Bundesregierung motiviert zur Kriminalität

Ich habe es schon in vorigen Postings thematisiert: Der Ankauf der „Steuer-CD“ wird weitere Angebote und Ankäufe nach sich ziehen. Nach der ersten Lichtenstein-CD und dem aktuellen Fall ist nun eine dritte Datensammlung öffentlich geworden:

In Baden-Württemberg ist ein neues Angebot mit Daten von potenziellen Steuersündern aufgetaucht. Es sei „sehr interessant“, sagte der Sprecher des Landesfinanzministeriums, Bertram Dornheim. Erste Kontakte habe es bereits Anfang 2009 gegeben

schreibt die FTD. Datendiebstahl wird damit salonfähig. Kriminell ist nur, womit weder Konzerne noch Regierung Profit machen. Wann tauchen die ersten CDs auf, mit denen GEZ-Nichtzahler denunziert werden – wer ist der Erste, der der Musikindustrie Beweise für Datenkopierer vorlegt und damit Geld verdient? Solange unterm Strich Geld für die „Guten“ erwirtschaftet wird scheint ja alles legal zu sein.

Wann werden wieder Blockwarte eingeführt? Informelle Mitarbeiter scheint es ja schon wieder zu geben.

Änderung im Gesetzeswesen ermöglicht „Steueroase Deutschland“

Da soll nochmal jemand sagen, Blogger wären picklige, blasse Computerfrettchen. Das gegenteil ist der Fall: Blogger können auch sehr innovativ die Steuerprobleme eines Landes lösen.

Nachdem es ja mittlerweile (dank nicht zu letzt der FDP) ein offenes Geheimnis ist, dass man sich in Deutschland seine Steuergeschenke kaufen kann, fordere ich die Bundesregierung auf harte Fakten zu schaffen. Dieses unzuverlässige klein-klein in der Spendenvergabe muss aufhören. Kein Unternehmen wird alle Parteien des Bundestages dergestalt schmieren können, dass eine Sicherheit besteht besser bevorteilt zu werden als der Mitbewerber.

Deshalb fordere ich Ausschreibungen für Gesetzesänderungen. Das Unternehmen oder der Interessenverband, der die höchste Summe zahlt, darf das betreffende Gesetz formulieren. Gegen einen Aufpreis dürfen auch Initiativ-Gesetzesänderungen erkauft werden. Diese Ausschreibungen haben öffentlich zu geschehen und ein Gebot verlängert die Frist zur Abgabe um jeweils 72 Stunden – damit soll sichergestellt werden, dass auch der Mitbewerber eine Möglichkeit hat, seine Investoren zu Nachschußfinanzierungen zu bewegen. Auch Bürgerverbände (Anti-Atomkraft) und Vereine (Sportschützen) dürfen an dem Verfahren teilnehmen. Um eine wahre Demokratie zu gewährleisten wird es Kleingruppen ermöglicht unabhängig Beträge auf einem Treuhandkonto einzuzahlen, so dass die Summe des Kontos als Gesamtleistung gewertet wird. Sollten die Kleinbieter keinen Zuschlag erhalten, wird der projektierte Betrag (nach Abzug einer Bearbeitungspauschale) wieder gut geschrieben.

Als Ergebnis könnte der Bundesbürger mir MASSIVEN Steuersenkungen rechnen, wir alle würden in Saus und Braus leben. Naja, nicht ganz „wir alle“, denn die Parteien würden wohl einen massiven Einbruch bei den Parteispenden registrieren. Aber ist es nicht die Aufgabe der Regierung „zum Wohle des deutschen Volkes“ zu agieren? Dann wird man über diese Detail hinweg sehen können.

Warum wir KEINEN Jugendschutz im Internet brauchen

Ich kann es langsam nicht mehr hören, diese ewigen Beweise der Internetausdrucker Politiker, dass sie sich mit den modernen Kommunikationsmitteln überhaupt nicht mehr zurechtfinden. Der Begriff Medienkompetenz  ist eines der Schlagworte unserer Zeit, warum also wird der medienkompetente Bürger so oft von Vorlagen, Gesetzesentwürfen und Tendenzen erschlagen, die ihn schlicht kopfschüttelnd verzweifeln lassen?

