Ach Elena, Du kleine Datenhure

Dank an die Gewerkschaft VERDI, welche eine Dokumentation bezüglich der „Datensätze und Datenbausteine im ELENA-Verfahren“ ins Netz gestellt hat. Auch wenn der Zugriff der Daten nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers erfolgen soll (wer glaubt denn solch eine Hohlphrase noch?) bleibt ein gesundes Misstrauen angebracht. Mal ein Auszug, welche Daten erhoben werden? Die Ziffern geben die Stelle der Information im Datensatz an.

  • 224-224 Datenbaustein DBFZ – Fehlzeiten: N = keine Fehlzeiten J = Fehlzeiten vorhanden
  • 227-227 Datenbaustein DBZD – Zusatzdaten: N = keine Zusatzdaten J = Zusatzdaten vorhanden
  • 035-038 vereinbarte Wochenarbeitszeit in Stunden

usw. usw. Leute, sichtet es und lest es euch durch wenn ihr mal 20 Minuten Zeit habt.  Mit dieser Datensatzbeschreibung dokumentiert unser Staat wunderbar welch Ausmasse die Datensammelwut mittlerweile angenommen hat. Ein Nacktscanner ist dagegen ein Kindergeburtstag. Und nun ratet mal, wer all diese Daten eingeben muss! Genau, die Arbeitgeber.

Da wird von der Senkung der Lohnnebenkosten geschwafelt bis der Arzt kommt, aber mittels ELENA wird ein Verwaltungsungetüm erstellt, das seines Gleichen sucht. Welcher Arbeitgeber, der noch halbwegs im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, gibt denn einem Bezieher von HARTZ-IV noch einen Kleinjob, wenn er jeden Furz wie z.B.

Arbeitsstunden in der zweiten Kalenderwoche des Monats, dabei sind nur die Stunden aus dem aktuellen Monat zu melden
dokumentieren und melden muss?
Der Überwachungsstaat ist allgegenwärtig!

Ein Gedanke zu „Ach Elena, Du kleine Datenhure

  1. Beamtenwillkür?
    …nach meiner Arbeitslosenzeit (Arbeitslosengeld 1 bezug) hatte ich mich Telefonisch alle 3. Monate (Vorschriftsmässig) arbeitsuchend gemeldet. Einen Beweis dafür (Documentiert von der BfA) habe ich nie erhalten. Nach Anfrage bei der BfA-Wuppertal sagte man mir, “ die Datensätze wären alle gelöscht, bis auf jene Zeit, wo ich Arbeitslosengeld 1 bezogen hätte“. Nun will die Deutsche Rentenversicherung Rheinland die Zeit meiner Arbeitsuche (ohne Bezüge) nicht anerkennen, weil ich keinen Beweis dafür erbringen kann. Da fragt man sich doch, will man nicht verstehen, oder versteht man nicht?
    Einer, der hier gebohren ist und 45 Jahre eingezahlt hat, muss sich so abfertigen lassen?
    „Ich liebe dieses Land“ :-(((

    Bleibt wohl nur der Weg zum Sozialgericht.

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