Die Süddeutsche zählt die GVU aus

Die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.) ist die Organisation, die sich in Deutschland um die Urheberrechte kümmert. So mancher kleiner „Raub“kopierer fand sich aufgrund ihrer Tätigkeit mit einer Anklage versehen vor dem Richter wieder.

Wie muss sich als GVU-Vertreter fühlen, wenn man heute in der Süddeutschen folgendes lesen muss:

Es kommt trotzdem immer wieder vor – vom unbekannten Diplomanden über die Copy-und-paste-Pubertätsautorin bis zum Interview-Fälscher. Die meisten Fälle bleiben unerkannt, ein paar leben in der Branche fort, und kaum einer schafft es zu nationaler Aufmerksamkeit. Das ist in Ordnung so, weil sie zwar verwerflich sind, aber zumeist auf dem Niveau des Ladendiebstahls liegen.

Es ist also eine lässliche Sünde, die auf dem Niveau eines Ladendiebstahls liegt. Kann ich diesen Worten die Erlaubnis entnehmen, dass die Süddeutsche kein Problem damit hat, wenn ich ihre Urheberrechte missachte, oder gilt das nur für Verstösse durch „christliche“ Politiker?

Diebstahl von Firmeneigentum und Generve

Wenn ich bei uns in der Firma mal ein Postwertzeichen (vulgo Briefmarke) für private Belange benötige, frage ich meinen Chef. Jedes Mal (bislang 3x glaube ich). Alles, ja wirklich ALLES was ich – sozusagen fliessend – aus dem Firmeneigentum in meinen Besitz übergehen lasse geschieht mit expliziter Erlaubnis der Geschäftsleitung.

M. und T. schaun mich gern belämmert an, wenn ich wegen solch „Blödsinns“ eine Erlaubnis einhole. Aber dies tue ich nicht ohne Grund. Gerade wieder ist eine altgediente Mitarbeiterin (rechtswirksam!) fristlos gekündigt worden. Ihre Verfehlung: Sie hat 6 Maultaschen, die – lt Bericht – ansonsten in den Müll gewandert wären mit nach Hause genommen.

Es ist nicht nur das Entkräften jeglicher Diebstahlsabsicht, sondern AUCH das entkräften jeglichen „Geredes“ durch Arbeitskollegen, dass mich zu diesem Verhalten bringt. Die Geschäftsleitung weiss exakt, wer wann etwas an sich gebracht hat – und sei es auch nur eine Schraube im Wert von 0,5c.

Es ist nicht so, dass ich in einer „strengen“ Firma arbeiten würde – eher ist das Gegenteil der Fall. Aber gewisse Dinge sollten Standard sein.

Willkommen am Pranger des BKA

Aber was das BKA sich hier geleistet hat, schlägt dem Fass echt den Boden aus. Da initiiert das BKA eine bundesweite Fahndung – über nahezu alle Medien, mit Bild und allem drum und dran – nach einem Mann der bereits vor 15 Jahren(!!) für die tat weshalb das BKA ihn jetzt sucht verurteilt wurde. Trotz rechtskräftiger Verurteilung stellt das BKA einen Mann an den öffentlichen Pranger!

Eine gestern vom Bundeskriminalamt (BKA) ausgelöste öffentliche Videofahndung des Kriminaldauerdienstes hat sich als unnötige Maßnahme erwiesen. Der im Bild gezeigte Mann war bereits im Jahr 1994 wegen der ihm vorgeworfenen Taten verurteilt worden.

berichtet Heise. Ihr erinnert euch, das BKA ist DIE Institution, die so vertrauenserweckend ist und so sauber arbeitet, dass sie OHNE richterliche Erlaubnis über recht und Unrecht in Sachen Kinderpornografie entscheiden darf. Ja, genau: Kinderpornografie.

Sollte der vor 15 Jahren verurteilte Täter es geschafft haben, sich auch nur ansatzweise wieder einzugliedern, so dürfte der Versuch mit dieser Aktion des BKA gescheitert sein. Wer so leichtsinnig mit dem Schicksal von Menschen umgeht, hat in meinen Augen sein Vertrauen verspielt. Wer bis jetzt noch nicht genügend Beweggründe gegen die vom BKA kontrollierten Onlinesperren hatte: Nun sollte das Mass übervoll sein.

Wer kontrolliert die Kontrolleure?