Lawblog nimmt Stellung zu Lafontaines „Schamlosigkeit“

Da ich den Udo Vetter eigentlich sehr schätze, nehme ich das Thema „Oskar Lafontaine und die Schamlosigkeit“ doch mal auf. Das Lawblog nimmt Stellung zu der o.a. Aussage Lafontaines und schreibt z.B.:

Man muss sich also schämen, wenn man wirtschaftlich erfolgreich ist und dafür, so was soll es geben, deutlich länger gelernt hat und überdies mehr ackert als der 38,5-Stunden-Tarifangestellte?

Ich weiss ja nicht, ob Udo Vetter tatsächlich das von Lafontaine kritisierte Jahresgehalt von 600.000€ erreicht. Ich glaube dies eher nicht. Insofern ist die dortige Stellungsnahme eher philosophisch, denn Pfründesicherung, was die Aussage von Udo als „nicht scharf kritisierbar“ darstellt.

Aber was bedeutet ein Jahresgehalt von 600.000 Euro? Ist das ein Jahresgehalt, dass man typischerweise mit „eigener Hände Arbeit“ erreicht?

Ich habe einen Artikel in der Welt gefunden, der sich mit Geschäftsführergehältern beschäftigt. Zu Grunde liegt eine Statistik von Kienbaum:

Die Berater von Kienbaum haben 582 Geschäftsführer-Positionen in 409 Unternehmen in Deutschland untersucht. Die Vergütungen können sich um mehr als 900 Prozent unterscheiden. Die Bezüge reichten demnach von unter 40.000 Euro im Jahr bis zu 400.000 Euro. Knapp ein Drittel der Befragten verdient bis 110.000 Euro jährlich, ein weiteres Drittel von 110.000 bis 155.000 Euro, der Rest mehr.

(Zahlen: Stichtag 01.05.2007) DAS sind doch mal Werte. Der typische „Self-made-man“ wird doch wohl als Geschäftsführer einer GmbH antreten. Ich kenne Ausnahmen, wo es Menschen innerhalb weniger Jahre schafften ein Unternehmen zu gründen und innerhalb weniger Jahre wirklich VIEL Geld zu verdienen. Aber ist es diese Personengruppe, die zur Diskussion steht? In meinen Augen: NEIN. Zur Diskussion gehören vor allem Vorstandsmitglieder, Finanzbroker etc., die aufgrund von teilweise hahnebüchenen Strukturen ebenfalls hahnebüchene Gehälter und Boni erhalten.

Also: Bitte alles in Relation zur Wirklichkeit sehen.

Du bist nicht nur arbeits- sondern auch rechtelos!

Ja, da verschlampt die Regierung (war zwar noch die SDP-geführte, aber eben die Deppen, die uns lenken), eine Massnahme und den Betroffenen werden Knüppel zwischen die Beine geworfen, wenn sie Gerichte bemühen müssen um ihr Recht einzufordern.

Die Welt schreibt, dass die Rechtsberatung für Harz-IV- und Sozialhilfeempfänger eingeschränkt werden soll. Der Grund sind die vielen Klagen, die eben hohe Kosten verursachen:

Nach dem Willen mehrerer Bundesländer soll die Rechtsberatung für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger eingeschränkt werden

Da eine – vor der Hartz-IV Zeit eventuell vorhandene – Rechtsschutzversicherung ganz sicher nicht zur Verfügung steht, wird so weiter auf die Verlierern der Gier-Gesellschaft eingeprügelt.

Ich sehe schon kommen, dass bald wieder Mistgabeln die Strasse bevölkern werden, denn das Grundgesetz sagt:

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 20

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Und wie sagte einer meiner Lehrer zum Thema „Rechte des Staatsbürgers“: Aus jedem Recht erwächst automatisch eine Pflicht.

Art.3 Grundgesetz und Schüler

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht im Artikel 3 festgeschrieben und auf alle Zeit (Grundrecht!):

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nach einer Studie des Mainzer Institut für Soziologie (via SPON) ist aber eben diese Gleichheit für Schulkinder nicht gewährleistet, denn:

Bei gleich guter Schulnote (2,0) erhielten nur drei von vier Kindern aus der niedrigsten Einkommens- und Bildungsgruppe eine Empfehlung für die höchste Schulausbildung. Dagegen sollten von den Kindern mit wohlhabenden und gebildeten Eltern 97 Prozent aufs Gymnasium – so gut wie alle also.

Und wer klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kultusminister? NIEMAND, denn Kinder und Menschen mit niedrigem Einkommen haben einfach keine Lobby in unserem schönen Lande.

Aufmerksam wurde ich auf diese verdammte Scheisse diesen Sachverhalt durch Udo Vetter in seinem Lawblog, der auch ein Befreiphone haben will, basierend auf einer Aktion der Macnotes