Öffentliches Datensammeln und der Datenschutz

Auch wenn ich persönlich das Datensammeln – nicht nur – der Schufa aus „öffentlich zugänglichen Quellen“ für bedenklich halte, so muss ich anerkennen, dass dies – rein rechtlich – völlig in Ordnung ist. Ein Blick in das Bundesdatenschutzgesetz (§28 Abs.6.2) schafft hier Klarheit

„(6) Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von besonderen Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) für eigene Geschäftszwecke ist zulässig, soweit nicht der Betroffene nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 eingewilligt hat, wenn

2. es sich um Daten handelt, die der Betroffene offenkundig öffentlich gemacht hat“

Und mal ganz ehrlich: Bei Xing, Facebook und auch hier, ist uns typischerweise bewusst dass diese Daten (sofern wir sie nicht privatisieren und wir wissen was wir tun….) öffentlich einsehbar sind.

Ergo: Das Problem ist nicht die Schufa AG, sondern es ist eine Gemengelage zwischen unserer Kommunikationswut und (plattformabhängig) mangelnden Möglichkeiten der Privatisierung unserer Daten.

Abhilfebeispiele:

  • Google+: Daten nur noch „Sichtbar für meine Kreise“ und „Erneutes Teilen deaktivieren“
  • Xing: Unter „Privatsphäre“ diveser Einstellungen „scharf“ stellen, resp. deaktivieren
  • Linkedin: Editieren der Sichtbarkeit
  • Facebook: Nicht anmelden – nix posten – weglaufen.