Der heutige Tag ist der „Tag der Restgerechtigkeit“ – Hartz IV und Verfassungsgericht

Auch wenn ich schon seit Jahren kein Hartz-IV mehr beziehen muss, so habe ich lange genug unter der Knute des SGB-II Gesetzbuches leben müssen um diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes feiern zu können:

Regelleistungen nach SGB II („Hartz IV- Gesetz“) nicht verfassungsgemäß

Der obige Link führt euch direkt zu dem Urteil des BVG vom 9. Februar 2010 – welches unter dem Aktenzeichen „1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 “ verhandelt wurde.

Die Kernaussage ist folgende:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

Man muss nicht „arbeutsscheu“ oder ein „Generalversager“ erster Güte sein um in das Netz des SGB II zu fallen. Das kann wahrlich jedem passieren – ja auch DIR! Man glaubt gar nicht WIE schnell man zu der stets wachsenden „Randgruppe“ der Gesellschaft gehört, die vom System regelrecht ausgepresst wird., die das System am liebsten unter den Teppich kehren würde.

Ich zum Beispiel hatte VIELE Jahre einen sehr guten Verdienst, der dazu führte, dass ich geradezu fürstlich in die Sozialkassen einzahlte (womit ich kein Problem habe: Eigentum verpflichtet). Dann machte ich mich selbstständig und führte (damals gab es noch keine freiwillige Einzahlung in die Arbeitslosenkasse für Selbstständige) diese Selbstständigkeit länger als zwei Jahre. Nachdem meine Selbstständigkeit den Bach runter ging -> DIREKT Hartz-IV. Ich hatte zu lange nicht eingezahlt. SO geht unser System mit Menschen um, die früher dafür sorgten, dass das Bruttosozialprodukt auch von anderen Schultern als Aktionären getragen wird.

Dank Hartz-IV ist man aber auf einmal nur noch Dreck für die Meinungsmacher gewisser Medien. DIESES wurde durch das Bundesverfassungsgericht nun ein wenig gerade gerückt. Ich bedanke mich dafür und stelle fest, dass ich die Kosten des BVG gern von meinen Steuern zahle!

Ein Erfolg für das Volk, ein Schlag ins Gesicht von der Leyen

„Die gegenwärtige Bundesregierung beabsichtigt eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet“, heißt es in dem fünfseitigen Schreiben, das dem SPIEGEL vorliegt. Die Regierung will also ein Gesetz, aber ein anderes. (Spiegel)

Darf der Wähler auch per Abstimmung (Wahl) eine Entscheidung treffen und diese dann ein paar Monate später wieder ändern? Oder muss der Wähler die ganzen vier Jahre leiden? Vor allem haben sowohl CDU/CSU als auch FDP für das Zensurgesetz gestimmt.

Gut, dass die Meinung des Volkes gehört wird, aber wieso haben wir solch eine Wackelregierung? Können die denn nichts auf Anhieb richtig machen?

Geht ihr noch ins Kino oder bombt ihr schon?

7. Soweit die Übermittlung meiner Daten an Dritte nicht aufgrund eines Gesetzes, insbesondere nach dem BDSG, erlaubt ist, willige ich ein, dass die UCI-Gruppe und KRANKIKOM

• soweit dies erforderlich ist, meine personenbezogenen Daten an Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten übermittelt.

Aus den Datenschutzerklärung des UCI-Kinowelt. Na, da braucht doch der Schäuble gar keine Kameras mehr, wenn ohnehin die Daten der Kinogänger (Ort. Zeit, Film) gleich die Behörden mitteilt. Die Frage, die offen bleibt ist, ob ich wenn ich desöfteren „Gewaltmovies“ schaue automatisch in der Gefährderkartei lande.Muss man also schon unter falschen Namen ins Kino gehen? Braucht man einen Ausweis, oder gar den Pass inkl. Visum? Wahrlich bunt die Welt in der wir leben.

Via Fefe