Unkäufliche Politiker gehören verboten

Es gibt – weltweit – Politiker, die mit ihrem kargen Einkommen nicht auskommen. OK, ihr Einkommen liegt oberhalb des Satzes, der durch Hartz-IV als bezuschußfähig angesehen wird.

Knapp 7700 Euro brutto im Monat sind nicht gerade dekadent, aber man kann gut davon leben. So viel verdienen die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Wer in seiner Fraktion ein Spitzenamt bekleidet, kann sogar mit mehr rechnen. Fraktionsvorsitzende zum Beispiel verdienen in der Regel das Doppelte. (Quelle FTD)

Also Entschuldigung, aber DAVON kann man ja nun wirklich nicht leben. Also muss man etwas dazu verdienen. Die Diskussion bezüglich unseres derzeitigen (noch?) Außenministers und Vizekanzlers Guido Westerwelle zeigt was für Potential Politiker in Sachen Nebeneinkünfte haben. Auch andere Politiker nutzen ihre Position um daraus Kapital zu schlagen:

Die CDU vermarktet einem Medienbericht zufolge auch in Sachsen Gespräche mit ihrem Landesvorsitzenden. Generalsekretär Kretschmer bezeichnete die versprochenen Treffen mit Ministerpräsident Tillich jedoch als „Nebensache“. Vergangene Woche geriet Jürgen Rüttgers wegen dieser Sponsoring-Praxis unter Druck. (Welt)

Wenn ich diese (neue) Art des Politik machens mit folgender Meldung in Verbindung bringe:

Der US-Dachverband International Intellectual Property Alliance (IIPA), dem Lobbyvereinigungen wie die Business Software Alliance, die Motion Picture Association for America (MPAA) oder die Recording Industry Association of America (RIAA) angehören, hat dem Büro des US-Handelsbeauftragten im Rahmen eineröffentlichen Konsultation Empfehlungen für die Neuauflage der schwarzen Liste der Vereinigten Staaten zu Copyright-Frevlern gegeben.

Vielmehr wirft der Dachverband den Regierungen dieser Staaten auch vor, sich offen für den Einsatz freier Software stark zu machen und diesen teils auch im Behördensektor vorzuschreiben. (Heise)

Ja, wo kommen wir denn da hin, wenn jemand etwas kostenfrei anbietet, womit jemand anderes versucht Geld zu verdienen? Ich sehe es schon kommen, dass Westerwelles Mövenpick-Partei (vormals FDP) jegliche Lobbyarbeit für Kinder, Arbeitslose, Kranke, Alte und ähnlich finanzschwache Bevölkerungsgruppen als verfassungsfeindlich deklarieren lässt. Wenn man sich seine Stimme bezahlen lassen kann, dann muss man dies auch. Wo kämen wir denn sonst hin?

Neue Berufsperspektive: Für €5,42 (Gruss an THW) werde ich meinen Mitmenschen freundlich „Guten Morgen“, „Mahlzeit“ oder „Guten Abend“  sagen,. Und WEHE jemand erdreistet sich dies kostenfrei zu tun!

GM entscheidet über Opel und Gutenzwerg wird sich feiern lassen

Ich ahne es ja schon auf uns zukommen: Gutenberg und Merkel werden sich feiern lassen, für die Entscheidung General Motors die Adam Open AG an den Magna verkaufen zu wollen.

GM ist zur Abgabe des Autobauers Opel an Magna bereit. Das berichtet dpa unter Berufung auf Verhandlungskreise. Eine entsprechende Empfehlung habe der GM-Verwaltungsrat gegeben. Opel solle aus dem Konzern herausgelöst und von Magna übernommen werden. Die endgültigen Details müssten aber noch ausgehandelt werden, hieß es. Damit hätte sich der Wunschkandidat von Bund und Ländern durchgesetzt. (Quelle: Sueddeutsche)

Obschon Gutenberg und die Merkelsche eher wenig zu diesem Deal beigetragen haben und zitternd bangend in die zweite Reihe verband wurden, als es um die wirkliche Entscheidung ging. Gross war die Welle die in Berlin gemacht wurde, nächtelange – und wichtige!! – Tagungen, die am Ende aber nur zu einer Erkenntnis führten: Die Deutschen hatten NULL Einfluss auf die Entscheidung des amerikanischen Eigentümers der Adam Opel AG.

Aber nun – gerade kurz vor der Bundestagswahl – sehe ich schon die Interviews mit den verstrahlten Bildern des Gutenbergs: Er ist der Retter. Oder sollte Springer mich enttäuschen?

Art.3 Grundgesetz und Schüler

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht im Artikel 3 festgeschrieben und auf alle Zeit (Grundrecht!):

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nach einer Studie des Mainzer Institut für Soziologie (via SPON) ist aber eben diese Gleichheit für Schulkinder nicht gewährleistet, denn:

Bei gleich guter Schulnote (2,0) erhielten nur drei von vier Kindern aus der niedrigsten Einkommens- und Bildungsgruppe eine Empfehlung für die höchste Schulausbildung. Dagegen sollten von den Kindern mit wohlhabenden und gebildeten Eltern 97 Prozent aufs Gymnasium – so gut wie alle also.

Und wer klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kultusminister? NIEMAND, denn Kinder und Menschen mit niedrigem Einkommen haben einfach keine Lobby in unserem schönen Lande.

Aufmerksam wurde ich auf diese verdammte Scheisse diesen Sachverhalt durch Udo Vetter in seinem Lawblog, der auch ein Befreiphone haben will, basierend auf einer Aktion der Macnotes