Ich hatte heute beim Hamburger Amtsgericht etwas zu erledigen (als Zeuge). Der Angeklagte machte mich so böse (was ich mir vor dem Richter aber wohlweislich verkniff rauszulassen), dass ich nicht in die direkt vor den Justizgebäuden befindliche U-Bahn steigen konnte. Ich brauchte frische Luft und musste noch ein paar Schritte gehen. Aus ein paar Schritten wurde ein kleiner, angenehmer Spaziergang und ich trottete Richtung S-Bahn Jungfernstieg.
In den grossen Bleichen kommt mir ein Mensch – mein erster Gedanke war Dandy – entgegen, dessen Gesicht erst einordnen musste: Es war tatsächlich Walter Scheuerl, seinerzeit derjenige, der mit der Initiative „Wir wollen lernen“ dafür sorgte, dass in Hamburg weiterhin die Kinder von „Besserverdienenden“in Reservatschulen unterrichtet werden. Ein Mensch der Sprecher einer Bürgerinitiativen für die Erhaltung eines Kastensystems, schon im Schulalter ist.
Dieser Mensch kommt mir also vorhin entgegen und was mache ich? Er geht 50 cm an mir vorbei und was mache ich? Ich hätte ihm einen Fußhaken stellen können – das hätte Stil. Ich hätte ihn mittels Blutgrätsche umsäbeln können …. das wäre bemerkenswert. Oder ich hätte ihm einfach einen auf die Nase hauen können – aber Schläge sind als Mittel der Erziehung von penetranten Kindern auch nicht mehr angemessen.
Ich gehe einfach weiter. Denke noch kurz drüber nach, vertwittere es – um mir „anzuhören„:
Wenn du das nächste mal im Blog über mangelde Zivilcourage meckerst, bekommst du den Tweet um die Ohren gehauen 😉
Tja, jetzt stehe ich hier und muss damit klarkommen, dass es ein Thema gibt, dass ich nicht mehr anschneiden darf.
Aber wie sagte mein Spieß damals „Es gibt so Fälle, da schlägt man einen Affen und muss nachher für einen Menschen zahlen“. Man soll Menschen nicht verprügeln – tut man nicht.