Der Staat Amerika ermordet deutsche Staatsbürger

Die gesetzliche Grundlage ist klar definiert:

  • Schuld wird durch ein Gericht – und zwar nur durch ein Gericht – festgestellt
  • Die Todesstrafe ist abgeschafft

So wollen es deutsche Gesetze. Was aber passiert, wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland getötet wird? Und vor allem: Was passiert, wenn er bewusst und absichtlich durch das amerikanische Militär ermordet wird?

Am 4. Oktober starben nahe der Stadt Mir Ali im Nordwesten Pakistans drei Männer bei einem Angriff durch eine amerikanische Drohne. Sie galten als Terroristen. Ihre Identität wurde bis heute offiziell von niemandem bestätigt. Nach übereinstimmenden und nicht dementierten Presseberichten hatten zwei der Männer zuvor in Hamburg gelebt. Einer war Iraner, der andere hatte einen französischen und einen algerischen Pass. Der dritte Mann, Bünyamin E., stammte aus der Türkei, war in Wuppertal aufgewachsen und zur Schule gegangen – und war deutscher Staatsbürger.

Quelle: Süddeutsche. Es geht um den Kampf gegen den Terror – JA. Aber ist es deshalb erlaubt Menschen – mit denen man sich nicht im Krieg befindet (Genfer Konventionen) – vom Leben zum Tod zu befördern?

Selbst wenn Bünyamin E. ein Terrorist war, und wenn Bünyamin E. bereits in der Vergangenheit – auch schwere – Straftaten begangen hat, so ist er „nur“ ein Krimineller und auch das erst, wenn ein Gericht dies festgestellt hat.

Abgesehen von dem „Fall“ (besser Schicksal) den Bünyamin E. muss man auch die anderen Opfer der US-Angriffe als ermordete bezeichnen. Auch wenn von einem „Krieg gegen den Terror“ gesprochen wird, werden doch nicht die Regeln des Krieges eingehalten. Von den USA auch zum wiederholten Male. Ein Krieg läuft nach bestimmten Regeln ab, wer diese nicht einhält ist ein Aggressor und hat weder das internationale Recht noch die Solidarität der internationalen Staatengemeinschaft hinter sich.

Ich stelle mit Bedauern fest, dass ich obiges erst nach dem Artikel der Süddeutschen in dieser Form feststelle und -halte.

Ein bei uns unvorstellbarer Polizeieinsatz

FBI nimmt 100 Polizisten fest

Eigentlich sind es die Schutzkräfte, die für Recht und Ordnung sorgen sollen. Doch in dem karibischen Staat scheinen die Dinge anders zu liegen: Den Verdächtigen wird Beihilfe zur Organisierten Kriminalität vorgeworfen.

schreibt die FTD. Kann sich hier jemand vorstellen, dass unser BKA eine konzentrierte Aktion gegen Bereitschaftspolizisten durchführt? Sicher wird niemand – der noch bei Trost ist – den Kadergehorsam, und den gegenseitigen Schutz der Bereitschaftpolizisten als organisierte Kriminalität bezeichnen wollen.

Allerdings gelten für „normale“ Straftäter bei Gruppenbildung andere Regeln vor Gericht, denn bei Demonstranten z.B. wird derjenige, der seinen „Kollegen“ informell deckt, auch die Keule des Gesetzes treffen: Kriminelle Vereinigung nennt man sowas.

Bevor hier die Laser zum Präzisionshaarespalten herausgeholt werden: Nein, die Polizei an sich ist keine Kriminelle Vereinigung, wie auch der Fussballverein keine Kriminelle Vereinigung wird, nur weil sich 5 Personen aus einer Mannschaft zusammen rotten um Straftaten zu begehen. Aber es kann sehr wohl sein, dass sich innerhalb einer formellen Gemeinschaft (Bereitschaftspolizei) eine informelle Gruppierung (von der Leitung tolerierter Schlägertrupp?) bildet, die dann sehr wohl als Kriminelle Vereinigung zu gelten hat.

Leider sind BKA, Kriminalpolizei und normale Polizei viel zu dicht verwoben, als dass das BKA auch nur ein ansatzweises Interesse haben könnte diesen Gruppierungen (vor allem in Hamburg, Brandenburg, München und Berlin) das schmutzige Handwerk zu legen.

We are GVU and GEMA! All your content are belong to us“

Waren es bislang typischerweise Schüler mit Verhaltensstörung, kommt der aktuellste Amoklauf von einem e.V., der „GVU – Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.“

Betroffen sind u.a. Mario Sixtus, der die Löschung von gleich vier Videos seines Elektrischen Reporters beklagt, von denen er jeweils der Urheber ist und die unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurden.Alexander Lehmann ist mit “Du bist Terrorist” ebenfalls betroffen.

“Du bist Terrorist” ist übrigens auch Creative Commons – lizenziert. Eine andere Version des Videos mit englischen Untertiteln blieb von der Löschaktion verschont.

schreibt Netzpolitik.org. We are GVU „All your content are belong to us“

Ich finde es ja wirklich saufrech, wenn da irgendein e.V, überhaupt die Möglichkeit hat Inhalte zu sperren/löschen für die dieser e.V. keine Verfügungsgewalt nachweisen kann.

In einem anderen Artikel – auch bei Netzpolitik – wird die Vermutung geäussert, dass die GEMA dahinter stecken könnte:

Während Mario gerade versucht, eine funktionierende Mailadresse der GVU zu finden (“Die, die ich habe, bouncen alle.“), vermute ich, dass man bei der GVU evtl. der Meinung ist, sich auf eine Regelung analog zur GEMA-Vermutung berufen zu können.

Wer auch immer dahinter steckt. Wir haben alle gelacht und nun ist gut. Was bilden sich diese Spacken eigentlich ein? Können die sich alles erlauben? Ist es egal was wir tun, entwerfen oder erstellen? Kommt immer irgend jemand aus irgend einer Ecke gehüpft und erklärt uns: „Schön, ich bestimme die Regeln und nun verdiene ich an dir Du Depp „?

Für mich gehört auch das zu den bereichen „Freiheit“ und „Überwachung“