Öffentliches Datensammeln und der Datenschutz

Auch wenn ich persönlich das Datensammeln – nicht nur – der Schufa aus „öffentlich zugänglichen Quellen“ für bedenklich halte, so muss ich anerkennen, dass dies – rein rechtlich – völlig in Ordnung ist. Ein Blick in das Bundesdatenschutzgesetz (§28 Abs.6.2) schafft hier Klarheit

„(6) Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von besonderen Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) für eigene Geschäftszwecke ist zulässig, soweit nicht der Betroffene nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 eingewilligt hat, wenn

2. es sich um Daten handelt, die der Betroffene offenkundig öffentlich gemacht hat“

Und mal ganz ehrlich: Bei Xing, Facebook und auch hier, ist uns typischerweise bewusst dass diese Daten (sofern wir sie nicht privatisieren und wir wissen was wir tun….) öffentlich einsehbar sind.

Ergo: Das Problem ist nicht die Schufa AG, sondern es ist eine Gemengelage zwischen unserer Kommunikationswut und (plattformabhängig) mangelnden Möglichkeiten der Privatisierung unserer Daten.

Abhilfebeispiele:

  • Google+: Daten nur noch „Sichtbar für meine Kreise“ und „Erneutes Teilen deaktivieren“
  • Xing: Unter „Privatsphäre“ diveser Einstellungen „scharf“ stellen, resp. deaktivieren
  • Linkedin: Editieren der Sichtbarkeit
  • Facebook: Nicht anmelden – nix posten – weglaufen.

Shitstorm und Anonymität im Internet

Ist der Shitstorm eine Errungenschaft des Internets? Ist die Anonymität im Internet das Ende des vernünftigen Umgangs miteinander? Ich beantworte beide Fragen mit einem deutlichen Nein.

Der Spiegel schreibt heute:

Immer häufiger werden Politiker zum Ziel anonymer Beschimpfungen. Es wird gepöbelt, attackiert, oft unterhalb der Gürtellinie. Jetzt sprechen die Betroffenen über ihre Erfahrungen – und fordern mehr Anstand im Netz.

Und ich wage diese Aussage als Unwahrheit zu bezeichnen. Shitstorm gibt es schon viel länger als das Internet: Politiker wurden schon vor 50 Jahren beschimpft und verunglimpft. Wenn jede beleidigende Äußerung in Studentenkreisen gegenüber einem Franz-Josef Strauss über die gesamte Bundesrepublik hörbar gewesen wäre, würde der Begriff Shitstorm nicht mit dem Internet assoziiert werden. Shitstorm gab es lange vor dem Internet – er war nur nicht so sichtbar! Das Internet ermöglicht es, die Meinung von sehr vielen Stammtischen, Studentengesprächen und nicht zuletzt Klowandsprüchen zu kanalisieren. Das Internet ist eine stete Onlinedemonstration der Volksmeinung. Sicher tut es einigen Personen weh, wenn zum einen Fehlgriffe als auch deren Reaktionen öffentlich sichtbar ausgebreitet werden, es ändert aber nichts an der Ursache und des Umfangs der Wirkung. Schon Frau von der Leyen musste feststellen dass ein „nicht sichtbar“ etwas anderes ist als „nicht vorhanden“.

Und wie sieht es mit der Anonymität aus? Ja, ich gebe zu: Auch ich wurde schon anonym beleidigt. Aber dies nicht nur im Internet. Auch im Strassenverkehr wird sicher der eine oder andere einmal einen Vogel gezeigt bekommen oder ein „Penner“ oder ähnliches zu hören bekommen haben. Und kenne ich den Realnamen jedes Radfahrers, der mich auf dem Fußweg fasst umfährt? Auch hier wird anonym gearbeitet. Und wie sieht es mit dem Angetrunkenen aus, der mich vielleicht in der Kneipe anpöbelt? Lasse ich mir von ihm seinen Ausweis zeigen? Wohl eher nicht. Entweder ich reagiere oder ich stehe über der Pöbelei. Kaum jemand wird die Polizei rufen um die Personalien desjenigen feststellen zu lassen der sich rüpelhaft beim Einsteigen in den Bus vordrängelt.

