Gerechtigkeit für den „Radfahrer“?

Es ist schon über ein Jahr her, dass „der Radfahrer“ (unter der Bezeichnung wurde das Opfer von Polizeigewalt bekannt) anlässlich der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 12 Sept. 2009  in Berlin von Polizisten zusammen geschlagen wurde.

Auch wenn kaum noch jemand auf ein Verfahren zu hoffen wagte, so erfolgt nun endlich die Anklage gegen die beiden direkt beteiligten Polizisten. Warum nicht gegen umstehende Polizisten wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

Bisher schweigt die Berliner Staatsanwaltschaft zu der Anklageerhebung. Zuletzt teilte sie nur mit, dass die Ermittlungen kurz vorm Abschluss stünden. Ein Schreiben des zuständigen Staatsanwalts vom 17. November, das der taz vorliegt, hält nun fest, dass gegen die beiden Polizisten „hinsichtlich des Vorwurfs der (gemeinschaftlichen) Körperverletzung im Amt […] Anklage erhoben“ wurde. Konstatiert werden „Körperverletzungshandlungen“ gegen den Geschädigten, bei denen dieser „nicht unerheblich verletzt wurde“.

TAZ

Wenn das Landeskriminalamt „mit Vorrang“ ermittelt

Ja, der echte Mann, der Frauen an den Kopf tritt, wenn sie bereits am Boden liegen, hat wahrscheinlich nichts schlimmes zu befürchten, er braucht nur ein wenig Geduld und dann wird sein Leben und seine Laufbahn den normalen Gang gehen.

Wusel machte mich dankenswerter Weise auf die Ermittlungen von Stefan Kraft aufmerksam. Stefan schrieb gerade am 29.04.2010 einen Artikel im Freitag, in dem er die Ergebnisse seiner Recherchen in Sachen „Polizei vs. Radfahrer“ anlässlich der „Freiheit statt Angst“ Demo in Berlin im September 2009 mitteilt.

Langer Rede kurzer Sinn:

  • Alle Polizisten sind weiterhin im Dienst,
  • ob Anklage erhoben wird ist unklar,
  • die eidesstattlichen Erklärungen der Polizisten sind nicht mit den Videobeweisen in Einklang zu bringen

DAS heißt es, wenn das Landeskriminalamt „mit Vorrang“ ermittelt. Die Täter einer normalen Körperverletzung unter Jugendlichen würden bei der normalen Arbeitsgeschwindigkeit des LKA dann wohl vor Abschluss der Ermittlungen an Altersschwäche sterben.

Und da wundern sich gewisse Herren, wenn die Polizei in Teilen der Gesellschaft eine denkbar schlechte Reputation hat? Was hat der normale Bürger denn bei dieser Art von Rechtsbeugung noch für Möglichkeiten?

Wir brauchen mehr Videoüberwachung – DER POLIZEI!

Was am Samstag den 12 September 2009 während der Demo „Freiheit statt Angst“ passierte ist kein Einzelfall. Längst ist es traurige Normalität in unserem Staat, dass (sicher einzelne) Polizisten Straftaten begehen und sich dann gegenseitig decken. Das Ergebnis ist das typischerweise eine Einstellung des Strafverfahrens gegen die Polizisten.

Ein Beitrag von Panorama vom 05.03.2009 berichtet über genau diese Problematik:

httpv://www.youtube.com/watch?v=UL6MAeFy42I

Ich fordere gleiches Recht für alle: Sollte aus einer Gruppe von 14 Polizisten ein Einzelner eine Straftat begehen und es keine eindeutig hilfreichen Aussagen geben, so sind ALLE anwesenden Polizisten wegen gemeinschaftlichem Verhalten abzuurteilen. Im Zweifelsfall sogar mit verschärfter Strafe – vergleichbar mit der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Es kann nicht sein, dass es in Berlin im Jahre 2007 1834 Strafverfahren gegen Polizisten – aber nur DREI Verurteilungen gab. Selbst wenn ich davon ausgehe, dass eine erkleckliche Zahl von Strafanzeigen (von mir aus 50%) aus „Rache“ gestellt werden, so ist die Zahl der unaufgeklärten Fälle einfach nicht akzeptabel.

Aber der Berliner Innensenator Ehrhard Körting stellt sich vor seine Polizisten und deckt diese kriminellen Vorgänge. DA sollte der Überwachungsminster Schäuble einmal tätig werden. Wahrscheinlich ist es aber im sinne aller Beteiligten (nicht der Opfer), dass diese Übergriffe nicht in irgendwelchen Statistiken auftauchen. Denn nur wenn die „Ordnungs“macht des Staates sich weiterhin wie die Sau auf dem Sofa benehmen kann, wird der normale Bürger lieber still sein.