Wenn zwei das Gleiche tun – Scheiss Staat

Es gibt Tage, da beweist unser Staat für wie dämlich er uns hält – und wir beweisen ihm, dass er recht hat.

Einerseits werden die Rechte an unseren Daten mit den Füßen getreten und unsere Regierendengewähren dem Amerikaner Zugriff auf unsere Kontobewegungen. Andererseits  lese ich in der TAZ

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat am Mittwoch ein Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet. Die Firma speichert zu viel – auch ohne Einwilligung.

das sich der Hamburger Datenschützer über privatwirtschaftliche Unternehmen (aus den USA hahahaha) aufregt, weil sie die Nutzerdaten nicht schützen.

Wie wäre es denn mal mit einer Selbstanzeige? ENTWEDER setzen sich unsere Regierenden FÜR unsere rechte ein, oder sie ziehen unsere Rechte durch den Schmutz. Aber bitte einig werden: GLEICHES Recht für alle.

Smartpad von 1&1 killt kein iPhone – sagt die FAZ

Tja, da kann der schöne Marcel Davis in der Fernsehwerbung noch so sehr schwärmen, die FAZ haut 1&1 deren Smartpad eher um die Ohren, als Werbung dafür zu machen.

Das Smartpad von 1&1 kann es mit dem iPad nicht im Mindesten aufnehmen. Es ist in erster Linie billig. Durch das schlechte Display und sein behäbiges Arbeitstempo verhaspeln sich Benutzer und Software gleichermaßen. Und zwar ständig.

Sowas nennt man dann auch „vernichtend“. Weitere Nachteile sind schnell aufgezählt:

Es ist mit dem älteren Android-Betriebssystem 1.6 aus der Handy-Welt ausgerüstet, man kann allerdings mit dem Gerät nicht telefonieren, und eine ganze Reihe von Besonderheiten sind zu beachten: Es gibt keinen direkten Zugriff auf den Android-Market mit seinen etwa 50.000 zusätzlichen Apps, sondern es lassen sich nur von 1&1 ausgesuchte Zusatzprogramme aus einem „1&1 Store“ installieren. Vergeblich sucht man darin Apps für Internettelefonie (etwa Sipdroid oder Fring), Apps für den Zugriff aufs Dateisystem (etwa Astro), kostenpflichtige Apps und vieles andere mehr. Weiterhin fehlen auch manche Programme, die Android 1.6 von Hause aus mitbringt, beispielsweise Google Chat.

und dann:

Was dem Smartpad aber den Todesstoß versetzt, ist die Kombination aus lahmer Hardware in Verbindung mit einem mangelhaften, unempfindlichen Display: Obwohl die Prozessorleistung (500 Megahertz) prinzipiell ausreichend sein sollte, reagiert der Apparat auf alle Finger-Gesten träge und unpräzise, was der billigen resistiven Displaytechnik geschuldet ist.

Naja, mal ehrlich hat jemand etwas anderes erwartet? Für welche Art von Produkten steht in eurer Vorstellung der Name 1&1? Für High-Quality und absolute Leistungsfähigkeit, oder eher absolut niedrigpreisiger Massenmarkt?

Na dann. Also kann 1%1 seine blöde DSL-Leitung mit 24 Monaten Vertragslaufzeit ans Bein binden.

Ich kriminalisiere euch schon wieder alle!

Ja, in dem Moment wo ihr diese Zeilen lest, könntet ihr euch schon strafbar gemacht haben!

Denn wenn dieses Picture nun kinderpornografisch wäre, wäre die Strafbarkeit eures Handels nach Ansicht des Hamburger Oberlandesgericht bereits vollzogen.

Bereits das Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das entschied das Oberlandesgericht Hamburg am Montag und hob damit ein Urteil des Amtsgerichts auf.

Auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher, ohne ein manuelles Abspeichern, bringe Nutzer in den Besitz der Dateien, hieß es in der Begründung. (Süddeutsche)

Ja, das Internet ist eben ein äusserst gefährliches Pflaster. Vielleicht mache ich ja (wie die Datenkopierer aus dem Schweizer Bankenumfeld) einen Deal: Ich biete Anscheinskinderpornografie an und melde jegliche Zugriffe aus Deutschland an die Staatsanwaltschaft.