Faxt man der GVU oder sollte man ein Einschreiben senden?

Nene, nix von wegen wir stören eure Infrastruktur. Bloss nicht!

Aber sollte man der GVU vielleicht mitteilen, an welchem Material man höchstselbst Rechte (alleinige) besitzt und die GVU auffordern, eben diese NICHT zu löschen?

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit gebe ich Ihnen zur Kenntnis, dass folgende im Internet kursierende Videodateien, von mir in das Internet verbracht wurden und ich der alleinige Rechteinhaber bin.

Ich untersage Ihnen (sowie von Ihnen beauftragte Unternehmen) hiermit – bis zum schriftlichen Widerruf – die unterstehenden Dateien zu löschen, zu manipulieren oder andere Unternehmen zu beauftragen meine Daten zu manipulieren oder zu löschen.

  1. Meine_Tochter_in_Windel.avi                Laufzeit  02:21
  2. Meine_Tochter_zahnt.avi                       Laufzeit  01:52
  3. Meine_Tochter_in_Kleidchen.avi          Laufzeit  1:42
  4. Meine_Tochter_ist sauer.avi                   Laufzeit 1:13

12385.  Konfirmation 112.avi                         Laufzeit 1:23

Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass sowohl meine Familie weit auf diesem Erdball verstreut ist, und zum zweiten Datenträger keine unendliche Lebensdauer besitzen, habe ich mich entschlossen, die Dokumentation des Heranwachsens der zukünftigen Retterin des Planeten ausschliesslich im Internet zu speichern. Aus diesen Grunde sind Sie sicherlich einverstanden eine Gebühr von 20.000€ pro  – durch Ihr Zutun oder auch nachgewiesenem Nichteingreifen – gelöschter Datei als Vertragsstrafe an mich zu überweisen.

Wie schickt man das? Fax? Einschreiben? Einschreiben-Rückschein, oder lässt man dies durch einen Notar zustellen, damit auch der Inhalt beglaubigt ist?

Ich bin in diesem Bereich einfach zu unerfahren.