Wenn Privatkopien in die falschen Hände geraten

Gesetzt den Fall, ich kopiere eine Musik-CD oder einen Film auf meine lokale Festplatte, so ist dieses legitim. Ich erstelle die sogenannte Privatkopie. Diese Privatkopie darf ich sogar weitergeben – wenn auch nur im engsten privaten Kreise. Wenn also ein guter Freund von mir heute die neue Broilers-CD erhalten hat und mir davon eine Kopie zukommen lässt, so ist das legitim. Auch wenn das GVU und Andere dies gern anders sehen würden.

In der Zeit wird über den aktuellen Fall in Sachen Kino.to berichtet und es gibt da einen Teil, den ich sehr interessant finde:

Ist es illegal, sich den Stream eines Filmes anzusehen? Nein, sagen jene, die auf diese Art illegale Kopien aktueller Filme im Netz sehen. Ja, sagt die Filmindustrie, die das als Schädigung ihrer Geschäfte betrachtet. Rechtlich geklärt ist die Frage nicht, auch wenn sie seit Jahren Juristen und vor allem Nutzer beschäftigt.

Sicher sollten sie (Anm.: Die Anschauer des Stream, die temporär die Datei im Hauptspeicher/Festplatte haben) sich deswegen aber nicht unbedingt fühlen. Zwar vertritt der Anwalt Christian Solmecke beim Nachrichtenportal Gulli die Rechtsauffassung, Streams anzuschauen sei nicht illegal. So muss es aber nicht bleiben.

Ich stelle jetzt mal doof eine These auf: Wenn es illegal ist, dass Oma Plüsch – unwissend – eine temporäre Kopie der Daten auf ihrem Rechner hält, wie sieht es dann aus, wenn Ermittler/Staatsanwälte oder andere Personen Kopien auf ihrem Rechnersystem bevorraten, die nicht unter den Passus „Privatkopie“ fallen? Wie ist – so rein hypothetisch – der Fall zu bewerten, wenn eine Person eine (oder mehrere) Mail(s) im Mail-Eingangsverzeichnis (oder auch im Ordner „Müll“) vorhält, die widerrechtlich kopierte Daten enthält?

Auch hier wurden die Daten „unwissentlich“ in Empfang genommen, ist dies in diesem Fall straffrei?

Anwälte vor denen man nur warnen kann

Es schein, als wenn man – vor allem als Bezieher von Sozialleistungen, die einem aufgrund der in Deutschland gültigen Gesetze und Verordnungen zustehen – die Anwaltskanzlei „Haas & Kollegen“ deutlich meiden sollte. Zumindest wenn es stimmt, was in der Readers-Edition heute berichtet wird.

Demnach schreibt der wahrscheinliche Namensgeber der Kanzlei, Frank Haas, in einer Mail an die Gegenseite:

Sozialschmarotzer wie Sie mit offensichtlich zu viel Zeit sind es, an denen dieses Land krankt. Und der einzige Fehler an Hartz IV ist, dass es offensichtlich auch den Leuten gewährt wird, die sich nicht in Not befinden, sondern das geistige Eigentum anderer mit Füßen treten.”

Ich stelle mir gerade vor, dass ein Hartz-IV Bezieher – in völliger Verkennung der Sachlage – bei einer Sache nach dem Verwaltungsrecht den Rechtsanwalt Frank Haas mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt.

Traurig, wie unzuverlässig der Kausalzusammenhang zwischen universitärer Bildung und Anstand doch ist. Denn ich glaube es ist keine Beleidigung, wenn ich die Behauptung aufstelle, dass diese Mail von Frank Haas aus Eschborn doch äusserst unanständig ist.

Ich werde – dank SEO – in Geld schwimmen!

Soeben erreicht mich der Reichtum! Wahnsinn!

Hallo

bei der Recherche nach guten Linkquellen bin ich heute auf http://rz.koepke.net/ gestoßen.

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Whow – glatt 50 Euro EINMALZAHLUNG für Werbung

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Hmm, ich glaube nicht, dass ich die betreffende Mail beantworten werde. 50 Euro? Das kann doch nicht ernst gemeint sein.

Sind diese SEO-Trottel wirklich so dämlich, im Impressum nur nach der Mailadresse zu schaun und nicht einmal den ersten Satz zu lesen:

Aus gegebenem Anlass: Dieses Weblog ist eine private, werbefreie Internetpräsenz.

Ja, diese SEO-Trottel scheinen wirklich so dämlich zu sein. Noch dämlicher sind offensichtlich nur diejenigen, die eben diesen SEO-Hirseln Geld in den Rachen schmeissen.

Sollte jemand auf die Idee kommen, mir – mittels Dienstvertrag – ein angenehmes Leben durch – inhaltlich freies – Führen dieses Blogs ermöglichen wollen, so wäre ich gesprächsbereit. Obschon mir mein derzeitiges Arbeitsverhältnis auch sehr entgegen kommt….