegen dieser Zielrichtung des Richtervorbehalts müssen die Ermittlungsbehörden in der Regel zunächst versuchen, die Anordnung eines Richters zu erlangen. Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung verbundene Verzögerung dürfen die Staatsanwaltschaft und -nachrangig – die Ermittlungsbehörden die Blutentnahme selbst anordnen.Eine solche „Gefahr im Verzug“ müssen die Ermittlungsbehörden dann mitauf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründen und in den Ermittlungsakten dokumentieren, es sei denn, der drohende Verlust desBeweismittels ist offensichtlich.

Besonders krass wird es hier:

Diese Grundsätze haben die Gerichte nicht beachtet. Die Auffassung desLandgerichts, dass richterliche Eilentscheidungen generell nur nach Vorlage schriftlicher Unterlagen getroffen werden könnten und dass diese wegen des zur Prüfung des Sachverhalts sowie zur Erstellung des Beschlusses notwendigen Zeitraums zwangsläufig mit der Gefährdung des Untersuchungszwecks einhergingen, würde dazu führen, dass Entscheidungen des Ermittlungsrichters zur Blutentnahme bei Verdacht auf Trunkenheit imVerkehr in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht mehr erholt werden würden. Der Richtervorbehalt bei der Blutentnahme wäre damit im Regelfall bedeutungslos. Die Gerichte haben auch nicht konkret geprüft,ob der Zeitraum zwischen Atemalkoholtest und Anordnung der Blutentnahme dafür ausgereicht hätte, dass ein Richter auch ohne schriftliche Antragsunterlagen den einfach gelagerten Sachverhalt eigenständig bewertet und seine Entscheidung anschließend übermittelt, zumal diese im Ausnahmefall auch mündlich getroffen werden kann. Ob selbst bei Kontaktaufnahme mit dem Ermittlungsrichter eine zeitnahe Entscheidung (zum Beispiel wegen anderer, vom Richter vorrangig zu bearbeitenderAnträge) unmöglich gewesen wäre und deshalb „Gefahr im Verzug“ vorlag, lässt sich nicht beurteilen, weil die Polizeibeamten erst gar nicht versucht hatten, einen richterlichen Beschluss einzuholen.

Selbst die untergeordneten Gerichte haben den Richtervorbehalt ausser Kraft setzen wollen. HALLO?

Wir halten fest:

  • Die Politik (gänzlich) ist ausser Kontrolle
  • Die Wirtschaft (teilweise) ist ausser Kontrolle /Banken etc)
  • Die Polizei ist (teilweise) ausser Kontrolle
  • Die Gerichte sind (teilweise)  ausser Kontrolle

Wer zum Henker will in dieser Situation von den Bürger verlangen sich nach Recht und Ordnung zu richten? Was ist denn die in diesem Staat gültige Ordnung?

4 Gedanken zu „Polizei, Rechtsverständnis und Jugde Dredd

  1. In diesem Fall bin ich mir nicht ganz sicher, auf welche Seite ich mich stellen soll. Ich finde es natürlich nicht richtig, wenn sich Polizeibeamte einfach über ein Gesetz oder eine Regel hinwegsetzen. Aber in diesem speziellen Fall muss ich sagen, dass es auch wenig Sinn macht auf eine richterliche Anordnung zu warten. Bis dahin ist zu viel Zeit vergangen. Da sollte man vielleicht an den Regeln und Abläufen eher etwas ändern.

  2. @Linda:

    Es kann auch rückwirkend – mit hinreichender Genauigkeit – der Blutalkoholwert ermittelt werden. Wie lange dauert denn eine richterliche Anordnung? Richter stehen 24/7 zur Verfügung, die haben auch einen „Notdienst“.

    Die Rechte der Bürger sind SEHR stark. Man draf nicht einfach im vorbei gehen die Rechte einschränken oder gar aussetzen. Das hat das Verfassungsgericht wieder einmal klar machen müssen.

  3. @Linda: Ja, das hätte sich sogar machen können, wenn es denn mit Begründung dokumentiert worden wäre. Das aber hat nicht stattgefunden. Auch ein Versuch sich mit der Staatsanwaltschaft zu reden, hat nicht stattgefunden.
    Man muss immer eines im Auge behalten: In D ist die Polizei ein rein ausführendes Organ. Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlung und ordnet Massnahmen an. Deswegen beispielsweise darf die Polizei niemanden – ich wiederhole es: niemanden – zur Aussage zwingen.
    Dem einzelnen Polizisten mag das gelegentlich stinken – dann hat er vlt. zuviel US-Serien konsumiert -, aber man kann sich die Rechtslage nicht malen, wie es gerade passt.

  4. Ich denke bei diesem Thema mal an den Sonntag, an dem die deutsche Fussballmanschaft die englische Fussballmanschaft mit 4:1 geschlagen hat. Bei meinem Heimweg auf dem Rad, von Wilhelmsburg in Richtung Harburg, hat sich ein zum Teil erwartendes, wie auch bemerkendenswertes Bild gezeigt. Tausende Menschen, haben sich nach dem Spiel in die Autos geschwungen, um dem Nationalstolz, oder was auch immer, Tribut in den Strassen zu zollen. Die waren natürlich alle nüchtern (klar doch), haben Selter oder Orangensaft getrunken (iss richtig). Die Harburger City stand Kopf, niemand hat sich für Gesetzmässigkeiten interessiert, its Party-Time. Wie soll ich das verstehen, deuten, oder erklären ? Wo beginnt oder endet die Willkür für die eine, oder die andere Seite ?

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