Kachelmann weiss jetzt: EINE Frau kann einem das Leben versauen

Jörg Kachelmann ist ab heute wieder ein freier Mann. Wie ich gerade im Lawblog lese, ist die Begründung bemerkenswert:

Das Gericht sieht bereits keinen dringenden Tatverdacht. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Angeklagte die Tat bestreitet und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin zur Verfügung stehe. Damit liege die Fallkonstellation „Aussage gegen Aussage“ vor. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht.

Jörg Kachelmann saß also wahrscheinlich 4 Monate unschuldig im Gefängnis, seine Reputation ist im Arsch denn „irgendwas bleibt immer kleben“.

Dieser Fall scheint zu zeigen, dass Täter und Opfer sehr schnell auch mal die Seiten wechseln können, wenn eine falsche Anklage diese Folgen haben kann.

6 Gedanken zu „Kachelmann weiss jetzt: EINE Frau kann einem das Leben versauen

  1. Von unschuldig habe ich nichts gelesen, nur von „Aussage gegen Aussage“. das ist ein himmelweiter Unterschied. Aber ansonsten hast du wohl Recht: Im TV wird er wohl nie wieder das Wetter weissagen. auch Actimelverarsche gibt’s sicher nicht mehr.

  2. Hier lernt man: Wenn Du jemanden aus dem Weg räumen willst, besorge Dir eine Frau, die ihn der sexuellen Nötigung bezichtigt. Egal ob es stimmt oder nicht, egal ob schuldig oder nicht schuldig befunden wird, der Mann ist danach ruiniert.
    Und das nicht etwa wegen dem Fall an sich – sondern nur wegen unseren Medien.

  3. Ein Vorwurf, der nicht bewiesen werden kann, ist fallenzulassen. Damit ist Kachelmann vor dem Gesetz als unschuldig zu betrachten.

    Ich gehe aber davon aus, daß die Organisation seines Liebeslebens meinen eigenen moralischen Ansprüchen nicht genügt hat. Das wäre nun aber egal (sind ja meine Ansprüche, und ich habe kein Recht, sie auf andere Menschen anzuwenden), aber wie es aussieht, waren die Vorstellungen der beteiligten Damen auch andere. Und das ist dann nicht mehr ganz so egal. Wenn auch nicht strafbar.

  4. @Olli:

    Wie heisst es denn, wenn man nicht verurteilt ist, gilt man doch als unschuldig, oder? Denn genau DAS ist das Problem der öffentlichen Wahrnehmung: Er wird angeklagt – sitz sogar in U-Haft(!), also ist er schuldig.

    Lass uns das einfach HIER so halten, dass alle Menschen die nicht rechtskräftig verurteilt sind, als unschuldig gelten. „Angeklagt“ kann man stehen lassen – aber eben noch nicht „schuldig“.

    @buntklicker.de:

    Unsere Moralvorstellungen unterscheiden sich teilweise stark (im Detail), was nicht schlimm sondern gut ist. Solange man sich gegenseitig mit Tolarenz begegnet und niemand über Mass in seinen Rechten und seiner Freiheit eingeschränkt wird. 🙂

  5. @reizzentrum:

    Nur um das Klar zu stellen: Ich halte SEHR VIEL von der Unschuldsvermutung! Persönlich glaube ich auch eher an die Unschuld, wobei es eben ein Gefühl ist. Fakt ist jedoch, es gibt keine eindeutigen Beweise, sondern nur zwei widersprüchliche Aussagen. Und so traurig es eben ist: Juristisch unschuldig sagt leider oft nichts darüber aus, ob er es getan hat oder nicht. Insofern war meine Aussage etwas unpräzise.

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