Der Vorteil der Manager gegenüber Kleinkriminellen

So ein Kleinkrimineller, der wandert schon mal ruck-zuck in den Bau. Dem wird eine Bewährungsstrafe nicht pauschal gewährt und eine etwaige Strafe ist eher sehr zeitnah zu zahlen – ansonsten wird er ersatzweise inhaftiert.

Wenn man aber Klaus Zumwinkel heisst und eine Geldstrafe von einer Million Euro zu zahlen hat, so ist Justizia da etwas großzügiger. Den Ertrag der Verzögerung beziffert die FTD

Hätte er die eine Million zu den gängigen Konditionen bei der Postbank aufs Sparbuch gelegt, wäre er gerade mal 22.500 Euro reicher geworden.

Da hat der Zumwinkel also mal eben pro Monat ein Zins“Einkommen“ von 3.200€, welches eigentlich UNS – dem Staat – zustehen würde.

Wie heisst es so schön: Kleider machen Leute.

Das Zumwinkel vor Gericht bezüglich seiner finanziellen Situation gelogen und mal eben 20 Millionen unterschlagen hat, ist da nur noch ein Detail

§ 153 StGB:

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Da kann der Spiegel noch so viel über die „armen Reichen“ schreiben, mich kotzen einige von denen nur an mit ihrer Selbstgefälligkeit.

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