Regierung verschärft Verängstigungsgesetz

Nach der Innenministerkonferenz hat nun auch die Bundesregierung am Mittwoch einen anderen Weg gewählt: Verschärft werden nicht die Strafen für Körperverletzung, sondern für „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ gem. § 113 Strafgesetzbuch (StGB), dessen Höchststrafe von zwei auf drei Jahre heraufgesetzt werden soll.

schreibt die Frankfurter Rundschau und ich sehe meinen Verdacht der Systematik bestätigt. Wer einen Menschen angreift, also z.B. eine Körperverletzung begeht, der gehört bestraft. Da muss man sich gar nicht drüber unterhalten. Den Straftatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ allerdings einer Strafverschärfung zu unterwerfen ist eine hahnebüchene Unverschämtheit.

Das Delikt „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ wird auf Demonstrationen noch öfter gegen Demonstranten angewandt, als die berüchtigte Gefangenenbefreiung. Ein Schubser, eine falsche Bewegung und schon ist der Demonstrant „ertappt“ Widerstand geleistet zu haben.

Die Motivation erscheint mir nur zu klar: Jeder Mensch der sich der Polizei gegenüber sieht soll ehrfürchtig zurückweichen. Jedweder Kontakt (am besten nicht mal anschauen) mit Polizisten soll vermieden werden. Gewalttätige Polizeibeamte müssen vor dem Volk geschützt werden, schliesslich schützt die Polizei die korrupten Politiker, welche die Wirtschaftslenker schützen und hofieren. Reiner Selbstschutz. Ihr versteht.

7 Gedanken zu „Regierung verschärft Verängstigungsgesetz

  1. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberger, hatte vor einer Eskalation der Gewalt im öffentlichen Raum gewarnt. Freiberger: „Die innere Sicherheit steht vor dem Kollaps!”
    Die Demonstrationen rund um das Projekt „Stuttgart 21” und die Castor-Transporte hätten gezeigt, dass das Gewaltpotenzial in der Gesellschaft gestiegen sei. „Es mangelt an Respekt gegenüber den Polizeibeamten, ihnen schlägt Hass und Frust entgegen”, sagte Freiberg.

    Quelle: Bild.de

    Mir ist gerade soooo schlecht :(((

  2. Gerade vor 5 Minuten hatte ich wieder eine Diskussion mit meinem Vorgesetzten und mir zittern schon wieder die Pfoten vor Wut. Der meint nämlich auch „die Polizei setzt nur geltendes Recht um, warnt die Leute vorher, macht nur ihre Arbeit, führt nur Befehle aus“, ist also unschuldig und ganz arm dran.

    Da krieg ich echt SO nen Hals. Aber mit den Leuten ist nicht zu diskutieren.

  3. Vollkommen richtig, Deine Einschätzung. Ein weiterer Beweis dafür, dass der Gesetzgeber eine Höllenangst vor seinen Bürgern hat. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass unsere Politiker ganz genau wissen, dass sie gegen uns arbeiten und dass es früher oder später eine Abreibung dafür gibt. Vermutlich wundern sich unsere Sesselpupser schon lange, wieviel wir uns bieten lassen. Passiver Widerstand ist das Mittel der Wahl. Es gibt ohnehin zu wenig Büttel, die die Einhaltung der Schwachsinnsgesetze kontrollieren.

    Wartet noch ein Weilchen, dann sprießen euch die Veilchen.

  4. Leider sind die Herren und Damen der Legislative nicht immer so schnell und entschlußfreudig. Ich lese gerade einen Bericht über die UN-Konferenz gegen Koruption (UNCAC) vom 13.11.2009 in Doha (Katar), an welcher Deutschland nur als Beobachter teilnahm. Grund dafür : die unzureichende UNCAC-Ratifizierung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§108e STGB). 141 andere Regierungen weltweit haben das schon hingekriegt. Ein Schelm der Arges dabei denkt …

  5. „„Die innere Sicherheit steht vor dem Kollaps!”“

    Das sagen die öffentlich?? Meine Fresse, das Wasser steht schon höher am Hals als ich gedacht hätte. Meine These ist ja eh schon lange daß es nur ein paar Fürze zuviel braucht um das Kartenhaus umzublasen… wenn Lehmann schon für den Einlagensicherungsfonds reicht und 100.000 Demonstranten für die innere Sicherheit. Wow!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert