Auch Verkehrsminister Ramsauer denkt an die Zeit nach der Politik

Es scheint die Zeit der beruflichen Absicherungen zu sein, die wir dieser Tage durchmachen. Die derzeit „herrschende Kaste“ aus CDU und FDP sucht nach Ausstiegsstrategien, für die Zeit in der sie sämtliches persönliches Material aus dem Büro in einem Pappkarton aus dem Ministerium schleppen.

Auch unser Verkehrsminister Peter Ramsauer hat sich nun entschieden: Er wird nach der politischen Karriere eine Laufbahn in der Kautschuk verarbeitenden Industrie anstreben.

Der Bundesverkehrsminister will Winterreifen vorschreiben. Das ist technisch unsinnig und das Gegenteil von ökologisch. Profitieren würden nicht die Autofahrer, sondern Continental oder Michelin

schreibt die FTD und ich kann dieser Betrachtung nur zustimmen. Wer sich ein bisschen Sachverstand in Sachen Reifenkunde aneignet, weiss wie blödsinnig diese starre Regelung ist. Kennt noch jemand den Spruch: „Jacke tragen, ist ist Winter befohlen“. Sowas gibt es tatsächlich bei der Bundeswehr. Dort ist es nicht warm oder kalt, weil das Thermometer dies definiert, sondern weil es „befohlen“ wird. Dies führt dazu, dass sich der arme Soldat entweder ins Koma schwitzt oder sich die Schambehaarung abfriert – je nach „Befehl“<->Realität Diskrepanz.

Bei dem Reifen<->Wetter Verhältnis verhält es sich ähnlich. Schaun wir doch mal

Unterschiede zwischen Sommer- und Winterreifen:

  • Winterreifen sind aus weicherem Material gefertigt, um auch bei tiefen Temperaturen noch „geschmeidiges“ Laufverhalten und „Griff“ zu haben.
  • Winterreifen haben einen höheren Abrieb(Dreck, der die Fahrbahn rutschig macht!) als Sommerreifen
  • Sommerreifen haben – auch bei tiefen Temperaturen – bessere Haftung als Winterreifen
  • Nur bei Eis und Schnee entwickeln Winterreifen ihre Vorteile
  • Winterreifen haben auf trockener Fahrbahn schlechtere Eigenschaften als Sommerreifen.
  • Winterreifen erhöhen den Kraftstoffverbrauch
  • etc. pp. ich könnte hier noch sehr viele Infos aufzählen – googled, wenn ihr mehr Infos haben wollt 🙂

Warum also will Ramsauer unbedingt diese Gesetzesänderung? Ich könnte euch tausend Gründe nennen, wenn ich nur EINEN vernünftigen wüsste.

Regierung verschärft Verängstigungsgesetz

Nach der Innenministerkonferenz hat nun auch die Bundesregierung am Mittwoch einen anderen Weg gewählt: Verschärft werden nicht die Strafen für Körperverletzung, sondern für „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ gem. § 113 Strafgesetzbuch (StGB), dessen Höchststrafe von zwei auf drei Jahre heraufgesetzt werden soll.

schreibt die Frankfurter Rundschau und ich sehe meinen Verdacht der Systematik bestätigt. Wer einen Menschen angreift, also z.B. eine Körperverletzung begeht, der gehört bestraft. Da muss man sich gar nicht drüber unterhalten. Den Straftatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ allerdings einer Strafverschärfung zu unterwerfen ist eine hahnebüchene Unverschämtheit.

Das Delikt „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ wird auf Demonstrationen noch öfter gegen Demonstranten angewandt, als die berüchtigte Gefangenenbefreiung. Ein Schubser, eine falsche Bewegung und schon ist der Demonstrant „ertappt“ Widerstand geleistet zu haben.

Die Motivation erscheint mir nur zu klar: Jeder Mensch der sich der Polizei gegenüber sieht soll ehrfürchtig zurückweichen. Jedweder Kontakt (am besten nicht mal anschauen) mit Polizisten soll vermieden werden. Gewalttätige Polizeibeamte müssen vor dem Volk geschützt werden, schliesslich schützt die Polizei die korrupten Politiker, welche die Wirtschaftslenker schützen und hofieren. Reiner Selbstschutz. Ihr versteht.

Rösler war niemals im Mathe Leistungskurs

Über die Chefarztfrau bin ich auf einen Artikel in der Ärztezeitung (die ich sonst eher nicht lese …) aufmerksam geworden:

Den Reformplänen der schwarz-gelben Koalition zufolge haben Mitglieder der GKV dann Anspruch auf einen Sozialausgleich, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens überschreitet. Bei einem Zusatzbeitrag von 20 Euro wären 14,8 Millionen Haushalte betroffen, bei 50 Euro 27,8 Millionen Haushalte.

Die Chefarztfrau rechnet auf dieser Grundlage aus:

Da die GKV-Beitragssätze gedeckelt sind, müssen Kostensteigerungen künftig ausschließlich über Zusatzbeiträge bestritten werden.  Bei einer Ausgabensteigerung von jährlich zwei Prozent hätte ab 2025 jedes GKV-Mitglied Anspruch auf einen Sozialausgleich. Sollten die Ausgaben pro Jahr um vier Prozent steigen, hätte nach den Berechnungen des IGKE in zehn Jahren jedes Mitglied, das nicht mehr als rund 5000 Euro monatlich verdient, Anspruch auf staatlichen Zuschuss.

Mit dieser Rechnung müsste doch wohl jeder von uns gleich heute bei seiner Personalabteilung vorstellig werden und mal auf eine Gehaltserhöhung drängen.

Ach Du Gesundheitsminister Rösler, Du bist vielleicht ein toller Mediziner, aber Mathe war keiner deiner Leistungskurse.