Ich kriminalisiere euch schon wieder alle!

Ja, in dem Moment wo ihr diese Zeilen lest, könntet ihr euch schon strafbar gemacht haben!

Denn wenn dieses Picture nun kinderpornografisch wäre, wäre die Strafbarkeit eures Handels nach Ansicht des Hamburger Oberlandesgericht bereits vollzogen.

Bereits das Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das entschied das Oberlandesgericht Hamburg am Montag und hob damit ein Urteil des Amtsgerichts auf.

Auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher, ohne ein manuelles Abspeichern, bringe Nutzer in den Besitz der Dateien, hieß es in der Begründung. (Süddeutsche)

Ja, das Internet ist eben ein äusserst gefährliches Pflaster. Vielleicht mache ich ja (wie die Datenkopierer aus dem Schweizer Bankenumfeld) einen Deal: Ich biete Anscheinskinderpornografie an und melde jegliche Zugriffe aus Deutschland an die Staatsanwaltschaft.

4 Gedanken zu „Ich kriminalisiere euch schon wieder alle!

  1. Es ist ja noch viel schlimmer: Wenn dein Browser Prefetching kann, brauchst du nicht mal auf den Link zum Bild (Content XY) klicken. Das macht dann brav dein Browser für dich. Und dann darfst du beweisen, dass du NICHT geklickt hast. Viel Spass.

    Wie ist es eigentlich mit Netzwerkzeugs wie Proxyservern, Routern und sonstigem Schnickschnack? Die haben auch RAM. Nicht war…

    Das Gericht in HH glänzt wieder mit (vorwiegend technischer) Inkompetenz.

  2. Die Stopschilder sind wieder das, diesmal unsichbart und Olli hat es auf den Punkt gebracht so viel technische Inkompetenz ist selbst für einen oder mehrere Richter unterirdisch schlecht..

    Und die Überfprüfbarkeit liegt dicht bei 0. Wie kann man auf ein Urteil kommen, das man schwer bis gar nicht überprüfen kannn

  3. Hach ja, die Hamburger … ob Pressekammer oder OLG, technische planlosigkeit soweit das Auge blickt ( Du darfst trotzdem stolz sein, Hamburger zu sein … ich bin auch stolz Bayer zu sein, trotz CSU und Katholiken 😉 )

    Was noch interessant wird: das Gericht begründet die Entscheidung ja damit, dass der Kerl die Bilder vorsätzlich angeschaut hat. Wie sie den Vorsatz beweisen wollen ist mir schleierhaft.

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