Frau von der Leyen, Herr Schäuble: Ist DAS Ihr Kampf für die rechte der Kinder?

Während die Mutter der Nation, unsere Supermutti von der Leyen, durch die Lande reist um als Marionette des Innenministers das Instrument der Internetsperren zu verteidigen, kämpfen Ermittlungsbeamte gegen die Verzweiflung und resignieren.

Der Rückzug von Sachsen-Anhalts oberstem Ermittler in Sachen Kinderpornografie befeuert die Debatte um die Ermittlungsarbeit im Land. Innenminister Holger Hövelmann (SPD) räumte Probleme bei der Sicherung von Beweisen auf elektronischen Datenträgern ein. Er wehrte sich jedoch gegen den Vorwurf unhaltbarer Zustände und verteidigte die Polizeistrukturreform.

berichtet der MDR. Weiter:

Vogt sagte, er ziehe seine Konsequenzen aus den Äußerungen von Innenminister und Justizministerin zu dem Thema. Diese hatten bestritten, dass das Problem das Ausmaß von mehreren hundert Fällen annehme. Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hatte am Dienstag zudem die Justiz aufgefordert, mehr Druck auf die Polizei auszuüben. Justizministerin Angela Kolb (SPD) wies dies zurück, bestritt aber ebenfalls, dass Fälle platzen müssten.

Diesen Zeilen entnehme ich, dass es Möglichkeiten der Aufklärung gibt, diese aber aufgrund von Resourcenmangel auf der Strecke bleibt. Bevor man also Geld in die Infrastruktur der Polizei steckt, um aufzuklären und WIRKSAM die Täter zu verfiolgen, wirft man lieber die Nebelkerze „Internetsperren“.

WIDERLICH, was wir Bürger uns da ans Bein gebunden haben. Abwählen! ALLE!

Verfassungsschutz = Straftäterschutz?

Wenn das Innenministerium das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes in Gefahr sieht, so kann es auch meinen, dass ein vom Verfassungsschutz bezahlter Straftäter zu schützen ist.

Zumindest könnte man auf die Idee kommen, wenn man einen Artikel aus der FTD liest, aus dem ich hier zitieren möchte:

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker soll für eine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz in den 80er-Jahren bezahlt worden sein. Das behauptet der ehemalige Verfassungsschutz-Beamte Winfried Ridder in einer ARD-Dokumentation über die Mörder des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback.

und genau DIES könnte der Grund dafür sein, dass der Verfassungschutz sich so sehr sträubt, die Unterlagen bezüglich Frau Becker an die Bundesanwaltschaft auszuhändigen. Frau Becker soll 100.000 DM vom Verfassungsschutz gekommen haben. Genug Geld um Frau Becker zu schützen, denn eine so hoch bezahlte Agentin des Verfassungsschutz wäre sicher zur Zielscheibe ihrer „Kollegen“ der RAF geworden. Auch heute ist diese Information sicher als „sensibel“ zu bezeichnen. Wer weiss, ob Frau Becker nicht hier und dort durch Falschaussagen ihr Geld wert wurde. Oder war Sie am Ende gar auch als Agent Provocateur tätig? Trifft den Verfassungsschutz am Ende Einzeltaten eine Mitschuld?

Der Fall Becker bleibt interessant!

Wenn die Kundenparkplätze immer durch Fremdparker belegt sind

Sehr geehrte Dame /  sehr geehrter Herr Falschparker,

Privat- und Kundenparkplätze kosten Geld (Miete). Geld, das wir als Unternehmen gern für unsere Kunden und Interessenten investieren.

Wir haben, als wir sahen dass Sie auf unserem – als KUNDENPARKPLATZ ausgewiesenen – Parkplatz parkten, sofort Kaffee und Kekse bereit gestellt. Ein neuer Interessent, der sich für unsere Dienstleistung interessiert. Das ist immer wieder nett. Allerdings: Die Kekse sind nun pappig, der Kaffee kalt.

Was ist passiert: Sie sind weder Bestandskunde noch Interessent. Sie parken (aus Faulheit?) nicht auf einem der Parkplätze an der Straße, sondern nutzen die Ressourcen von Anderen. In der Pflanzen- und Tierwelt gibt es für diese Lebensformen mit diesem Verhalten einen speziellen Begriff – wir sparen es uns auf, diesen hier nieder zu schreiben.

Was wir uns aber nicht sparen werden ist – sollten Sie nochmals widerrechtlich ihr Fahrzeug auf von uns gemietetem (und von unseren Kunden finanzierten) Parkraum abstellen – dass wir uns erlauben für jede angefangene Stunde des Parkvorganges eine Parkgebühr von 10,00€ zu fakturieren. Diese Parkgebühr ist von Ihnen selbstständig VORAB auf unten angegebenes Konto zu überweisen. Sollten Sie ihr Fahrzeug nochmals auf unserem Parkplatz abstellen und die Parkgebühr NICHT vorab entrichtet haben, werden wir Ihr Fahrzeug umgehend und für Sie mit Kosten verbunden abschleppen lassen.

Schauen Sie mal nach hinten – da an die Hauswand: Dort ist eine Kamera angebracht. Dort haben wir wunderbare Bilder von Ihnen, Ihrem Fahrzeug und dem Kennzeichen ihres Fahrzeugs. Alles verwertbar dokumentiert. Lächeln Sie doch mal.

Mit freundlichen Grüßen,