Warum es gut ist, dass RWE gegen die Abschaltung von Biblis klagt

Die RWE klagen gegen die – bislang temporäre – Abschaltung des Atommeilers Biblis:

RWE Power hat heute beim zuständigen VGH in Kassel rechtliche Schritte gegen die Anordnungen der hessischen Aufsichtsbehörde vom 18. März zur einstweiligen Einstellung des Betriebs des Kraftwerks Biblis für die Dauer von drei Monaten eingeleitet. Der Block A war in diesem Zusammenhang abgefahren worden, der Block B befand sich zu diesem Zeitpunkt in seiner planmäßigen Revision. Nach Rechtsauffassung der RWE Power liegen die Voraussetzungen der von der Bundesregierung herangezogenen Rechtsgrundlage für diese Maßnahme nach §19 des Atomgesetzes nicht vor.

Abgesehen davon, dass ich absolut überzeugt davon bin, dass die Klage der RWE rechtlich gültig und angemessen ist, freue ich mich diebisch auf die Verhandlung!

Es wird um Geld gehen – um sehr viel Geld. Und genau das ist der Punkt der mich interessiert. Denn RWE wird auch auf Schadenersatz klagen und wird diesen Schadenersatz sehr exakt beziffern müssen. Diese Zahlen dürfen für uns interessant sein. Wie viel Millionen Euro verdient RWE mit einem AKW, dass problemlos abgeschaltet werden kann (ist bei jemandem das Licht aus?). RWE wird dem Gericht die Zahlen vorlegen müssen, wie hoch die Erträge mit dem Strom sind, dessen Risiko und Gefahrenpotential in Deutschland stehen, der aber ins Ausland exportiert wird. Strom, dessen Herstellung mit deutschen Steuergeldern subventioniert wird, dessen Nachlass („End“lager“ der Reststoffe) aber dem Steuerzahler aufgebürdet wird.

Mich interessiert wirklich – und von einem Richter, inklusive Gutachterschlacht anerkannt – wieviel Millionen Euro den Aktionären zu Lasten der deutschen Steuerzahler ausgezahlt werden. Und ich hoffe, dass sich RWE als so richtig geldgeil herausstellt und den kalkulierten Schaden schön hoch ansetzt.

Geht ihr noch ins Kino oder bombt ihr schon?

7. Soweit die Übermittlung meiner Daten an Dritte nicht aufgrund eines Gesetzes, insbesondere nach dem BDSG, erlaubt ist, willige ich ein, dass die UCI-Gruppe und KRANKIKOM

• soweit dies erforderlich ist, meine personenbezogenen Daten an Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten übermittelt.

Aus den Datenschutzerklärung des UCI-Kinowelt. Na, da braucht doch der Schäuble gar keine Kameras mehr, wenn ohnehin die Daten der Kinogänger (Ort. Zeit, Film) gleich die Behörden mitteilt. Die Frage, die offen bleibt ist, ob ich wenn ich desöfteren „Gewaltmovies“ schaue automatisch in der Gefährderkartei lande.Muss man also schon unter falschen Namen ins Kino gehen? Braucht man einen Ausweis, oder gar den Pass inkl. Visum? Wahrlich bunt die Welt in der wir leben.

Via Fefe