Polizei und Eigenbewertung von Maßnahmen – St.Pauli vs. Rostock

Ja, die Polizei ist manchmal ein Hort humoristischer Taten und Worte. Und deren Pressemeldungen führen Taten und Worte auf eindrucksvolle Weise zusammen. Glaubt ihr nicht? Da habe ich gerade ein Beispiel gefunden:

Die erste Pressemitteilung sagt aus:

Anlässlich der Zweitligabegegnung FC. St. Pauli gegen Hansa Rostock hatte die Polizei Hamburg wegen massiver Ausschreitungen in der Vergangenheit bei den Spielen sowohl in Rostock als auch in Hamburg erstmalig eine Verfügung erlassen, die das Kontingent der Eintrittskarten für die Gäste aus Rostock auf 500 personalisierte Sitzplatzkarten begrenzte. Der FC Hansa Rostock verzichtete auf die Abnahme und entsendete lediglich sieben Fanvertreter des FC Hansa Rostock, die jedoch vor Anpfiff des Spiels das Stadion verließen.

Aha, also hat die Polizei Hamburg dafür gesorgt, dass höchstens 500 Fans des Fußballvereins Hansa Rostock  in Hamburg Live verfolgen können. Die Fans reagierten mit Ignoranz und blieben größtenteils Zuhause, was sollen sie auch in Hamburg, wenn sie weder Karten haben noch eine Aussicht besteht welche zu bekommen. Die sind ja nicht blöd.

Eine zweite Polizeipressemitteilung sagt aus (Hervorhebungen von mir):

  • Anlässlich der Begegnung in der 2. Bundesliga FC. St. Pauli / FC Hansa Rostock hatte  sich die Bundespolizeiinspektion Hamburg auf Beeinträchtigungen durch Fußballfans  innerhalb der Bahnhöfe und in den Zügen personell mit über 300 Bundespolizisten eingestellt.
  • Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei reisten ca. 50 Rostocker Fußballfans mit Zügen von Rostock nach Hamburg.
  • „Die Bundespolizeiinspektion Hamburg zieht eine positive Abschlussbilanz. Die erlassene Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von Glasflaschen sowie alkoholischen Getränken in Zügen und  die hohe  bundespolizeiliche Präsenz  haben für einen ruhigen Einsatzverlauf im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei gesorgt.“

Wir halten fest:

  1. Die Polizei sorgt dafür dass kaum ein Fan nach Hamburg reist.
  2. Für jeden Fan der sich dennoch auf den Weg nach Hamburg macht stellt man 6 (SECHS) persönliche Aufpasser zu Verfügung.
  3. Man stellt fest, dass man eine hervorragende Arbeit abgeliefert hat!

Ich weiss ja nicht ob ich den Begriff „mutig“ hier nutzen soll.

  1. Bürger eines demokratischen Landes finde ich es absolut zum kotzen, dass die Polizei entscheidet wie viele Fans ein Fußballspiel besuchen dürfen.
  2. Als Steuerzahler würde ich dem für den Einsatz verantwortlichen Führungsstab gern einmal kräftig in den (sorry) Arsch treten.

Eine Hundertschaft (oder auch zwei) in Bereitschaft halten (es gibt da ja sowas wie „Bereitschaftspolizei“) mag ja eine gute Idee sein. Diese aber in den Einsatz versetzen bedeutet auch, dass diese jungen Polizisten einen Sonntag nicht bei der Familie oder Freunden verbringen können (dafür haben sie die Fußballfans bestimmt GANZ doll lieb) und zweitens kostet der Einsatz uns Steuerzahler Geld.

Also lieber Zuständiger für diesen Einsatz: Hast Du den Schuss nicht gehört? Hat die Polizei zuviel Geld? Das wird den Innenminister freuen zu hören. Dann kann das Geld in die Bildung oder das Gesundheitsressort fliessen.

Fußball geht mir persönlich knapp am Arsch vorbei, wenn ich von solchen Aktionen lese kommt mir einfach als Steuerzahler und als die Freiheit liebender Bürger die Galle hoch.

Was unterscheidet Journalisten eigentlich von Schreiberlingen? @BILDblog_de: Übernehmen Sie!

Die welt – jaja, ich weiss das ist Springerpresse – zeigt mal wieder ein prima Beispiel des alten Prinzips des Versteckspiel von Kleinkindern: Augen zuhalten – sehe ich dich nicht, siehst Du mich nicht:

Die Tat ereignete sich bereits im Juni, wurde aber bisher nicht bekannt.

beschreibt die Welt eine Tat aus dem Hamburger Süden, bei dem sich zwei Jugendliche der schweren Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht haben.

Was heisst „wurde aber bisher nicht bekannt“? Dass der Schreiberling (als Journalist mag ich den Verantwortlichen nun wirklich nicht bezeichnen) nicht recherchieren kann?

Zumindest die Polizeipressemitteilung des heutigen Tages

„POL-HH: 090923-3. Tötungsdelikt in Hamburg-Harburg aufgeklärt – Zwei Jugendliche in Haft (siehe auch Pressemitteilung 090614-3.)“ (Hervorhebung für leseschwache Welt-Schreiberlinge von mir)

verweist deutlichst auf diese Polizeipressemitteilung vom 14.06.2009,  12:00 Uhr:

POL-HH: 090614-3. Gefährliche Körperverletzung in Hamburg-Harburg – Zeugenaufruf

Aber dafür müsste man entweder die Polizeipressemitteilungen direkt archivieren, oder aber bei z.B. Newsktuell die „suchen“-Funktion nutzen. Und das kann man ja nun wirklich nicht von einem Schreiberling verlangen. Dafür müsste man ja wie ein Journalist recherchieren und sich aus Originalquellen informieren.

Mal ganz ehrlich liebe Welt-Redaktion – das können Blogger besser als eure „Qualitäts-Journalisten“. Und für diesen Käse wollt ihr Online in Zukunft auch noch Geld kassieren? Lachhaft!

Pressererklärung des „Radfahrers“

Nun gibt es auch eine Presseerklärung des „Radfahrers“. Dieser widerspricht der Darstellung der Polizeipressemitteilung und lässt über seinen Anwalt sagen, dass er sehr wohl den Anweisungen der Polizei gefolgt ist. Er wurde aufgefordert die Strasse zu verlassen (was er nach den Videodokumenten auch tat). Besonders interessant ist, dass ihm die handschriftlichen Notizen – auf denen er Angaben zur Identifizierung der Beamten notiert hatte – weggenommen wurden.

Das PDF mit der Presseerklärung kann hier downgeloadet werden.

Persönliche Anmerkung: Mir erscheint die hier gemachte Darstellung des Tatverlaufs deutlich besser durch das Videomaterial gedeckt zu sein, als die Angaben, welche bislang von der Berliner Polizei verbreitet wurden.