Ich habe viel Geld – ich bin nicht schuldig

Manchmal sollte man keine News lesen während man am essen ist, die FTD ist mein morgendliches Abführ- und Brechmittel:

Die früheren Telekom-Spitzenmanager Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel haben sich mit dem Bonner Konzern auf Vergleichszahlungen von jeweils 600.000 Euro geeinigt. Das ist der Einladung zur Telekom-Hauptversammlung zu entnehmen. Von der Vergleichssumme müssen Ricke und Zumwinkel 250.000 Euro aus eigener Tasche zahlen, den Rest übernimmt eine Manager-Haftpflichtversicherung.

Die Manager-Haftpflichtversicherung ist mir schon lange ein Dorn im Auge. Wobei ich mich frage wieso meine private Haftpflichtversicherung mir meine Forderung um die Ohren haut, wenn ich mich nicht mindestens bis vor Gericht gegen die Forderung gewehrt habe. Wenn ich da mit einem „Vergleich“ ankomme, lachen die mich aus. Bei grossen Beträgen sieht die Welt aber anders. aus. Wahrscheinlich, weil die betreffende Versicherung sich ausrechnet, dass dieser Fall eine Tolle Werbung ist. die von der Versicherung zu tragende Gesamtsumme von 700.000€hat die durch Neuabschlüsse von Arschgesichtern in Nadelstreifen doch ratzfatz wieder drinnen.

Die Kernpunkte der Einigung sind folgende: Die Telekom erhebt keine zivilrechtlichen Ansprüche mehr gegen ihre Ex-Manager. Gleichzeitig bleiben Ricke und Zumwinkel bei ihrem Standpunkt, sie hätten ihre Pflichten nicht verletzt und auch keinen Anspruch auf Schadenersatz anerkannt.

Wer dem Geschädigten nur genug Geld in die Hand drückt, der ist schuldlos. Zumwinkel ist doch das Paradebeispiel eines Managers, der sich über jegliche Gesetze und Regeln hinwegsetzt. Haste Geld, kriegste Geld und bekommst nie die Probleme des Pöbels.

Als nächstes müssen die Telekom-Aktionäre auf dem Gesellschaftertreffen am 12. Mai in Köln dem Vergleich noch zustimmen.

Liebe Telekom-Aktionäre: BITTE watscht die beiden ab. Stemmt euch gegen den Vergleich.

Liebe Leser: Ihr müsst jetzt ganz stark sein, denn die meisten Mitglieder der Aktionärsversammlung werden vom Kaliber „monetärer Schwerstkrimineller“ sein und hoffen, dass sie später auch billig davon kommen, wenn herauskommt welche Scheisse sie am Hacken haben.

Warum es gut ist, dass RWE gegen die Abschaltung von Biblis klagt

Die RWE klagen gegen die – bislang temporäre – Abschaltung des Atommeilers Biblis:

RWE Power hat heute beim zuständigen VGH in Kassel rechtliche Schritte gegen die Anordnungen der hessischen Aufsichtsbehörde vom 18. März zur einstweiligen Einstellung des Betriebs des Kraftwerks Biblis für die Dauer von drei Monaten eingeleitet. Der Block A war in diesem Zusammenhang abgefahren worden, der Block B befand sich zu diesem Zeitpunkt in seiner planmäßigen Revision. Nach Rechtsauffassung der RWE Power liegen die Voraussetzungen der von der Bundesregierung herangezogenen Rechtsgrundlage für diese Maßnahme nach §19 des Atomgesetzes nicht vor.

Abgesehen davon, dass ich absolut überzeugt davon bin, dass die Klage der RWE rechtlich gültig und angemessen ist, freue ich mich diebisch auf die Verhandlung!

Es wird um Geld gehen – um sehr viel Geld. Und genau das ist der Punkt der mich interessiert. Denn RWE wird auch auf Schadenersatz klagen und wird diesen Schadenersatz sehr exakt beziffern müssen. Diese Zahlen dürfen für uns interessant sein. Wie viel Millionen Euro verdient RWE mit einem AKW, dass problemlos abgeschaltet werden kann (ist bei jemandem das Licht aus?). RWE wird dem Gericht die Zahlen vorlegen müssen, wie hoch die Erträge mit dem Strom sind, dessen Risiko und Gefahrenpotential in Deutschland stehen, der aber ins Ausland exportiert wird. Strom, dessen Herstellung mit deutschen Steuergeldern subventioniert wird, dessen Nachlass („End“lager“ der Reststoffe) aber dem Steuerzahler aufgebürdet wird.

