Polizei darf zusammenschlagen und saufen, nur bestehlen geht gar nicht

Udo Vetter weist mich gerade auf einen Fall hin, in dem ein Polizeibeamter gefälschte Quittungen ausgestellt hat um sich daran persönlich zu bereichern:

Dies sahen die Richter des Verwaltungsgerichts ebenso. Durch die Urkundenfälschung und das betrügerische Verhalten unter Ausnutzung der beamtenrechtlichen Stellung habe der Polizeibeamte eine beamtenunwürdige Haltung an den Tag gelegt, die zu einer irreparablen Beschädigung des in ihn zu setzenden Vertrauens und des Ansehens des Berufsbeamtentums geführt habe.

Stehlen und Betrügen sind „beamtenunwürdige Haltung“. Aber schlagen, saufen und randalieren hat keine disziplinarischen Folgen.

Somit ist die Polizei nicht nur eine Parallelmacht im Staate, sondern auch ein Schattenspiel. Ein normaler Bürger wird (gefühlt) endlos lange weg gesperrt, wenn er sich einer Körperverletzung schuldig machte. Bei Millionenbetrügereien (wieso muss ich jetzt an Zumwinkel denken) ist man nicht so.

Ich will den „Quittungs-Beamten“ nicht in Schutz nehmen. Ich teile die Einschätzung des Gerichts. Ich erkenne Vorsatz und all die bösen Dinge, die eine „Vertrauensperson der Gesellschaft“ sich nicht zu schulden lassen kommen darf. Nur die Verhältnismässigkeit, die vermisse ich in all den anderen Fällen.

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