Gerechtigkeit für den „Radfahrer“?

Es ist schon über ein Jahr her, dass „der Radfahrer“ (unter der Bezeichnung wurde das Opfer von Polizeigewalt bekannt) anlässlich der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 12 Sept. 2009  in Berlin von Polizisten zusammen geschlagen wurde.

Auch wenn kaum noch jemand auf ein Verfahren zu hoffen wagte, so erfolgt nun endlich die Anklage gegen die beiden direkt beteiligten Polizisten. Warum nicht gegen umstehende Polizisten wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

Bisher schweigt die Berliner Staatsanwaltschaft zu der Anklageerhebung. Zuletzt teilte sie nur mit, dass die Ermittlungen kurz vorm Abschluss stünden. Ein Schreiben des zuständigen Staatsanwalts vom 17. November, das der taz vorliegt, hält nun fest, dass gegen die beiden Polizisten „hinsichtlich des Vorwurfs der (gemeinschaftlichen) Körperverletzung im Amt […] Anklage erhoben“ wurde. Konstatiert werden „Körperverletzungshandlungen“ gegen den Geschädigten, bei denen dieser „nicht unerheblich verletzt wurde“.

TAZ

Ein Gedanke zu „Gerechtigkeit für den „Radfahrer“?

  1. Ist doch schonmal ein Fortschritt, dass die beiden überhaupt angeklagt werden. In der Regel verlaufen solche „Verfahren“ ja gerne im Sande ….

    > gegen umstehende Polizisten wegen unterlassener Hilfeleistung

    Wäre auch zuviel des Guten gewesen.

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