Mich interessiert wirklich – und von einem Richter, inklusive Gutachterschlacht anerkannt – wieviel Millionen Euro den Aktionären zu Lasten der deutschen Steuerzahler ausgezahlt werden. Und ich hoffe, dass sich RWE als so richtig geldgeil herausstellt und den kalkulierten Schaden schön hoch ansetzt.

Liegt es an der SPD? Alkoholverbot im Hamburger Verkehrsverbund

Seit über einem Jahr – anfangs unter der Federführung der CDU – soll durch die Politik im Hamburger Nahverkehr ein 100%iges Alkoholverbot eingeführt werden.

Im Jahr 2009 (irgendwann im September) telefonierte ich – anlässlich der Einführung des Alkoholverbotes im Regionalzugs „Metronom“ –  mit dem Sprecher der Hamburger Hochbahn AG. Dieser erklärte mir – sehr freundlich – dass in der Hamburger Hochbahn kein Alkoholverbot zu erwarten sei. Es gebe keine schlechten Erfahrungen mit der Einnahme eines „Feierabendbieres“ und durch die kurzen Verweilzeiten – im Vergleich zum Metronom – würden die Fahrgäste sich auch nicht während der Fahrt betrinken. Und wer schon betrunken einsteigt, wird vom Alkoholverbot eh nicht getroffen.

Das war 2009. Noch im November 2010 meldete sich die Hamburger Hochbahn AG mittels Pressemitteilung wie folgt zu Wort:

Generelles Alkoholverbot nicht zielführend

11. November 2010

Ein generelles Alkoholverbot im Personennahverkehr hält die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) für nicht zielführend. Die HOCHBAHN teilt damit die aktuelle Einschätzung der Verkehrsministerkonferenz.

„Die Allgemeinen Personenbeförderungsbedingungen reichen schon heute vollkommen aus, jemanden der sich in unseren U-Bahnen und Bussen daneben benimmt, an die frische Luft zu setzen – unabhängig ob derjenige Alkohol konsumiert hat oder nicht“, betont der Vorstandsvorsitzende der HOCHBAHN Günter Elste. Dies wird von den Mitarbeitern der HOCHBAHN-WACHE konsequent umgesetzt.

Ein Einschreiten bei friedlichem Alkoholkonsum und bei unauffälligen Fahrgästen könnte eine unnötige Eskalationsstufe mit sich bringen. Die Verhältnisse in den U-Bahnen und Bussen der HOCHBAHN sind zudem nicht vergleichbar mit der Situation in den Zügen des metronoms, der dort ein Alkoholverbot umgesetzt hat. „Die Probleme mit stark alkoholisierten Fahrgästen auf einer vergleichweise langen Fahrt, die den metronom zu einem solchen Schritt veranlassten, finden wir in den U-Bahnen und Bussen im Stadtverkehr Hamburg so nicht wieder“, sagt HOCHBAHN-Chef Elste.

Ist eine vernünftige Ansage. Und sogar fast aktuell. Aber eben nur fast, denn heute lese ich beim NDR:

Jetzt ist es amtlich: Spätestens nach den Sommerferien soll in den Bussen und Bahnen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) ein Alkoholverbot gelten. Das bestätigte ein HVV-Sprecher NDR 90,3 am Donnerstag. Fahrgästen, die sich nicht daran halten, droht ein Bußgeld von 40 Euro.

Ich bin mir sehr-sehr sicher, dass diese Entscheidung eine politische und keine der Hochbahn ist. Die betrunkenen Hafengeburtstagsbesucher, Fussballfans und andere werden weiterhin ihren Odem in meine Richtung hauchen und im worst-case auf den Boden kotzen. Die schlimmsten Alkis betrinken sich nämlich nicht während der Fahrt, sondern schon vorher. Aber dies wird den Politiker, die stets auf die dunklen Karossen der Fahrbereitschaft zurückgreifen können und eher selten mit der Bahn fahren werden, nicht wissen. Hauptsache verbieten.

Für das Protokoll: Es ist viele Jahre her, dass ich das letzte mal in der Bahn alkoholische Getränke zu mir nahm. Ich glaube es war ein Bier in einem ICE.