Vorratsdatenspeicherung auch bei der Telefon- und Briefüberwachung!

Vorratsdatenspeicherung, Quick Freeze. Müssten wir nicht – um gleich Nägel mit Köpfen zu machen – jegliche Telefonate mitspeichern? Egal welches neu einzuführende Überwachungsinstrument besprochen wird, immer heisst es: Ja, bis wir die Staatsanwaltschaft/Ermittlungsbehörden brauchen zu lange um initiierend aktiv zu werden. Stets sind wichtige Informationen schon geflossen, bevor man mitspeichern kann.

Ja, was aber ist mit dem gesprochenen Wort am Telefon? Was ist mit Postkarten und Briefen? Muss man nicht jegliche Kommunikation prophylaktisch mitspeichern um diese – im Bedarfsfall – später auswerten zu können?

Ist es noch zu verantworten, dass sich Menschen auf der Strasse oder gar im Wohnzimmer treffen und dort mittels direkter Kommunikation Pläne aushecken – so wie es unsere Politiker hinter verschlossenen Türen tun?

Wer heute für Vorratsdatenspeicherung/Quick Freeeze – oder wie immer sie ihr Instrumentarium nennen – ist, der darf morgen nicht gegen die komplette Abschaffung des Fernmeldegeheimnisses sein. Denn es nutzt nichts, nur einzelne Kommunikationskanäle zu kontrollieren.

Zensur wird delegiert und ist dann keine Zensur mehr

Wenn der Staat den Zugriff auf Informationen behindert, nennt man das für gewöhnlich Zensur. Wikipedia sagt dazu:

Zensur (censura) ist ein politisches Verfahren,[1] um durch Massenmedien oder im persönlichen Informationsverkehr (etwa per Briefpost) vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte beziehungsweise Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden.

Das heisst: Wenn politisch(!) Informationen be- oder verhindert werden. Wenn aber die Politik – oder deren Handlanger – privatwirtschaftlich handelnde Unternehme (mittels Listen, welche Inhalt von Verträgen sind) dazu bringt, genau dies zu tun – Informationen zu blocken – dann ist es auf einmal TOTAL legal und auch mit dem Grundgesetz vereinbar:

Darüber hinaus ist festzustellen, dass, sofern es zu einer Sperrung auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Zugangsanbieter und dem Bundeskriminalamt kommt, es bereits an einem hoheitlichen Eingriff fehlt. Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis liegt nur dann vor, wenn sich staatliche Stellen ohne Zustimmung der Beteiligten Kenntnis von dem Inhalt oder den Umständen eines fernmeldetechnisch vermittelten Kommunikationsvorgangs verschaffen, die so erlangten Informationen speichern, verwerten oder weitergeben. (…) Es muss sich um eine Kenntnisnahme durch den Staat handeln. (…) Ein solcher Eingriff liegt erkennbar nicht vor.

Nachzulesen ist dasin einem Arbeitspapier, dass von der „Arbeitsgruppe Access Blocking“  erstellt wurde. Zu finden bei Alvar Freude. Alvar kommentiert es wie folgt:

Soll das heissen, die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Grundrechte zwar das Individuum vor staatlichen Eingriffen schützen, wenn aber die Provider aufgrund eines aufgezwungenen Vertrages hier tätig werden, sei das ja kein staatlicher Eingriff? Sprich: Wenn der Staat eine private Einbrecherbande beauftragt, in ein Haus einzusteigen, bleibt die Unverletzlichkeit der Wohnung davon unberührt, weil es der Staat nicht selbst macht?

Dem ist nichts – aber auch GARNICHTS hinzuzufügen. Und unsere Schergen regen sich über südamerikanische Juntas auf. Die sind selbst keinen Deut besser – nur feiger. Die Juntas haben den Arsch in der Hose und setzen die Rechte direkt ausser Kraft und spannen dafür keine Aktiengesellschaften ein.