Die Bundesregierung offiziell zum Thema Cloud und US-Geheimdienste

Unsere Regierung lässt sich nicht nur von den „Habenden“ vor jeglichen Karren spannen, auch schützt die Bundesregierung NICHT die Interessen der Bundesbürger gegenüber Willkürmaßnahmen ausländischer Regierungen. Über die Webseite von Andrej Hunko bin ich auf das Originaldokument gestoßen.

Eine Anfrage der Linken wurde von der Bundesregierung wie folgt beantwortet (Ausschnitt):

Frage 20: „Welche Rechtsakte der US-Regierung sind der Bundesregierung bekannt, die einen Zugriff durch US-Behörden auf in den USA befindlichen Cloud-Servern gespeicherte Daten von Nutzerinnen und Nutzern aus der Europäischen Union ermöglichen? „Antwort: „Zu Rechtsakten der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, die einen Zugriff  von US-Behörden auf Daten von Nutzern aus der Europäischen Union erlauben, die  auf in den USA befindlichen „Cloud-Server gespeichert sind, liegen der Bundesregie-rung nur Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen vor. Zu Inhalt und Auslegung ausländischen Rechts nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung. “

Frage 21: „Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob der „Patriot Act“ oder der FISA auch Zugriffe von US-Behörden außerhalb der USA erlaubt, wie es niederländische Wissenschaftler kürzlich in einer Studie beschrieben hatten („Cloud Computing in Higher Education and Research Institutions and the USA Patriot Act“, 27. November, 2012)? “

Antwort: „Zur extraterritorialen Wirkung des genannten ausländischen Rechts liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. „

Es ist ALLGEMEIN bekannt (oder sollte es zumindest sein), dass US-Behörden die Möglichkeit haben, auf Server von US-Firmen zuzugreifen – auch wenn diese z.B. in Deutschland stehen. Das Thema ist heiß- sehr heiß, wird aber von unserer Regierung seit mehr als einem Jahr schlicht ignoriert. Ich selbst bin schon seit längerer Zeit hinter dem Thema her, aber war leider genau so erfolglos wie die Linke – siehe hier.

Aber vielleicht genießt es die Bundesregierung ja, auch, dass ihre Behörden mittels „Amtshilfe“ über US-Behörden jederzeit an diverse Daten herankommen können, wofür sie sonst einen Richter bemühen müssten.

Ist Google gut, böse oder gefährlich

Die gleiche Fragestellung könnte man auf ein Messer anwenden. Dann wäre die Antwort klarer: Es kommt drauf an, was man damit macht.

Google ist – in meinen Augen – weniger gut/böse als vielmehr gefährlich. Neuerdings sortiert Google mir bei dem Dienst Google-Mail nicht nur den Spam aus dem Posteingang, nein Googlemail „erkennt“ auch die für mich wichtigen Mails und vergibt Prioritäten. Ja, Google ist soweit und glaubt zu wissen, welche Mails für mich wichtig sind. Spannend. Ein weiterer Grund den Konzern Google nicht alles von sich wissen zu lassen, oder besser: So wenig wie möglich. Da ist mir der tangentiale Mehrwert egal, wenn das grosse und ganze sehr unübersichtlich wird.

Am besten dann gleich noch Calltrack auf dem Android-Phone installiert, damit in der grossen Google-Datenbank auch im Kalender eingetragen werden kann, wann ich mit wem telefoniert habe. Wer braucht denn da noch Vorratsdatenspeicherung? Und dieses Programm wird in den Kommentaren gefeiert!

Ich persönlich halte Google aufgrund der Möglichkeiten des Konzerns für äusserst gefährlich für die Privatsphäre. Da kann Streetview ein noch so buntes Detail sein, die Masse machts. Wenn man da als User nicht auspasst, dann ist Transparenz das kleinste Problem.

Polizei darf zusammenschlagen und saufen, nur bestehlen geht gar nicht

Udo Vetter weist mich gerade auf einen Fall hin, in dem ein Polizeibeamter gefälschte Quittungen ausgestellt hat um sich daran persönlich zu bereichern:

Dies sahen die Richter des Verwaltungsgerichts ebenso. Durch die Urkundenfälschung und das betrügerische Verhalten unter Ausnutzung der beamtenrechtlichen Stellung habe der Polizeibeamte eine beamtenunwürdige Haltung an den Tag gelegt, die zu einer irreparablen Beschädigung des in ihn zu setzenden Vertrauens und des Ansehens des Berufsbeamtentums geführt habe.

Stehlen und Betrügen sind „beamtenunwürdige Haltung“. Aber schlagen, saufen und randalieren hat keine disziplinarischen Folgen.

Somit ist die Polizei nicht nur eine Parallelmacht im Staate, sondern auch ein Schattenspiel. Ein normaler Bürger wird (gefühlt) endlos lange weg gesperrt, wenn er sich einer Körperverletzung schuldig machte. Bei Millionenbetrügereien (wieso muss ich jetzt an Zumwinkel denken) ist man nicht so.

Ich will den „Quittungs-Beamten“ nicht in Schutz nehmen. Ich teile die Einschätzung des Gerichts. Ich erkenne Vorsatz und all die bösen Dinge, die eine „Vertrauensperson der Gesellschaft“ sich nicht zu schulden lassen kommen darf. Nur die Verhältnismässigkeit, die vermisse ich in all den anderen Fällen.