Faxt man der GVU oder sollte man ein Einschreiben senden?

Nene, nix von wegen wir stören eure Infrastruktur. Bloss nicht!

Aber sollte man der GVU vielleicht mitteilen, an welchem Material man höchstselbst Rechte (alleinige) besitzt und die GVU auffordern, eben diese NICHT zu löschen?

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit gebe ich Ihnen zur Kenntnis, dass folgende im Internet kursierende Videodateien, von mir in das Internet verbracht wurden und ich der alleinige Rechteinhaber bin.

Ich untersage Ihnen (sowie von Ihnen beauftragte Unternehmen) hiermit – bis zum schriftlichen Widerruf – die unterstehenden Dateien zu löschen, zu manipulieren oder andere Unternehmen zu beauftragen meine Daten zu manipulieren oder zu löschen.

  1. Meine_Tochter_in_Windel.avi                Laufzeit  02:21
  2. Meine_Tochter_zahnt.avi                       Laufzeit  01:52
  3. Meine_Tochter_in_Kleidchen.avi          Laufzeit  1:42
  4. Meine_Tochter_ist sauer.avi                   Laufzeit 1:13

12385.  Konfirmation 112.avi                         Laufzeit 1:23

Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass sowohl meine Familie weit auf diesem Erdball verstreut ist, und zum zweiten Datenträger keine unendliche Lebensdauer besitzen, habe ich mich entschlossen, die Dokumentation des Heranwachsens der zukünftigen Retterin des Planeten ausschliesslich im Internet zu speichern. Aus diesen Grunde sind Sie sicherlich einverstanden eine Gebühr von 20.000€ pro  – durch Ihr Zutun oder auch nachgewiesenem Nichteingreifen – gelöschter Datei als Vertragsstrafe an mich zu überweisen.

Wie schickt man das? Fax? Einschreiben? Einschreiben-Rückschein, oder lässt man dies durch einen Notar zustellen, damit auch der Inhalt beglaubigt ist?

Ich bin in diesem Bereich einfach zu unerfahren.

Vimeo löscht „versehentlich“ im Auftrag der GVU

Gestern Abend schrieb ich schon mal darüber, dass die wahrscheinlich die GVU drei Videos von Marion Sixtus (der elektrische Reporter)  sowie den Film von von Alexander Lehmanns „Du bist Terrorist“bei Vimeo hat löschen lassen.

Bei Mario Sixtus kann man nun nachlesen:

Daraufhin meldete sich heute Vormittag Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU telefonisch bei mir. Leonardy erklärte, bei der Sperrung handele es sich um einen „Irrtum“, die Sperre sei von einem Dienstleister (der Firma Opsec Securities aus München) initiiert worden, der im Autrag der GVU handele. Man „bemühe“ sich derzeit um „Aufklärung“ und habe Vimeo bereits um eine Aufhebung der Sperren gebeten.

Es handelt sich um was bitte? Um einen Irrtum? Also kann so jeder Hans und Franz losziehen und ohne jegliche Legitimation Inhalte löschen lassen? Vielleicht sollte Matthias Leonardy sich mal mit dem BKA in Verbindung setzen. Vielleicht kann Herr Leonardy den Beamten ja mal erklären, wie so etwas geht: Inhalte löschen ohne dass man auch nur ansatzweise nachweisen muss, das man dafür legitimiert ist und ohne dass ein Straftatbestand vorliegt.

Wie gut, dass man mittels Urheberrecht noch nicht im Internet töten kann. Sonst hätten wir gewiss schon ein paar Kollateralschäden.

Wenn Sixtus schreibt

Nun mag der Eine oder die Andere mein Vorgehen für übertrieben halten, das ist es m.E. aber nicht. Die GVU ist für ihr (vorsichtig ausgedrückt) hartes Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer bekannt. Sie gehört zu der Fraktion, die wahrscheinlich am liebsten Schulkinder mit Handschellen von Schulhof abführen würden, weil sie eine gebrannte DVD getauscht haben. Wenn dieser Verein in meine Rechte eingreift, sehe ich es nicht ein, Fünfe gerade sein zu lassen.

halte ich dies für keineswegs übertrieben.

Auch der Spreeblick hat etwas zu dem Thema: Eine Stellungnahme der GVU

Im Rahmen des branchenweiten Anti-Piraterie-Projekts „Portalschließungen“ wurde der Videohost Vimeo aufgefordert, vier Videos von Mario Sixtus und den Titel „Du bist Terrorist“ von Christian Lehmann zu löschen.

Sie geben es zu!

Diese Aufforderungen erfolgten irrtümlich und eine Löschung der Titel war von der GVU weder gewünscht noch beabsichtigt.

Das heisst, es passierte OHNE Kontrolle. „Aus Versehen“. Wie viele Gibabyte an Daten werden denn so täglich „aus Versehen“ von den Schergen der GVU gelöscht, OHNE dass man dies erfährt?

Deshalb ging gestern um 22:59 Uhr eine weitere Mail an den Host Vimeo mit der Bitte, die Links zu den fraglichen Titeln wieder zu aktivieren.

Moment? „Links aktivieren“? Schrieben die nicht oben etwas von „Löschung“? Sollten die Inhalte gelöscht worden sein (und nicht nur aus dem Zugriff genommen) dann wird man als Anbieter nicht einfach wieder aktivieren können.

Das Projekt „Portalschließungen“ richtet sich nicht gegen einzelne Hosts und somit nicht gegen Vimeo.

Vimeo ist ja auch nur „Mitausführer“. Opfer sind Sixtus, Lehmann und all die unbekannten Nutzer.

Vielmehr werden ausgesuchte Portalseiten bekämpft, die als zentrale Plattformen zur Verteilung von illegal ins Internet gestellten urheberrechtlich geschützten Filmen identifiziert wurden. Die aktuelle Aktion richtete sich gegen die Portalseite „Monsterstream“. Neben den zahlreichen Links zu aktuellen Kinofilmen und TV Serien waren dort auch solche zu den genannten Titeln gepostet. Diese sind versehentlich mit erfasst worden. Die Ursache dafür wird gerade analysiert.

Diese ganze Aktion stinkt so masslos nach Dilettantenarbeit, dass ich mich frage welche Volltrottel diesen Westentaschendiktatoren auch noch Geld für solche perfiden Aktionen zur Verfügung stellt.

Die GVU beschreibt sich selbst auf Ihrer Webseite als:

Die GVU deckt Urheberrechtsverletzungen im Bereich Film – und Entertainmentsoftware auf und unterstützt die Strafverfolgungsbehörden.

dann können die Damen und Herren ja jetzt prima in eigener Sache tätig werden. Aber DAS wird garantiert nicht passieren.

Die Auswirkung des Internet auf Aktivisten

Der elektrische Reporter (dessen RSS-Feed in keinem Feedreader fehlen sollte) hat wieder zugeschlagen. Heute setzt sich Mario Sixtus mit dem Wandel von Gruppen und Gruppierungen auseinander, der nur durch ein Medium wie das Internet geschehen konnte.

Elektrischer Reporter – Digitaler Aktivismus: Aus dem Netz auf die Straße