Auch die FAZ schürt Islamophobie

Wurde die FAZ von Springer oder PI  gekauft? Wenn ich in der aktuellen Onlineausgabe folgende Zeilen lese, könnte man fast auf die Idee kommen.

Zu lange wurde geduldet, zu lange auf multikulturelle Beschwörungsrituale gesetzt, zu lange die Debatte vermieden und das Problem rhetorisch verbrämt: Es gibt einen Rassismus muslimischer Schüler in sozialen Brennpunkten gegen alle, die anders sind.

Ist Regina Mönch nicht in der Lage zu differenzieren um festzustellen, dass mangelnde Bildungs- und Integrationsbemühungen unserer Regierung UND der Bevölkerung zu diesem „Gefühl des anders seins“ geführt haben? Ist Regina Mönch zu blind um zu erkennen, dass genau diese Art von Qualitätsjournalismus zu der Ausgrenzung führt, über die Sie schreibt. „Komisch, immer wenn ich ein brennendes Streichholz an den Benzinkanister halte, fängt das Benzin an zu brennen“.

Ich erspare euch mehr von diesem unsäglich und unredlichen Artikel zu zitieren um es zu bewerten, mir wird einfach zu schlecht, wenn ich diese Auslassungen lesen muss.

Meinungsfreiheit ist ja schön und gut. Aber manchmal sollte man sich doch auch Gedanken machen über das was man von sich gibt. Schade FAZ.

Für die Page-Impressions aber ist der Artikel gut, da die Horde der rechsseitig sabbernden Bild- & Welt-Leser sich in den Kommentaren gegenseitig aufputschen. Bravo FAZ

Die Bahn AG: Vertragssicherheit mit Grube #S21

Der Spiegelfechter hat sich einmal mit der Aussage des Bahnchefs Rüdiger Grube auseinandergesetzt, dass es – aus rein vertragsrechtlicher Sicht – gar kein Ausstiegsszenario aus dem Projekt S21 geben kann. Der wichtigste Teil der Ausarbeitung von Jens Berger ist folgender:

Verträge, bei denen sich die entscheidenden Umstände geändert haben, welche die Geschäftsgrundlage bilden, sind nach deutschem Recht änderbar und – als Ultima Ratio – auch einseitig kündbar. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich dieser Grundsatz im § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) wieder, auch das – für Stuttgart 21 maßgebliche – Verwaltungsverfahrensgesetz sieht in den § 38.3 und 60 VwVfG ganz ausdrücklich die Möglichkeit vor, bereits abgeschlossene Verträge der öffentlichen Hand bei einer gestörten Geschäftsgrundlage einseitig zu kündigen. Gründe für eine Störung der Geschäftsgrundlage gibt es viele – die Kostenexplosion, die vorenthaltenen Betriebsrisiken, aber auch die mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung zählen dazu. Wenn Bahnchef Grube auf sein Recht pocht, dass einmal geschlossene Verträge auch einzuhalten seien, so ist dies nur allzu verständlich, schließlich zählt die Deutsche Bahn AG zweifelsfrei zu den Profiteuren von Stuttgart 21. Grube weiß jedoch auch, dass er mit seiner Rechtsauffassung wohl vor jedem deutschen Gericht verlieren würde.

Ich möchte Jens recht herzlich für den Artikel danken und euch motivieren auch den Rest zu lesen 🙂

Was bleibt ist das Gefühl, dass Stuttgart 21 der grösste Subventionsbetrug ist, der in Deutschland jemals stattfand.

Ist die Frau des Verteidigungsministers eine Kupplerin oder Denunziantin?

Diese Frage ist provokant, dessen bin ich mir bewusst, aber ich erkläre hier nicht: „Dass muss man sagen dürfen“, sonder erlaube mir die Frage zu stellen!

Wie komme ich auf den Verdacht, dass sich die Frau unseren Verteidigungsministers, Stephanie zu Guttenberg Präsidentin des Vereins „Innocence in Danger“, der Denunziation und/oder der Kuppelei schuldig gemacht haben könnte? ?

Begriffserklärung: Wikipedia definiert Denunziantentum wie folgt:

Beschuldigung oder Anzeige einer Person aus oft niedrigen persönlichen oder übertriebenen politischen Beweggründen

Kuppelei erklärt uns Wikipedia ebenfalls:

Das Vorschubleisten zu fremder Unzucht bedeutete das Herbeiführen günstigerer Bedingungen als die bisher vorhandenen. Dies konnte durch Vermittlung oder Gewährung bzw. die Verschaffung von Gelegenheit sein.

Als erstes möchte ich feststellen, dass RTL2 sich selbst in den Verdacht bringt, unschuldige und eventuell latent pädophile Menschen mit Minderjährigen zusammen bringt. Insofern könnte man an der Stelle schon den Anfangsverdacht der Kuppelei vermuten. Denn es geht auch für RTL 2 um Geld: Geld für platzierte Werbung, aber auch um Aufmerksamkeit generell.

Wenn nun der Spiegel über eines der RTL2-Opfer schreibt:

Der Mann bestätigte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE, dass er der Betreffende aus der Sendung sei. Bei ihm zu Hause sei „die Hölle“ los, schreibt er in einer Mail: „Telefonterror, Beschimpfungen“, Facebook-Kontakte würden mit Mails überschüttet. Auch seine Familie werde massiv bedroht. Nach seinen Angaben hatte ihm RTL 2 nach den Aufnahmen zugesichert, personenbezogene Informationen unkenntlich zu machen.

kann man auf die Idee kommen, dass an der Stelle eine Denunziation vorliegt.

Wenn man nun bereits und in der Lage ist die steile These aufzustellen, dass sich der ehemalige Innensenator Nagel (weil er sonst nichts zu tun hat und damit wohl nicht schlecht Geld verdient), RTL 2 (weil es aus Gründen des Marketing ein Hit ist) und auch Stephanie zu Guttenberg (um Werbung für ihr Buch und „ihren“ Verein zu machen)  informell zusammen geschlossen haben um das Projekt „Tatort Internet“ zum Erfolg zu führen, besteht der Verdacht einer gemeinschaftlichen Straftat (Kuppelei um selbst persönliche Vorteile zu erlangen) und der – straflosen? – Denunziation.

Ist dieser/mein Verdacht sehr weit hergeholt?

Die Welt schreibt zu den Guttenbergs aktuell:

Vier von zehn Deutschen wollen nach einer Emnid-Umfrage, dass Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg später einmal Bundeskanzler wird.

Seine Frau Stephanie zu Guttenberg genießt ebenfalls Achtung. 72 Prozent wünschen sich, dass sich die Präsidentin des Kinderschutzvereins „Innocence in Danger“ öfter öffentlich zu gesellschaftlichen Themen äußert. Für 37 Prozent der Befragten ist das Ehepaar zu Guttenberg zudem „so etwas wie ein Vorbild“.

Dazu sage ich mal lieber nix 🙁