Wird das Bundesverfassungsgericht nun auch Mindestlöhne definieren?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute die Unvereinbarkeit der derzeitigen Hartz-IV Regelsätze mit dem Grundgesetz festgestellt hat, sehe ich als nächstes Bedarf an einer Definition was die Höhe und die bundesweite Einführung von Mindestlöhnen angeht.

Denn wenn das Grundgesetz wie folgt interpretiert wird

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

so müsste sich daraus herleiten lassen, dass ein Arbeitgeber, der seinen Vollzeitangestellten ein Entgeld zahlt, dass die Ansprüche  „auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG“ nicht gerecht wird, sittenwidrig handelt.

Ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Ertragsgestaltung darauf ausgelegt ist, dass die Personalkosten des Unternehmens teilweise indirekt vom bundesdeutschen Staatshaushalt getragen wird, darf man sicher als Schmarotzer der Allgemeinheit bezeichnen. Dieses darf und kann nicht legitim sein – Ausnahme sind hierbei natürlich hoheitliche Aufgaben des Staates selbst.

Wie also ist ein Mindestlohn zu definieren?

  1. Die Grundkosten des Lebens sind durch die neuen Hartz-IV-Sätze zu definieren
  2. Zusätzlich sind Werbungskosten zu kalkulieren, wie Fahrtkosten und Arbeitskleidung sowie erhöhte Kosten für Ernährung (der Mensch verbraucht mehr Energie wenn er arbeitet, als wenn er nur Tagesthemen schaut) sowie weitere Kosten.
  3. Zur langfristigen Gesunderhaltung des Körpers und des Geistes steht einem Beschäftigten auch ein Erholungsurlaub zu. Dieses schliesst nicht 3x im Jahr Malediven ein, allerdings alle 2 Jahre ein mindestens 14-tägiger Schwarzwald, Nord- oder Ostsee Urlaub sollte finanzierbar sein.

Bei Teilzeitarbeit gilt es zu beachten, dass Teile obiger Kalkulationsansätze anteilig zu zahlen sind, während andere (z.B. Fahrtkosten) als Fixkosten in die Berechnung des Mindestlohnes einzufliessen haben.

Bei einer Einführung eines Mindestlohnes auf oben angesprochenen Standards wäre jeder Arbeitnehmer auch wieder in der Lage ein wenig mehr Kapital in den Wirtschaftskreislauf zu bringen, so dass die Gesamtwirtschaft in der Lage wäre vom erhöhten Geldfluss zu profitieren.

Und wieder werden 1000 Leiharbeiter in die Arbeitslosigkeit gespuckt

Leiharbeiter, das Kürzel für das amerikanische Hire & Fire Prinzip. Nun trifft es Airbus-Angestellte aus Finkenwerder (liegt bei Hamburg), die nicht das Glück eines festen Arbeitsplatzes haben:

Der Flugzeughersteller Airbus will in diesem Jahr laut einem Zeitungsbericht rund 1000 Leiharbeiter-Stellen am Standort Hamburg-Finkenwerder abbauen. (Quelle Tagesschau)

Mal eine Relation, wie die Beschäftigtenstruktur bei Airbus in Finkenwerder aussieht:

Airbus beschäftigt in seinem Werk in Finkenwerder rund 12.000 fest angestellte Mitarbeiter und 5000 Leiharbeitskräfte.

ABER: Bei Airbus bekommen(!) die Leiharbeiter wenigsten den gleichen Lohn wie ihre fest angestellten Kollegen. DAS muss man dem Betriebsrat bei Airbus hoch anrechnen. Wo diese 1000 Arbeitnehmer nun beschäftigt werden sollen? Naja, mal den Hessen-Koch fragen, was er mit diesem faulen Pack anfangen will. Oder ob Ole von Beust da in Hamburg mal eben 1000 Stellen schaffen wird?

Ach Elena, Du kleine Datenhure

Dank an die Gewerkschaft VERDI, welche eine Dokumentation bezüglich der „Datensätze und Datenbausteine im ELENA-Verfahren“ ins Netz gestellt hat. Auch wenn der Zugriff der Daten nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers erfolgen soll (wer glaubt denn solch eine Hohlphrase noch?) bleibt ein gesundes Misstrauen angebracht. Mal ein Auszug, welche Daten erhoben werden? Die Ziffern geben die Stelle der Information im Datensatz an.

  • 224-224 Datenbaustein DBFZ – Fehlzeiten: N = keine Fehlzeiten J = Fehlzeiten vorhanden
  • 227-227 Datenbaustein DBZD – Zusatzdaten: N = keine Zusatzdaten J = Zusatzdaten vorhanden
  • 035-038 vereinbarte Wochenarbeitszeit in Stunden

usw. usw. Leute, sichtet es und lest es euch durch wenn ihr mal 20 Minuten Zeit habt.  Mit dieser Datensatzbeschreibung dokumentiert unser Staat wunderbar welch Ausmasse die Datensammelwut mittlerweile angenommen hat. Ein Nacktscanner ist dagegen ein Kindergeburtstag. Und nun ratet mal, wer all diese Daten eingeben muss! Genau, die Arbeitgeber.

Da wird von der Senkung der Lohnnebenkosten geschwafelt bis der Arzt kommt, aber mittels ELENA wird ein Verwaltungsungetüm erstellt, das seines Gleichen sucht. Welcher Arbeitgeber, der noch halbwegs im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, gibt denn einem Bezieher von HARTZ-IV noch einen Kleinjob, wenn er jeden Furz wie z.B.

Arbeitsstunden in der zweiten Kalenderwoche des Monats, dabei sind nur die Stunden aus dem aktuellen Monat zu melden
dokumentieren und melden muss?
Der Überwachungsstaat ist allgegenwärtig!