Befindlichkeitsträger und Vorratsdatenspeicherung

Ja, die Ermittlungsbehörden haben es schon schwer:

Abermals habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument „aus der Hand geschlagen wurde“, beklagte der GdP-Vorsitzende, Konrad Freiberg, am Dienstag in Berlin. Der Gesetzgeber müsse nun „unverzüglich“ ein dem Richterspruch voll entsprechendes Gesetz vorlegen, mit dem die Polizei wieder gespeicherte Telekommunikationsdaten zur Aufklärung schwerster Straftaten nutzen dürfe. „Die Aufgabe der Polizei, Menschen vor Straftaten zu schützen, wird aber auch mit einem neuen, verfassungsgemäßen Gesetz stark erschwert.“ Das Gericht habe die Hürden für den Zugriff der Polizei so hoch gelegt, dass Vorratsdatenspeicherung zur polizeilichen Gefahrenabwehr kaum mehr in Frage komme. Es bleibe abzuwarten, ob die Aufklärung schwerer Straftaten noch auf demselben hohen Niveau möglich sei wie bisher. (FAZ)

Dieser Absatz ist interessant, denn wenn man ihn genau liest, stecken da viele Informationen, Wahrheiten und Erkenntnisse drinnen.

  1. Die Polizeigewerkschaft sieht es als ihre Aufgabe an, die Überwachung zu forcieren. Bislang dachte ich, die Aufgabenerfüllung wäre eher im Bereich Arbeitgeber- denn Arbeitnehmervertretung zu suchen.
  2. Natürlich ist es Aufgabe der Polizei Straftaten zu verhindern und/oder aufzuklären. Würde man den Planeten mittels atomaren Overkills vergasen, würde es keine Straftaten mehr geben – Ziel erreicht? NEIN! Überwachung/Sicherheit und Freiheit bewegen sich in einem Spannungsfeld. Auch eine Totalüberwachung des privaten Bereiches ist – aus Sicht der Polizeibehörden – praktisch. Aber würde der Polizeibeamte auch gern sein Schlafzimmer verwanzen lassen?
  3. Politiker arbeiten schlampig und verdienen eine Abmahnung vom Wähler. Wann machen wir das? Wer hat den Abreissblock?
  4. Alles was man gern hätte wird als „notwendig“ bezeichnet. Meine stündliche Nackenmassage am Arbeitsplatz ist notwendig.

Ich habe nichts dagegen, dass ein Richter – bei besonders schweren Straftaten – die Erhebung und Auswertung von Kommunikations- und Bewegungsdaten einzelner Personen anordnet. Eine einzelnes Land total zu überwachen kann und werde ich NIEMALS gut heissen.

Fette Schelle vom Verfassungsgericht in Sachen Vorratsdatenspeicherung

Es gibt ein Bollwerk, das uns Deutsche vor den Auswüchsen der Überwachungspolitiker und Kontrollfreaks schützt.

Das Verfassungsgericht stellt fest, dass technische Mittel NATÜRLICH genutzt werden dürfen, um Straftaten zu verhindern und/oder aufzuklären. Allerdings bedarf die Einschränkung von jeglicher Freiheit eines konkreten Anlasses – damit erklärt das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass ein pauschalierter Generalverdacht NICHT statthaft ist.

Es gab in der Vergangenheit wohl noch keinen so schmerzhaften Schlag in das Gesicht des Gesetzgebers.

Ich schlage vor am morgigen Tag, den 03.03.2010 weitgehend in roter Kleidung auf die Strasse zu gehen um durch diesen Farbkleks die weise Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu ehren.

Bundesagentur für Arbeit unterstützt eigene Insolvenz

Es gibt Dinge, die scheinen irgendwo ausserhalb jeglicher Nachvollziehbarkeit zu liegen.

Die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sollen gegen sittenwidrige Löhne für Hartz IV-Empfänger erst vorgehen, wenn die Löhne „im Regelfall deutlich unter 3 Euro pro Stunde“ liegen. Gegenüber REPORT MAINZ bestätigte BA-Vorstand (Anmerk: BA=Bundesagentur für Arbeit) Heinrich Alt: „Drei Euro wäre für mich immer die Grenze, wo ich sagen würde, hier fängt zumindest eine harte Prüfung an, ist das ein sittenwidriger Lohn oder ist es keiner.“ (Quelle SWR)

Wenn nun ein Arbeitnehmer furztrocken mit einem Stundenlohn von 3,50Euro abgespeist wird (das sind satte 560 Euro Brutto), so sieht der sicherlich gut bezahlte Heinrich Alt da keinerlei Verdacht der Sittenwidrigkeit.

Aber ich kann den Herrn Alt auch verstehen. Umso mehr Menschen Arbeitslosengeld oder Hartz-IV beziehenoder sich ihr Gehalt durch Hartz-IV aufstocken lassen, umso wichtiger wird das Amt des BA-Vorsitzenden. Schliesslich benötigt er für die Verwaltung der Verarmung dann mehr Mitarbeiter, was wiederum bedeutet dass er ein grösseren Amt leitet. Umso grösser sein Amt ist, umso wichtiger wird er und desto mehr Gehalt darf er erhalten. SO macht seine Aussage dann wieder einen Sinn. Und die Arbeitgeber werden es Herrn Alt danken – schliesslich ist es doch toll, wenn der Staat indirekt über die Arge die Betriebe subventioniert.