Wenn die vierte Gewalt ausfällt muss die fünfte ran

Gerade lese ich wieder diesen Bauchpinselspruch der Journalisten die sich selbst so gern als „vierte Gewalt im Staate“ sehen.

Hintergrund sind ist das „Wikileaks-Video„, dass gestern dann doch noch den Weg in die Medien schaffte. Über Twitter  wurde ich sehr zeitnah über dieses Video informiert, schaute es mir an, war entsetzt und verbloggte es. Das war am 5. April um 18:52 (Zeitstempel meines Blogeintrages). Dann passierte lange Zeit…. eher wenig … nichts um nicht „garnichts“ formulieren zu müssen. Ein periodisches prüfen der Mainstreammedien (Deutschland und USA) war deutlich enttäuschend.  Fefe hat das mal chronologisch in Reihenfolge gebracht.

Ich frage (und fragte mich auch vorgestern schon), warum die grossen Medien so lange brauchen um eine Meldung – die es dann 24 Stunden später in Tagesschau und Tagesthemen schafft – zu verarbeiten.

Wurde eventuell „hintenrum“ versucht von (in)offiziellen Stellen versucht den Aufruhr klein zu halten, oder sind die herkömmlichen Medien tatsächlich so viel langsamer als die „Freaks des Internet“?

Sind am Ende Teile der „Informationsschiene Internet“ die fünfte Macht in unserem Staat geworden, die einer Meldung erstmal vorab ein Interesse der Gesamtheit attestieren muss, bevor die Altmedien sich solch kritischer Meldungen auch annehmen?

Auf alle Fälle hat Wikileaks sich einen Platz in der Geschichte der Informationsverbreitung verdient. DAS ist ein Informationsmedium wie ich sie erwarte: Klar und besser ohne grosse Interpretation, als Gewäsch von kritiklosen Journaillen ohne Sachverstand .

Wird das Bundesverfassungsgericht nun auch Mindestlöhne definieren?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute die Unvereinbarkeit der derzeitigen Hartz-IV Regelsätze mit dem Grundgesetz festgestellt hat, sehe ich als nächstes Bedarf an einer Definition was die Höhe und die bundesweite Einführung von Mindestlöhnen angeht.

Denn wenn das Grundgesetz wie folgt interpretiert wird

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

so müsste sich daraus herleiten lassen, dass ein Arbeitgeber, der seinen Vollzeitangestellten ein Entgeld zahlt, dass die Ansprüche  „auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG“ nicht gerecht wird, sittenwidrig handelt.

Ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Ertragsgestaltung darauf ausgelegt ist, dass die Personalkosten des Unternehmens teilweise indirekt vom bundesdeutschen Staatshaushalt getragen wird, darf man sicher als Schmarotzer der Allgemeinheit bezeichnen. Dieses darf und kann nicht legitim sein – Ausnahme sind hierbei natürlich hoheitliche Aufgaben des Staates selbst.

Wie also ist ein Mindestlohn zu definieren?

  1. Die Grundkosten des Lebens sind durch die neuen Hartz-IV-Sätze zu definieren
  2. Zusätzlich sind Werbungskosten zu kalkulieren, wie Fahrtkosten und Arbeitskleidung sowie erhöhte Kosten für Ernährung (der Mensch verbraucht mehr Energie wenn er arbeitet, als wenn er nur Tagesthemen schaut) sowie weitere Kosten.
  3. Zur langfristigen Gesunderhaltung des Körpers und des Geistes steht einem Beschäftigten auch ein Erholungsurlaub zu. Dieses schliesst nicht 3x im Jahr Malediven ein, allerdings alle 2 Jahre ein mindestens 14-tägiger Schwarzwald, Nord- oder Ostsee Urlaub sollte finanzierbar sein.

Bei Teilzeitarbeit gilt es zu beachten, dass Teile obiger Kalkulationsansätze anteilig zu zahlen sind, während andere (z.B. Fahrtkosten) als Fixkosten in die Berechnung des Mindestlohnes einzufliessen haben.

Bei einer Einführung eines Mindestlohnes auf oben angesprochenen Standards wäre jeder Arbeitnehmer auch wieder in der Lage ein wenig mehr Kapital in den Wirtschaftskreislauf zu bringen, so dass die Gesamtwirtschaft in der Lage wäre vom erhöhten Geldfluss zu profitieren.

Öffentlich-rechtliche Meinungsunterdrückung a’la Tagesschau

Auf dem Blog der Tagesschau-Redaktion hat Thomas Hinrichs einen sogenannten Rant über die Netzkritik an seinem Kommentar zu den Flashmobs in den Tagesthemen gesetzt. Freie Meinungsäusserung ist etwas, dass ich sehr unterstütze. Auch ein etwas schärferer Umgang mit dem argumentativen Gegner ist etwas, das mir nicht fern liegt. WIE weit ich gehe ist entscheide ich an dem Umstand, ob ich mit dem Diskussionspartner noch eine ernsthafte Auseinandersetzung fortsetzen möchte, oder ob ich nur noch „draufschlage“.

Den Tagesthemen sollte draufschlagen deutlich fern liegen. Schliesslich ist eine sachliche Auseinandersetzung DAS Mittel der Journalisten. Für Thomas Hinrichs gilt diese Regel eventuell nicht.

In seinem o.a. Kommentar schreibt er z.B.:

Da ich das eh nicht lesen würde, wie mir mancher attestierte, haben die neuen Freunde der tagesthemen ganz schön losgeledert (hervorhebung von mir)

Wie sich meine Leserschaft denken kann, fällt mir an der Aussage etwas auf. Und zwar so sehr, dass ich mich „genötigt“ fühlte einen Kommentar mit folgendem Inhalt zu schreiben:

Ach, sowas lese ich doch gern: „haben die neuen Freunde der tagesthemen ganz schön losgeledert“

Die „neuen“ Freunde der tagesthemen? Sorry, aber ich – heute Twitterer und Piratenfreund – habe die Tagesschau schon gesehen, als Sie noch eine Windel trugen.
Manchmal ist ein wenig mehr Respekt in der Argumentation von Nöten, gerade von einem Kommentator, der in den tagesthemen das Wort ergreifen darf. Solch billiges Denunzieren des argumentativen Gegners ist eine Schande für die tagesthemen!

Ja, ich gebe zu: Ich habe das gleiche Stilmittel genutzt wie es Thomas Hinrichs anwendete: Das billige Heruntermachen des Diskussionspartners. Aber da gibt es einen Unterschied, denn mein Kommentar wird auf dem Blog der tagesschau nicht freigeschaltet – er wird gelöscht.

HA! Dann schreibe ich eben hier. Der grosse Vorteil der neuen Medien: Man ist nicht mehr von dem Wohlwollen der etablierten Medien abhängig, wenn man seine Meinung äussern will.

Update: Muhahahahahaha. Nachdem diverse, bist zu 2 Stunden später gemachte, Kommentare freigeschaltet wurden, ist nun auch mein Kommentar im Tagesschau-Blog (nachträglich!?) freigeschaltet worden. Woran mag das liegen?