Vorratsdatenspeicherung auch bei der Telefon- und Briefüberwachung!

Vorratsdatenspeicherung, Quick Freeze. Müssten wir nicht – um gleich Nägel mit Köpfen zu machen – jegliche Telefonate mitspeichern? Egal welches neu einzuführende Überwachungsinstrument besprochen wird, immer heisst es: Ja, bis wir die Staatsanwaltschaft/Ermittlungsbehörden brauchen zu lange um initiierend aktiv zu werden. Stets sind wichtige Informationen schon geflossen, bevor man mitspeichern kann.

Ja, was aber ist mit dem gesprochenen Wort am Telefon? Was ist mit Postkarten und Briefen? Muss man nicht jegliche Kommunikation prophylaktisch mitspeichern um diese – im Bedarfsfall – später auswerten zu können?

Ist es noch zu verantworten, dass sich Menschen auf der Strasse oder gar im Wohnzimmer treffen und dort mittels direkter Kommunikation Pläne aushecken – so wie es unsere Politiker hinter verschlossenen Türen tun?

Wer heute für Vorratsdatenspeicherung/Quick Freeeze – oder wie immer sie ihr Instrumentarium nennen – ist, der darf morgen nicht gegen die komplette Abschaffung des Fernmeldegeheimnisses sein. Denn es nutzt nichts, nur einzelne Kommunikationskanäle zu kontrollieren.

Es kann eine politische Zukunft in Deutschland geben

Als ich folgende Zeilen beim Spiegel las, überkam mich ein warmer Schauer der Hoffnung:

Nach tagelangen blutigen Protesten in Tunesien hat Präsident Ben Ali die Regierung aufgelöst. Das gab das Staatsfernsehen bekannt. In der Hauptstadt Tunis demonstrieren Tausende gegen Ben Alis Herrschaft – jetzt steht das Land vor Neuwahlen.

Das nordafrikanische Land wird seit Wochen von gewaltsamen Massendemonstrationen erschüttert. Die offizielle Zahl der Toten wird auf 23 beziffert, die Opposition spricht von dreimal so vielen Todesopfern der Proteste. Viele, vor allem junge Menschen lehnen sich gegen die miserable wirtschaftliche Lage ihres Landes, teure Lebensmittel und Arbeitslosigkeit auf.

Ja, da müsste man nur mal den Arsch hochbekommen, auf die Strasse gehen und sich gegen die selbstgefälligen, asozialen „Eliten“ in Deutschland auflehnen.

Aber drei Dinge sprechen – nach näherer Betrachtung der Umstände – gegen eine erfolgreiche Wandlung der Lage in Deutschland:

  1. Dafür müsste man den Arsch aus dem Sofa lupfen
  2. Es ist egal ob wir Rot-Grün-Gelb-Schwarz oder lila wählen, alle derzeitig präsenten Parteien sind gekauft
  3. Das Betreten des Rasens ist verboten.

Stuttgart schränkt verfassungsmässige Grundrechte wegen #S21 ein

Wird man in Zukunft in Deutschland noch von seinem Grundrecht „Versammlungsfreiheit“ Gebrauch machen können, oder wird auch dieses recht nur noch für die „besser verdienende“ erreichbar sein?

Einer der prominentesten Stuttgart-21-Gegner, Gangolf Stocker, steht am kommenden Donnerstag vor Gericht. Der Sprecher des Bündnisses gegen das umstrittene Bahnvorhaben wehrt sich vor dem Amtsgericht Stuttgart gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1500 Euro.

Quelle: Schwaebische.de. Nun mag man sich fragen, was Gangolf Stocker denn verbrochen haben mag. Widerstand gegen die Staatsgewalt? Verstoss gegen einen Platzverweis? Tätlicher Angriff? Nichts dergleichen – Gangolf Stocker hat einen Telefonanruf nicht beantwortet:

Hintergrund sei, dass er als Versammlungsleiter während einer Demonstration Ende August vergangenen Jahres nicht an sein Handy gegangen sei, um einen Anruf der Polizei entgegenzunehmen, erläuterte Stocker. (Hervorhebung von mir)

Wart ihr schon mal auf einer Demo? Habt ihr wenigstens schon mal einen Bericht über eine Demo im Fernsehen oder auf Youtube gesehen? Wenn nein – hier mal eine kleine Impression bezüglich der Geräuschkulisse:

httpv://www.youtube.com/watch?v=RO1bmqb-wMw

Ich kann die widerwärtigen Versuche unseres totalitären Polizei und Überwachungsstaates die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufzulösen nur aufs schärfste verurteilen und zitiere – wieder einmal – unseren Grundgesetz:

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Hervorhebung von mir.

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