T-Mobile bietet KEINEN freien Internetzugang

Endlich wird es einmal rechtsstaatlich formuliert:

Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat es T-Mobile untersagt, aktuelle Mobilfunktarife etwa fürs iPhone mit den Prädikaten „Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ anzupreisen. Ein entsprechendes Urteil (Az.: 5 U 185/08) von dieser Woche liegt heise online vor. Der 5. Zivilsenat des hanseatischen Gerichts bestätigte damit im Berufungsverfahren den Antrag des Internettelefonie-Anbieters Sipgate. Die Düsseldorfer Firma störte sich vor allem daran, dass Dienste wie Voice-over-IP (VoIP) oder Instant Messaging nicht Gegenstand einschlägiger Verträge der zur Deutschen Telekom gehörenden Mobilfunkgesellschaft sind. Sie führte weiter ins Feld, dass die Bandbreite des Online-Zugangs von T-Mobile ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt werde.

berichtet Heise. Man kann gegen das OLG Hamburg ja sagen was man möchte, aber dieses Urteil begrüsse ich deutlich. Allein schon aus dem Prinzip der Ehrlichkeit von Kaufleuten.

„Terroranschlag“ auf Hamburger Nahverkehr

Wer mein Blog wirklich liest weiss, dass ich ÖPNV-Nutzer bin. Nicht weil ich so grün bin, dass ich FDP wähle weil mir das Geld für den Bioladen fehlt, sondern weil es einfach vernünftig ist.

Seit längerem bin ich immer wieder mal genervt von den Durchsagen „Wegen eines Polizei/Feuerwehreinsatzes verkehrt die S-Bahnline S3  derzeit nicht zwischen Hauptbahnhof und Harburg“. Gefühlt hört man diese Durchsage ca. alle 2 Wochen einmal. Auch heute wurde mein Heimweg durch diese süssen Töne versüßt. Aber eines ist heute anderes, denn im Gegensatz zu sonstigen Ausfällen, wurde mir heute – per Polizeipressemitteilung – der Grund mitgeteilt:

Hamburg (ots) – „Herrenlose Tasche“ in der S-Bahn sorgt für Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei-

Am 07.10.2010 sorgte eine „herrenlose Tasche“ in einer S-Bahn der Linie S 3 auf der Fahrt vom Hamburger Hauptbahnhof in Richtung Harburg für einen Einsatz der Bundespolizei sowie eine Streckensperrung. Besorgte Fahrgäste informierten gegen 15.40 Uhr den Triebfahrzeugführer der S-Bahn über den verdächtigen Gegenstand. Umgehend wurde die Bundespolizei alarmiert. Ein Eigentümer konnte nicht ermittelt werden. In der S-Bahnstation Wilhelmsburg wurden die S-Bahn sowie der Bahnsteig durch Polizeibeamte geräumt. Spezialisten der Bundespolizei durchleuchteten die Tasche und öffneten diese anschließend manuell.

Inhalt: Ein Fahrrad – und ein Türschloss sowie ein Paar Damenschuhe.

Die S-Bahnstrecke zwischen den Stationen Harburg Rathaus und Hammerbrook mussten für die Einsatzmaßnahmen von ca. 15.45 Uhr bis 17.05 Uhr beidseitig gesperrt werden. Über Betriebsstörungen im S-Bahnverkehr können durch die Bundespolizei keine Auskünfte gegeben werden. Die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei wurden gegen 17.15 Uhr beendet.

Beteiligte Einsatzkräfte: Bundespolizei, Feuerwehr, Landespolizei

„Die Bundespolizeiinspektion Hamburg appelliert eindringlich an Reisende auf ihr Gepäck zu achten und dieses nicht unbeaufsichtigt abzustellen. Herrenlose Gepäckstücke können umfangreiche Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei verursachen.“

Hallo? McFly? Kann hier jeder Turnbeutelvergesser den öffentlichen Nahverkehr einer Millionenstadt am Ende besser durcheinander wirbeln als ein Bombenanschlag? Die Terroristen sind am Ziel angelangt – es gibt nichts mehr zu perfektionieren.

Wir haben früher – als es in Diskotheken noch Drogenkontrollen gab – uns den Spaß gemacht und Zigarettenschachtel auffällig unauffällig unter Tischen und Bänken verschwinden zu lassen um die Zivis zu ärgern. Das war ein Scheissdreck gegen  das, was man heute mit einer Aktentasche in der S-Bahn machen kann. Ob das im ICE auch funktioniert?

Wir sind doch alle Balla-Balla.

httpv://www.youtube.com/watch?v=unX6mu4OxE8

Ein bei uns unvorstellbarer Polizeieinsatz

FBI nimmt 100 Polizisten fest

Eigentlich sind es die Schutzkräfte, die für Recht und Ordnung sorgen sollen. Doch in dem karibischen Staat scheinen die Dinge anders zu liegen: Den Verdächtigen wird Beihilfe zur Organisierten Kriminalität vorgeworfen.

schreibt die FTD. Kann sich hier jemand vorstellen, dass unser BKA eine konzentrierte Aktion gegen Bereitschaftspolizisten durchführt? Sicher wird niemand – der noch bei Trost ist – den Kadergehorsam, und den gegenseitigen Schutz der Bereitschaftpolizisten als organisierte Kriminalität bezeichnen wollen.

Allerdings gelten für „normale“ Straftäter bei Gruppenbildung andere Regeln vor Gericht, denn bei Demonstranten z.B. wird derjenige, der seinen „Kollegen“ informell deckt, auch die Keule des Gesetzes treffen: Kriminelle Vereinigung nennt man sowas.

Bevor hier die Laser zum Präzisionshaarespalten herausgeholt werden: Nein, die Polizei an sich ist keine Kriminelle Vereinigung, wie auch der Fussballverein keine Kriminelle Vereinigung wird, nur weil sich 5 Personen aus einer Mannschaft zusammen rotten um Straftaten zu begehen. Aber es kann sehr wohl sein, dass sich innerhalb einer formellen Gemeinschaft (Bereitschaftspolizei) eine informelle Gruppierung (von der Leitung tolerierter Schlägertrupp?) bildet, die dann sehr wohl als Kriminelle Vereinigung zu gelten hat.

Leider sind BKA, Kriminalpolizei und normale Polizei viel zu dicht verwoben, als dass das BKA auch nur ein ansatzweises Interesse haben könnte diesen Gruppierungen (vor allem in Hamburg, Brandenburg, München und Berlin) das schmutzige Handwerk zu legen.