Ich glaube diejenigen, die sich über Shitstorm und Anonymität aufregen, begreifen nicht dass das Internet genau so funktioniert wie das reale Leben, nur eben mir sehr viel mehr parallelen Beobachtern. Wer also den Shitstorm bekämpfen will, sollte dies bei der Erziehung der Kinder tun und bei seinem eigenen Verhalten tun. Dann ist auch die Anonymität kein Problem mehr.

Strafbare Handlung oder Bundesverdienstkreuz?

Während es in Hessen Bestrebungen gibt, Datenhehlerei als eigenen Straftatbestand zu definieren, werden andernorts Datenhehler für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Eine Gleichbehandlung findet anscheinend in Deutschland nicht mehr statt.

Zum einen lese ich im Heise-Ticker einen Satz,

„Hessen will erreichen, dass in Deutschland der Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt wird. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Focus bestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Hans Liedel am Freitag. Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.“

der nach dem konsequenten Ausbau des Bundesdatenschutzgesetzes, welches in Sachen „Strafen“ und „Bußgeld“ eher sehr weichgekocht daherkommt. Dies mag auch und gerade der Lobby der Adresshändler geschuldet sein. Insofern scheint es angezeigt und konsequent diesbezüglich nachzubessern.

Aber es gibt da noch einen anderen Fall in Deutschland, der (nicht nur) von Datenschützern recht kontrovers diskutiert wurde: Der Aufkauf von unrechtmäßig erlangten personenbezogenen Daten aus der Quelle „Schweizer Banken“. Diese Daten wurden wohl von Bankmitarbeitern unrechtmäßig erlangt und weitergegeben, wodurch diese (nach Zahlung einer größeren Summe) in die Hände von Finanzbehörden gelangten. Dieser Fall schlägt gerade mal wieder Wellen, da die SPD wohl nun die Staatsbeamten welche die Datenträger kauften sogar noch auszeichnen möchten:

„Sie haben sich um den Rechtsstaat verdient gemacht“: SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann möchte die drei Steuerfahnder, gegen die in der Schweiz Haftbefehl erlassen wurde, auszeichnen. Weitere SPD-Politiker erhöhen den Druck auf Finanzminister Schäuble.

(Quelle Süddeutsche). Interessant ist hierbei, dass es zwar einen eigenen Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt, der sich damit auseinandersetzt, wie „nichtöffentliche Stellen“ sich bei „unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten“ zu verhalten haben (§ 42a), Bank- und Kreditkartenkonten finden hier sogar explizit Erwähnung. Aber keine Stelle im BDSG regelt, wie sich öffentliche Stellen zu verhalten haben, wenn diese unrechtmäßig Zugriff auf diese Art von Daten erlangen.

Es zeichnet sich also ab, dass nichtöffentliche Stellen bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zukunft betraft werden sollen (was in meinen Augen wie erwähnt sinnvoll ist), wenn aber eine staatliche Stelle diese Daten erlangt, hat sich diese „Um den Staat verdient gemacht“.

Anmerkung: Ich möchte keineswegs eine Lanze für die Straftäter brechen, die sich der Steuerhinterziehung – oder der Beihilfe dazu) schuldig machen. Was ich aber möchte ist, dass in diesem Lande nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Gesetze und Regelungen müssen für alle Beteiligten gelten – Ausnahmen von der Allgemeingültigkeit haben im sehr engen Rahmen gesteckt zu sein. Eine Strafbarkeit sollte niemals nach dem Gesichtspunkt beurteilt werden welche Instanz von ihr einen Vorteil erlangt. Vor allem, wenn – wie in diesem Fall – die Sache ein wenig zu deutlich nach Überwachungsstaat riecht.