U-Haft für dumme Qualitätsjournalisten?

Wann wird ein Richter für einen Tatverdächtigen eine Untersuchungshaft (U-Haft) anordnen, d.h. ihm bevor seine Schuld einwandfrei (durch Richterspruch nach einer ordentlichen Verhandlung!) festgestellt  die Freiheit nehmen, sich frei zu bewegen? Wohl nur in drei Fällen:

  1. Fluchtgefahr
  2. Gefahr der Wiederholung
  3. Verdunkelungsgefahr

Wenn keiner der drei Punkte konkret zutrifft, so wäre die Anordnung der U-Haft ebenfalls eine Straftat: Freiheitsberaubung.

Der Strafverteidiger Carsten R. Hoenig berichtet über eine Pressemitteilung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., die sich genötigt fühlt, die Berichterstattung des Berliner Presseerzeugnisses „B.Z.“ zu „kritisch zu begleiten“:

Die insoweit ablehnenden und teilweise populistisch überspitzten Kommentare in der Tagespresse verkennen die rein verfahrenssichernde Funktion von Untersuchungshaft. Befremdlich erscheinen in diesem Zusammenhang vor allem die teilweise direkt gegen den zuständigen Ermittlungsrichter gerichteten Angriffe bestimmter Presseorgane (z.B. „Das ist der Richter, der den Schläger freiließ“ – BZ vom 27. April 2011, Titelseite), wobei in einem Fall sogar ein großformatiges Foto des Ermittlungsrichters abgedruckt wurde. Eine solche tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung negiert den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.

Hoenig schreibt dazu in seinem Blog:

Daß die Journaille – wie jene BZ – versucht, auf diese Weise quasi eine Lynchjustiz wieder hoffähig zu machen, ist widerwärtig, aber bei dem Ausbildungsstand der sich auf diesem Niveau prostituierenden Schmierfinken nicht anders zu erwarten.

Und ich bin geneigt mich dieser Meinung vollumfanglich anzuschliessen. SO wird Meinung gemacht und das Prinzip des Rechtsstaates mit den Füssen getreten.

2090 wird Deutschland lebenswert werden können

Steile These, diese Überschrift – oder? Aber ich habe ein (jaja, äusserst schwächelndes Indiz) für diese These.

Hermann Hesse erklärte 1933, dass der Deutsche nur wenig Freiheit benötigen würde. Die Deutschen erkannte er als ein Volk von Dienern und Soldaten. Das mit den Soldaten hat sich ca. 80 Jahren später weitestgehend erledigt. Wenn wir nun noch 80 weitere Jahre warten, werden wir vielleicht auch den Selbstanspruch des dienens los und können dann den Makel wieder abnehmen, dass unsere Politik der Wirtschaft eine grössere Priorität einräumt als dem Volke.

Ich werde es nicht mehr erleben, meine Kinder auch nicht, die Enkel vielleicht. Aber den Urenkeln mag ich eine kleine Hoffnung mit auf den Weg geben. Es wäre schön, wenn unser aller Kampf – nach dem Motto „steter Tropfen höhlt den Stein“ – nach dem Abschaffung des Adels sich auch der Diktatur des Geldes wiedersetzen würde.

Nicht aufgeben – rein rechnerisch könnten wir eine kleine Chance haben 🙂

Wahre Helden der Freiheit: Hartplatzhelden

Wir leben in einer Zeit in der man als Individuum kaum noch Rechte hat. Der Deutsche Fußball Bund (DFB) hat – über den Württembergischen Fußballverband – versucht dem fußballbegeisterten Zuschauer das Recht genommen fußballbegeisterte Amateure zu filmen und diese Filme dann zu veröffentlichen.

Bis vor den Bundesgerichtshof mussten die Hartplatzhelden gehen um sich ihre Freiheit zu erstreiten.

Bravo Hartplatzhelden, schön dass ihr so lange durchgehalten habt!

Siehe auch FTD