A-Sozialstaat Deutschland drischt auf Schwache

Ein jeder soll seinen Teil dazu beitragen, wenn es dem Staat schlecht geht – oder nach Kennedy:“ Frage nicht, was dein Land für dich, sondern was du für dein Land tun kannst.“. Und die Bundeskanzlerin lässt zu dass ihr Kabinett eine Politik „treibt“ die folgendes zulässt (Quelle Spiegel):

Aus dem Referentenentwurf von Familienministerin Kristina Schröder gehe hervor, dass die schwarz-gelbe Koalition den Beziehern höherer Einkommen deutlich weniger zumute als den ärmsten Eltern. So wolle die Regierung etwa 155 Millionen Euro durch ein niedrigeres Elterngeld bei Nettoeinkommen von mehr als 1240 Euro im Monat sparen. Fast dreimal so hoch seien die Kürzungen bei den ärmeren Familien – sie summieren sich auf 440 Millionen Euro. Zur Begründung werde in dem Entwurf darauf verwiesen, dass es für erwerbsfähige Hartz-IV- Bezieher stärkere Anreize geben müsse, eine Arbeit aufzunehmen.

Stärkere Anreize eine Arbeit aufzunehmen? Warum nicht Arbeitslosengeld und Hartz-IV ganz streichen? Wie menschenverachtend kann man Politik eigentlich noch machen? Und während das asozial-Ministerium der Frau Dr Kristina Schröder solche widerlichen Ideen ausheckt, twittert sie von Ihrem Arbeitstag:

Ja, da war ich, Redaktionsbesuch bei der Brigitte.

Fahre gerade von Ba-Wü-Tour nach Hause nach Wiesbaden. Am Titisee eine Kita eingeweiht, Auftritte in Villingen-Schwenningen und Rottweil.

Habe gerade Bürgersprechstunde in Wiesbaden-Nordenstadt veranstaltet. Themen: Gesundheitsreform, FSJ, Sanierung einer Jugendherberge, Demenz

Gerade in Brandenburg eine Kita besucht, in der 2 männliche Erzieher arbeiten.Will Projekt starten, um mehr Männer als Erzieher zu gewinnen.

Da fragt man sich doch: „Ist das gerecht gegenüber denen, die arbeiten?“ Mit dieser Rundreise- und Besichtigungstätigkeit erwirbt Dr Kristina Schröder eine staatliche, lebenslange Alimentierung Rente, die ein vielfaches des Hartz-IV Anspruches einer 4 köpfigen Familie ausmacht. „Ist das gerecht gegenüber denen, die arbeiten?

Und wir füttern diese „Arbeitenden“ durch – mit unseren Steuergeldern.

Ich will ein iPhone

httpv://www.youtube.com/watch?v=FL7yD-0pqZg

Einfach nur nett – dazu passend Heise:

Am heutigen Donnerstagabend begann Apple mit der Auslieferung von Betriebssystem-Updates für das iPhone 3G, 3GS und 4 sowie das iPad WiFi und WiFi+3G. Die Updates bringen keine neuen Funktionen, sondern widmen sich der Fehlerbehebung

E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.

Der Dienst E-Post der Deutschen Post AG ist per Nutzungsbedingungen definitiv unbenutzbar. Daran ist faktisch nicht zu rütteln. Eigentlich müsste man jeder Person die Geschäftsfähigkeit per Amtsrichter aberkennen lassen, die sich zu diesem Dienst anmeldet.

Die Stiftung Warentest hat sich die Nutzungsbedingungen ein wenig genauer angeschaut und mich auf diesen Bereich des Elends aufmerksam gemacht. Warentest stellt fest:

Schwer wiegen jedoch die Nachteile des neuen Postdiensts: Die Anmeldung funktioniert umständlich und kann dauern. Wirklich vertraulich sind Briefe nur mit zusätzlicher persönlicher Verschlüsselung. Mit 55 Cent hat der E-Brief auch einen stolzen Preis – insbesondere dann, wenn die Post ihn nur elektronisch weiterleitet und nicht ausdruckt und austrägt. Und bürden sich angemeldete Nutzer eine zusätzliche tägliche Aufgabe auf: die Leerung ihres Postfachs.

Aber das allein ist noch lange nicht alles, über das Schönste sind die Tester gar nicht gestolpert.

Laut Leistungsbeschreibung sichert die Post zu:

Die verwendeten Technologien gewährleisten eine bestmögliche Verfügbarkeitdes E-POSTBRIEF Portals (95% Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt außerhalb der Wartungszeiten). (Hervorhebung von mir)

95% Verfügbarkeit bedeutet, dass der Dienst 18 Tage und 6 Stunden jährlich unerreichbar sein darf. Die Einschränkung „außerhalb der Wartungszeiten“ allerdings erlaubt es den Dienst deutlich länger vom Netz zu nehmen. Interessant ist, dass ich nirgendwo herausfinden konnte mit welchen Wartungszeiten und -fenstern die Post rechnet. Alles offen.

Wir haben gelernt, dass die Post ohne Probleme den Dienst länger als 3 Wochen unerreichbar halten kann, andererseits schreibt sie aber in den AGB fest:

6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.

Bei Geschäftskunden ist es noch härter:

Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

Was passiert bitte, wenn mein Geschäftspartner, Finanzamt, sonstige Behörde die Nachricht erhält dass die Nachricht in mein Postfach zugestellt wurde, ich aber – nach der Benachrichtigung – aufgrund technischer Probleme der Post 2 Wochen keinen Zugriff auf mein Postfach habe. Dann bin ich nachweispflichtig dass ich aufgrund eine Postproblems keinen Einblick nehmen konnte?

Während ich bei Auslandsaufenthalten einer Vertrauensperson eine zeitlich begrenzte Postvollmacht übergeben konnte um die Briefpost zu organisieren, wird es nun schwerer (wieder AGB):

6.5 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten (Anmeldename, Passwort sowie das Mobiltelefon auf das die HandyTAN zur Anmeldung mit hohem Ident-Nachweis übermittelt wird) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte geschützt sind. Insbesondere hat er sein Passwort und die ggf. an ihn übermittelte HandyTAN geheim zu halten.

Wer also diese AGB und Leistungsbeschreibung der Post anerkennt, kann nicht geschäftsfähig sein und muss – durch einen Vormund/gesetzlichen Vertreter – vor sich selbst geschützt werden. Man kommt ja sonst in Teufels Küche.