Über das parlamentarische System #S21

Wenn unser Wirtschaftsminister Brüderle von der Tagesschau wie folgt zitiert wird:

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle besteht darauf, dass das umstrittene Bahnprojekt „Stuttgart 21“ verwirklicht wird. Wenn getroffene Entscheidungen nicht umgesetzt würden, werde das parlamentarische System beschädigt, sagte der FDP-Politiker dem „Hamburger Abendblatt“. „Deswegen muss Stuttgart 21 auch gebaut werden.“

frage ich mich, was denn das parlamentarische System ausmacht? Ist etwas das gemeint, was Abgeordnetenwatch zum Thema Hamburg und Roland Berger beschreibt?

Man fragt sich allerdings, warum das überhaupt erforderlich ist, denn die Kontakte von Roland Berger zu Eliten in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft in der Hansestadt sind bereits jetzt exzellent:

Ist es der Kernpunkt des parlamentarischen Systems, den Konzernen verlässlich Aufträge zuzuschanzen und die Konzerne – wenn man sie schon nicht mehr offen subventionieren kann – mit irren Aufträgen dick und fett zu machen? Natürlich müssen sich Politiker bei Unternehmen beliebt machen. Gut dotierte Berater und Vorstandsposten bekommt nicht jeder daher gelaufene Depp. Nur wer sich in das parlamentarische System eingeschmiegt hat, der darf auch auf eine hohe Betriebsrente hoffen.

Dieses System wird auch im Blog des ZDF beschrieben:

Dabei verhalten sich solche Manager ganz rational: Schließlich hat ihnen die Politik in den vergangenen Jahren jede Menge Möglichkeiten eröffnet, Arbeitnehmer niedrig zu entlohnen – durch Leiharbeit, durch Minijobs. Durch den Druck, den Hartz IV auf das Lohngefüge entfaltet hat. Nirgends in Europa wächst der Niedriglohnsektor so stark wie in Deutschland, vor allem im Bereich unterhalb von 5 bis 6 Euro Stundenlohn.

Dass solche Löhne zum Leben nicht reichen, muss Arbeitgeber nicht zu denken geben. Denn schließlich kommt dann der Staat ins Spiel, stockt die Löhne auf. Arbeitnehmer gehen massenhaft auf die Ämter, um Zuschuss zu beantragen. Der Arbeitswissenschaftler Gerhard Bosch sagt dem ZDF-Magazin Frontal21: „Der Staat wird richtig ausgebeutet und die schlechtesten Unternehmer werden von uns noch mit unseren Beitrags- und Steuergeldern subventioniert. Das kostet im Jahr fast zehn Milliarden Euro und die Summe steigt.“

Ja, das funktionierende parlamentarische System lässt den Staat ausbluten. Aber das ist OK, solange die Konzerne die Politiker an den Erträgen teilhaben lassen.

Nochmal Grundgesetz Art 20?

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

..

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

WIR sind das Volk! Web 2.0 ist das „Mitmach-Internet“ – wir brauchen jetzt (wieder) Politik 2.0.

Internetsperren und Strafvereitelung im Amt

Alvar Freude berichtet in seinem Blog ODEM über eine Auswertung der dänischen Internet-Sperrlisten. Dem zu Grunde liegt eine Auswertung des dänischen ISP Siminn.

Demnach sind 97% der zu sperrenden Server in USA (916 Server), Kanada (13 Server) oder Deutschland (11 Server). Bemerkenswert ist nicht nur die unsagbar hohe Anzahl von Servern die in den USA liegen, sondern vor allem das es anscheinend nicht geschafft wird, in diesen Länder eine funktionierende Instanz (bestehend aus Staatsanwaltschaft und deren Hilfstruppen) zu schaffen, die diese Server tatsächlich vom Netz nehmen.

Oder liegt es an der unterschiedlichen regionalen Gesetzgebung? DANN allerdings würde uns eine europäische Version der Sperrliste keinen Meter nach vorn bringen. Denn für die klägliche Anzahl von „Restservern“ die vielleicht noch sperrbar wären, lohnt sich dieser Aufwand sicher nicht.

Warum werden die 13 Server in Deutschland nicht vom Netz genommen? Welche Behörde ist dafür verantwortlich? Greift da eventuell Strafvereitelung im Amt? Oder sind es unüberwindbare Sprachprobleme, die es den dänischen Behörden unmöglich machen, mal kurz beim BKA anzurufen und den Herren den Tipp zu geben „Schaut mal auf den Server 1.2.3.4 oder http://loeschen.de ?

Es ist widerlich, dass diese Unfähigkeit der Ermittlungsbehörden anscheinend auch noch von vollmundigen Reden der ahnungslosen Politiker(die nur den Überwachungssstaat ausbauen wollen) legitimiert wird.

Der Schäuble – ist er nicht nur körperlich gehandicapt?

Fast müsste man davon ausgehen, denn gerade der Bundesinnenminister sollte wissen, welch wichtige Funktion das Bundesverfassungsgericht in unserem Machtsystem darstellt. Schliesslichbesteht die Hauptaufgabe des Bundesverfassungsgericht darin (Quelle – daselbst):

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.

Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

Ja Herr Schäuble, wie der Spiegel schreibt

Der Innenminister wirft den Karlsruher Richtern vor, zu sehr in die Gesetzgebung einzugreifen. Als Beispiel nannte er die einstweilige Anordnung des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung

scheint es ja so zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht gerade wegen Menschen IHRES Schlages so ungemein wichtig ist. Im selben Artikel werden Sie ziriert mit:

„Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen – für jene nicht“, kritisierte Schäuble.

Ja und wenn dann der Gesetzgeber Instrumente nutzen möchte, die verfassungswidrig sind, so ist das egal, oder wie?

Einen zauberhaften Text ist auf Isotopp zu finden:

Lieber Wolfgang! Hast Du schon einmal überlegt, daß das Problem nicht bei den Richtern in Karlsruhe, sondern bei Dir liegt? Daß Du vielleicht doch ein wenig zu hart am Rande der Verfassung segelst? Vielleicht wäre ein Strategiewechsel angesagt? Einer, bei dem nicht die Verfassung und ihre Grenzen das Maß der Gesetzgebung sind, sondern bei der eine politische Leitlinie, die sicher auf dem Boden des Grundgesetzes steht, den Geist und das Wort der Gesetze bestimmt, die gemacht werden?

Wann rollt dieser garstige Verfassungsfeind endlich von der politischen Bühne? Der ist anscheinend nur noch Brandstifter und kein bisschen mehr Biedermann