Ich möchte mich einmal  mit der Frage beschäftigen, an welchen Stellen unsere Regierung tatsächlich gefragt sein könnte, die  Jugend vor etwaigen Internetinhalten zu schützen. Ist dieser Bedarf real, oder ist er (von mir aus auch aus Unwissenheit, was es aber nicht besser macht) nur konstruiert.

1) Internetzugriff vom Homecomputer

Kinder und Jugendliche haben keine Möglichkeit Vertragspartner eines Internetproviders zu werden. Die Vertragspartner sind immer die Eltern, denn Kinder und Jugendliche können keineDauerschuldverhältnisse eingehen. Der Taschengeldparagraph  kommt bei dieser Art von Rechstgeschäften ausdrücklich NICHT zur Geltung.  Somit ist an der Stelle schon einmal klar gestellt, dass erstmal ausschließlich Volljährige Zugriff auf das Internet haben. Natürlich überlassen Eltern ihren Kindern auch den Zugriff auf den ihnen gewährten Internetzugang. Dadurch werden die Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für das Treiben ihrer Kinder im Internet verantwortlich. Wenn der Staat nun sich dieser Aufgabe annimmt, übernimmt er die Verantwortung welche den Eltern obliegt, er entmündigt die Eltern. Es gibt schon heute technische Möglichkeiten den Zugriff auf das Internet vom Homecomputer zu beschränken.  Der Heiseverlag z.B. hat eine eigene Kategorie in seinem Downloadbereich indem ausschliesslich Kinderschutzsoftware zum runterladen bereit steht. Schon seit Jahren investieren verschiedene Gruppierungen viel Zeit um die Medienkompetenz in allen Bereichen der Bevölkerung auszubauen. Leider gehört Medienkompetenz nicht zu den von unserer Bundesregierung geförderten Bereichen – aber dazu später mehr.

2) Internetzugriff vom Schulcomputer

Computer die in Schulen stehen, müssen schon seit Jahren mit Zugriffbeschränkungen ausgestattet sein. An dieser Stelle dürfte es derzeit absolut keinen Handlungsbedarf geben.

3) Internetzugriff vom Internetcafe

Auch Internetcafes sind dafür verantwortlich zu machen, dass jugendgefährdete Inhalte eben nicht von Jugendlichen aufgerufen werden können. Bei Linksandlaw findet man eine hervorragende Ausarbeitung von Dr. Stephan Ott, so dass ich hier auf dieses Thema wirklich nicht weiter eingehen muss und möchte.

4) Internetzugriff vom Mobiltelefon

Da Mobilfunkverträge – genau wie Festnetzanschlüsse – ausschließlich von voll geschäftsfähigen Personen abgeschlossen werden können, greifen hier die bereits zum ThemaInternetzugriff vom Homecomputer“ gemachten Aussagen. Es ist zu beachten, dass Prepaid-Karten zwar an jeder Supermarktkasse ausliegen und auch von 14-Jährigen erworben werden können, das Telefon selbst aber, kann ein Jugendlicher NICHT ohne Einwilligung der Eltern bekommen. Etwaige Gefälligkeitskäufe – vergl. Alkohol und Zigarettenweitergabe – darf man hier geflissentlich ausser acht lassen.

5) Internetzugriff vom PC des Freundes

Hier gilt wieder der Punkt 1), denn die Eltern des Freundes sind natürlich dafür verantwortlich, was im Kinder- oder Jugendzimmer passiert.

Wo also besteht realer Handlungsbedarf? Ich sehe absolut KEINEN Sinn in einer Ausweitung des Jugendschutzes im Internet. Das einzige, was hier real umgesetzt wird ist eine Entmündigung der Eltern sowie ein eventueller Versuch durch die Hintertür das Internet zentralistisch von Regierungsstellen kontrollierbar zu machen.

Zum Thema Medienkompetenz generell habe ich mir in einem parallel erscheinenden Artikel ein paar Gedanken gemacht.