Regierung verschärft Verängstigungsgesetz

Nach der Innenministerkonferenz hat nun auch die Bundesregierung am Mittwoch einen anderen Weg gewählt: Verschärft werden nicht die Strafen für Körperverletzung, sondern für „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ gem. § 113 Strafgesetzbuch (StGB), dessen Höchststrafe von zwei auf drei Jahre heraufgesetzt werden soll.

schreibt die Frankfurter Rundschau und ich sehe meinen Verdacht der Systematik bestätigt. Wer einen Menschen angreift, also z.B. eine Körperverletzung begeht, der gehört bestraft. Da muss man sich gar nicht drüber unterhalten. Den Straftatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ allerdings einer Strafverschärfung zu unterwerfen ist eine hahnebüchene Unverschämtheit.

Das Delikt „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ wird auf Demonstrationen noch öfter gegen Demonstranten angewandt, als die berüchtigte Gefangenenbefreiung. Ein Schubser, eine falsche Bewegung und schon ist der Demonstrant „ertappt“ Widerstand geleistet zu haben.

Die Motivation erscheint mir nur zu klar: Jeder Mensch der sich der Polizei gegenüber sieht soll ehrfürchtig zurückweichen. Jedweder Kontakt (am besten nicht mal anschauen) mit Polizisten soll vermieden werden. Gewalttätige Polizeibeamte müssen vor dem Volk geschützt werden, schliesslich schützt die Polizei die korrupten Politiker, welche die Wirtschaftslenker schützen und hofieren. Reiner Selbstschutz. Ihr versteht.

Google löscht Daten/Programme auf Android. Kann jemand Anzeige erstatten?

Der Heiseticker schreibt gerade:

Erstmals hat Google von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, über die in Android implementierte Sicherheitsfunktion „Remote Application Removal“ Apps auf Smartphones von Anwendern zu löschen. Konkret handelte es sich um zwei Anwendungen von Sicherheitsforschern von TippingPoint, die die Apps in Umlauf gebracht hatten, um zu zeigen, wie leicht sich eine bösartige Anwendung auf Tausenden von Android-Smartphones und per Jailbreak modifizierten iPhones bringen lässt.

und natürlich müsste der Schrei ähnlich laut werden wie vor ein paar Monaten als Amazon Ebooks vom Kindle löschte. Auch die Information, dass betroffene Benutzer von Google darüber informiert werden, sollte man von diesem Remote-Zugriff betroffen sein, macht es nicht besser.

Was Google dort macht ist ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. ALLE Daten (inkl. Software) auf meinen Devices „gehören“ mir – zumindest habe ich die Nutzungs und Besitzrechte. Wer an diesen Daten rumpfuscht, macht sich in Deutschland strafbar. Dieses Vorgehen ist in Deutschland durch das Strafgesetzbuch geregelt:

§ 303a  Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

Wer stellt den Strafantrag – ich kann es nicht, bei mir wurde nicht gelöscht. Denn es macht – IMHO – keinen Unterschied, ob diese Daten(Programm) mir einen Schaden zufügen können oder nicht. Es sind – sofern sie sich auf meinen Geräten befinden – MEINE Daten und an denen hat keiner ohne meine Genehmigung herumzufummeln.

Wenn von der Leyen Bundespräsidentin wird, werden kritische Blogger bluten

Wird die Verwendung des Zensursula-Hashtags strafbar, wenn Ursula von der Leyen Bundespräsidentin wird? § 90 des Strafgesetzbuches regelt ja die “Verunglimpfung des Bundespräsidenten“.

lese ich gerade bei Netzpolitik. Damit würde die Nutzung der Begrifflichkeiten Zensursula, lustige Bildchen ihr und so weiter Druckmittel gegen viele von uns Bloggern bedeuten. Das wäre der brutalstmögliche Eingriff in die Datenbestände der deutschen Bloggerszene.

Schalte ich mein Blog, wandere ich aus oder gehe ich so in den Untergrund? Ob BKA & Verfassungsschutz jetzt schon die Termine koordinieren?