Telefoniert man mit „schweren Kehlkopfverletzungen“ freiwillig?

Nach der Randale in Stuttgart wurde der mutmassliche Agent Provocateur (ich berichtete) – laut Polizeiangaben – mit „schweren Verletzungen“ in ein Krankenhaus eingeliefert.

Nachdem – auch von mir – die schwere der Verletzungen angezweifelt wurde, scheint die offizielle Lesart nun wie folgt zu sein:

Polizeisprecher Stefan Keilbach sagte der taz: „Äußerlich sieht er unverletzt aus.“ Er habe aber eine „schwere Verletzung am Kehlkopf durch Schläge und Tritte“. Außerdem habe er eine Gehirnerschütterung und Prellungen erlitten.

Quelle TAZ. Schaut euch dieses Video noch einmal ganz in Ruhe an:

httpv://www.youtube.com/watch?v=H_1XXRI4WLA

und beantwortet dann die folgende, einfache Fragen:

  • Ist man mit „schweren Verletzung am Kehlkopf“ willens und in der Lage ausgiebig zu telefonieren?
  • Würde man in Kurzform das wichtigste mitteilen und froh sein, nicht sprechen zu müssen?
  • Und kann man so entspannt vor den „Verfolgern“ wegjoggen, wie es der „Schwerverletzte am Ende dieses Videos tut:

httpv://www.youtube.com/watch?v=a95XOs328BQ

Ich werde das Gefühl nicht los, dass wir betrogen und belogen werden, nur damit der Staat noch kräftiger die Rechten der Kritiker einschränken kann und damit gegenüber normalen Bürger ein Angstszenario aufbaut, auf dass diese möglichst nicht auf die Strasse gehen um ihre Meinung kund zu tun.

Die TAZ schreibt weiter:

Ein Tatzeuge, einer der Urheber der beiden Youtube-Videos, berichtete am Mittwoch gegenüber der taz von genau diesem Zeitpunkt, der seinem Videomitschnitt voranging. Demnach seien die Schläge zwischen den Männern „gegenseitig und gezielt, aber nicht kräftig ausgeholt gewesen“.

Sorry lieber Staat: Aber es gibt Themen, da glaube ich jedem Wirrkopf mehr, als Dir, der Du bewusst und gezielt bereits mehr als einmal die Wahrheit versuchtest zu deinen Gunsten zu verdrehen.

Verfassungsschutz = Straftäterschutz?

Wenn das Innenministerium das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes in Gefahr sieht, so kann es auch meinen, dass ein vom Verfassungsschutz bezahlter Straftäter zu schützen ist.

Zumindest könnte man auf die Idee kommen, wenn man einen Artikel aus der FTD liest, aus dem ich hier zitieren möchte:

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker soll für eine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz in den 80er-Jahren bezahlt worden sein. Das behauptet der ehemalige Verfassungsschutz-Beamte Winfried Ridder in einer ARD-Dokumentation über die Mörder des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback.

und genau DIES könnte der Grund dafür sein, dass der Verfassungschutz sich so sehr sträubt, die Unterlagen bezüglich Frau Becker an die Bundesanwaltschaft auszuhändigen. Frau Becker soll 100.000 DM vom Verfassungsschutz gekommen haben. Genug Geld um Frau Becker zu schützen, denn eine so hoch bezahlte Agentin des Verfassungsschutz wäre sicher zur Zielscheibe ihrer „Kollegen“ der RAF geworden. Auch heute ist diese Information sicher als „sensibel“ zu bezeichnen. Wer weiss, ob Frau Becker nicht hier und dort durch Falschaussagen ihr Geld wert wurde. Oder war Sie am Ende gar auch als Agent Provocateur tätig? Trifft den Verfassungsschutz am Ende Einzeltaten eine Mitschuld?

Der Fall Becker bleibt interessant!