Hätte Gerhard Zeiler bloss etwas anderes studiert

Der RTL-Geschäftsführer  Gerhard Zeiler hat – laut Wikipedia – Psychologie, Soziologie und Pädagogik studiert. Hätte er doch bloss wenigstens auch einen Messer & Gabel Einstiegskurs Jura belegt. Dann müsste er nicht solchen Schwachsinn wie

„Piraterie ist Diebstahl. Diebstahl ist verboten. Das Verbot gehört durchgesetzt“ (Quelle Heise)

von sich geben. Ein kurzer Blick in das StGB reicht hier völlig aus, denn dort wird der Straftatbestand „Diebstahl“ in § 242 wie folgt definiert:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle Juris)

Etwas wegnehmen bedeutet, dass der ehemalige Besitzer den Gegenstand nicht mehr in seiner Verfügungsgewalt  hat. Dieses ist bei dem Anlegen einer Kopie aber nicht der Fall. Da kann Zeiler auch mit dem Fuß aufstampfen oder sich quengelnd auf dem Erdboden wälzen. Es wird nichts gestohlen. Aber Diebstahl und Raub sind eben deutlich griffiger als ein banaler Verstoß gegen das Urheberrecht.

Wenn der Zeiler erstmal in Rage ist, dann hört der nie wieder auf:

Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können

Das heisst, dass

  1. Als logische Folge ist die Deutsche Post (sowie alle anderen Paket- und Brieftransporteure, sowie Spediteure) dafür verantwortlich, was in den Kisten, Briefen und Paketen – Inhalt für sie nicht sichtbar –  eingepackt transportiert wird.
  2. Zeiler fordert die Politik auf, den Providern gegenüber die Verpflichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu lockern, so dass diese jegliche transportierten Daten zu scannen und inhaltlich auszuwerten.

Ich frage mich, ob Zeiler sich auch nur ansatzweise mit der Materie beschäftigt hat, oder nur einfach stumpf irgendwelche – ihm nützliche Forderungen aufstellt. Aber der Zeiler kann NOCH weiter, der kennt einfach keine Grenzen:

.Beim bisherigen Auskunftsanspruch stört sich der Verband vor allem an den „Verwendungsbeschränkungen“ aus dem Telekommunikationsrecht, da die Vorratsdaten nur von Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen.

Da ist es wieder – das grundsätzliche Problem: Wenn etwaige Daten erfasst werden wird es IMMER Personen(kreise) geben die versuchen direkt auf dieser Daten Zugriff zu bekommen. Daten sind nur sicher, wenn sie NICHT erhaben werden.

Bagatelldelikte, Kündigungen und Anstand

Hach ist es nicht toll, wie es im Blätterwald rauscht. Kaum mischt sich Ingrid Schmidt (Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts) in die Bagatelldiebstahl-Debatte ein, hat die Fraktion der Qualitätsjournalisten (ich LIEBE dieses Begrifflichkeit..) wieder mächtig Stoff um Blindtexte, welche von all denjenigen die ihren Namen gern in der Presse lese,  zu erstellen.

Heute dürfen ein Juristen und Politiker mal wieder ihren Namen im Spiegel lesen, um sich dort zu dem Thema zu äußern.

Aber was soll der ganze (sorry) Scheiß?

  1. Man stiehlt nicht (Frau auch nicht ..)
  2. Man versucht immer sich gütlich zu einigen

Es kann nicht angehen, dass eine Fraktion erklärt, die Benutzung einer einzelnen 0,55€-Briefmarke (auch wenn es Diebstahl ist) nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Rein rechtlich, ist das – natürlich – legitim. Aber wo bleiben Moral und Ehre? DIE bleiben auf der Strecke – bei allen Beteiligten.

Die andere Fraktion möchte gern eine „Du darfst bis X-Euro klauen“ Klausel gesetzlich verankert wissen. Ja HALLO? Hat man denen ins Hirn .. (naja, ihr wisst schon)? Das würde bedeuten, dass eine Firma mit 1000 Mitarbeitern sich solange von den Mitarbeitern um Kleinbeträge bestehlen lassen darf, bis jeder Mitarbeiter einmal abgemahnt wurde? Wie oft kann man wohl für Kleinbeträge klauen, bevor man erwischt wird? Welche Kosten werden da pro Mitarbeiter angesetzt?

Wo bleibt bei all diesen Diskussionen das Fingerspitzengefühl und die Vernunft auf beiden Seiten?  Ich muss dabei an Asterix denken: Die spinnen die Römer – ALLE!

Liebe Arbeitnehmer: WENN ihr unbedingt – weil ihr kein Frühstück hattet – ein Brötchen aus eigener Produktion essen müsst: Fragt euren Chef vorher.

Liebe Arbeitgeber: Wenn euer Mitarbeiter eine Briefmarke privat genutzt hat, lasst ihn 10 Briefmarken in die Portokasse legen. Das ihr ihn hinterher eine Zeit lang im Auge behaltet – euer gutes Recht.

Diebstahl von Firmeneigentum und Generve

Wenn ich bei uns in der Firma mal ein Postwertzeichen (vulgo Briefmarke) für private Belange benötige, frage ich meinen Chef. Jedes Mal (bislang 3x glaube ich). Alles, ja wirklich ALLES was ich – sozusagen fliessend – aus dem Firmeneigentum in meinen Besitz übergehen lasse geschieht mit expliziter Erlaubnis der Geschäftsleitung.

M. und T. schaun mich gern belämmert an, wenn ich wegen solch „Blödsinns“ eine Erlaubnis einhole. Aber dies tue ich nicht ohne Grund. Gerade wieder ist eine altgediente Mitarbeiterin (rechtswirksam!) fristlos gekündigt worden. Ihre Verfehlung: Sie hat 6 Maultaschen, die – lt Bericht – ansonsten in den Müll gewandert wären mit nach Hause genommen.

Es ist nicht nur das Entkräften jeglicher Diebstahlsabsicht, sondern AUCH das entkräften jeglichen „Geredes“ durch Arbeitskollegen, dass mich zu diesem Verhalten bringt. Die Geschäftsleitung weiss exakt, wer wann etwas an sich gebracht hat – und sei es auch nur eine Schraube im Wert von 0,5c.

Es ist nicht so, dass ich in einer „strengen“ Firma arbeiten würde – eher ist das Gegenteil der Fall. Aber gewisse Dinge sollten Standard sein.