Ich werde alt und meine Zivilcourage ist fürn Popo

Ich hatte heute beim Hamburger Amtsgericht etwas zu erledigen (als Zeuge). Der Angeklagte machte mich so böse (was ich mir vor dem Richter aber wohlweislich verkniff rauszulassen), dass ich nicht in die direkt vor den Justizgebäuden befindliche U-Bahn steigen konnte. Ich brauchte frische Luft und musste noch ein paar Schritte gehen. Aus ein paar Schritten wurde ein kleiner, angenehmer Spaziergang und ich trottete Richtung S-Bahn Jungfernstieg.

In den grossen Bleichen kommt mir ein Mensch – mein erster Gedanke war Dandy – entgegen, dessen Gesicht erst einordnen musste: Es war tatsächlich Walter Scheuerl, seinerzeit derjenige, der mit der Initiative „Wir wollen lernen“ dafür sorgte, dass in Hamburg weiterhin die Kinder von „Besserverdienenden“in Reservatschulen unterrichtet werden. Ein Mensch der Sprecher einer Bürgerinitiativen für die Erhaltung eines Kastensystems, schon im Schulalter ist.

Dieser Mensch kommt mir also vorhin entgegen und was mache ich? Er geht 50 cm an mir vorbei und was mache ich? Ich hätte ihm einen Fußhaken stellen können – das hätte Stil. Ich hätte ihn mittels Blutgrätsche umsäbeln können …. das wäre bemerkenswert. Oder ich hätte ihm einfach einen auf die Nase hauen können – aber Schläge sind als Mittel der Erziehung von penetranten Kindern auch nicht mehr angemessen.

Ich gehe einfach weiter. Denke noch kurz drüber nach, vertwittere es  – um mir „anzuhören„:

Wenn du das nächste mal im Blog über mangelde Zivilcourage meckerst, bekommst du den Tweet um die Ohren gehauen 😉

Tja, jetzt stehe ich hier und muss damit klarkommen, dass es ein Thema gibt, dass ich nicht mehr anschneiden darf.

Aber wie sagte mein Spieß damals „Es gibt so Fälle, da schlägt man einen Affen und muss nachher für einen Menschen zahlen“. Man soll Menschen nicht verprügeln – tut man nicht.

Kachelmann weiss jetzt: EINE Frau kann einem das Leben versauen

Jörg Kachelmann ist ab heute wieder ein freier Mann. Wie ich gerade im Lawblog lese, ist die Begründung bemerkenswert:

Das Gericht sieht bereits keinen dringenden Tatverdacht. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Angeklagte die Tat bestreitet und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin zur Verfügung stehe. Damit liege die Fallkonstellation „Aussage gegen Aussage“ vor. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht.

Jörg Kachelmann saß also wahrscheinlich 4 Monate unschuldig im Gefängnis, seine Reputation ist im Arsch denn „irgendwas bleibt immer kleben“.

Dieser Fall scheint zu zeigen, dass Täter und Opfer sehr schnell auch mal die Seiten wechseln können, wenn eine falsche Anklage diese Folgen haben kann.

Relation zwischen Ertrag und Strafe: Ein Grund für Gewalt

Wenn ich in der FTD lese

Sie mussten Toiletten sauber machen und Autobahnraststätten putzen – als Lohn bekamen die Reinigungskräfte 1 Euro pro Stunde. Das ist weniger als der Mindestlohn. Die Reinigungsfirma wurde jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt.

Weil er Putzfrauen mit Stundenlöhnen unter 1 Euro abgespeist hat, muss ein Reinigungsunternehmer 1000 Euro Geldstrafe zahlen

[..]

Der Mindestlohn für Gebäudereiniger lag zum Zeitpunkt der 18 angeklagten Taten zwischen 2004 und 2006 bei 7,68 Euro.

[..]

Der Sozialversicherung sei durch nicht gezahlte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge 69.000 Euro Schaden entstanden – deren Höhe bemesse sich am Lohnanspruch und nicht an der Höhe des tatsächlich ausbezahlten Lohnes. Der Mann muss 100 Tagessätze á 10 Euro zahlen und gilt, sollte das Urteil rechtskräftig werden, als vorbestraft. Die vergleichsweise milde Strafe sei der langen Verfahrensdauer und der Tatsache geschuldet, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei und derzeit selbst nur einen 400-Euro-Job habe, sagte Methling. Seine Firma ist pleite.

Da werden die Sozialkassen um 69.000 Euro betrogen, die geschädigten Angestellten haben im Zweifelsfall parallel noch Hartz-IV bezogen und die Steuerzahler durften sponsoren. Der Angeklagte hat somit viele Parteien (Angestellte, Sozialkasse, Steuerzahler) betrogen und hat seinen Gewinn irgendwie durchgebracht. Denn Gewinn sollte er – wenn er nicht komplett dämlich war – genug gemacht haben.

Wenn wirtschaftskriminelle Ausbeuter Strafen erhalten, die DEUTLICH unterhalb der Bestrafung von „Hartz-IV Bezieher hat 2x keine Bewerbung geschrieben“ liegen, dann ist etwas falsch in diesem Lande. Ich hoffe nur, dass die betreffende ARGE den Straftäter zu den übelsten Sklaventreibern im Bereich vermittelt und die Bezüge streicht, wenn derjenige dort nicht bleibt.