Stuttgart schränkt verfassungsmässige Grundrechte wegen #S21 ein

Wird man in Zukunft in Deutschland noch von seinem Grundrecht „Versammlungsfreiheit“ Gebrauch machen können, oder wird auch dieses recht nur noch für die „besser verdienende“ erreichbar sein?

Einer der prominentesten Stuttgart-21-Gegner, Gangolf Stocker, steht am kommenden Donnerstag vor Gericht. Der Sprecher des Bündnisses gegen das umstrittene Bahnvorhaben wehrt sich vor dem Amtsgericht Stuttgart gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1500 Euro.

Quelle: Schwaebische.de. Nun mag man sich fragen, was Gangolf Stocker denn verbrochen haben mag. Widerstand gegen die Staatsgewalt? Verstoss gegen einen Platzverweis? Tätlicher Angriff? Nichts dergleichen – Gangolf Stocker hat einen Telefonanruf nicht beantwortet:

Hintergrund sei, dass er als Versammlungsleiter während einer Demonstration Ende August vergangenen Jahres nicht an sein Handy gegangen sei, um einen Anruf der Polizei entgegenzunehmen, erläuterte Stocker. (Hervorhebung von mir)

Wart ihr schon mal auf einer Demo? Habt ihr wenigstens schon mal einen Bericht über eine Demo im Fernsehen oder auf Youtube gesehen? Wenn nein – hier mal eine kleine Impression bezüglich der Geräuschkulisse:

httpv://www.youtube.com/watch?v=RO1bmqb-wMw

Ich kann die widerwärtigen Versuche unseres totalitären Polizei und Überwachungsstaates die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufzulösen nur aufs schärfste verurteilen und zitiere – wieder einmal – unseren Grundgesetz:

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Hervorhebung von mir.

Klarmachen zum Ändern

Eine Suspendierung ist KEINE Kündigung. Oder: Die Kurzhaarfrisur

Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch will niemanden vorverurteilen, so sagte er heute anlässlich der Sitzung des Innenausschusses wegen der Vorfälle bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“. Vielleicht sollte jemand dem Polizeipräsidenten einmal erklären, was der Sinn einer Suspendierung ist. Es ist eine Freistellung vom Dienst – ob mit oder ohne Fortzahlung der Bezüge ist offen.

Die Berliner Morgenpost schreibt:

Vorher habe der Mann permanent die Abführung eines Festgenommenen durch die Polizei gestört und sich trotz mehrfacher Platzverweise nicht entfernt. Glietsch gab im RBB-Inforadio zu, angesichts des großen Drucks, unter dem Polizeibeamten arbeiten, könne es schon mal sein, dass einem von ihnen die Nerven durchgingen. Das solle aber nicht sein. (Hervorhebung von mir)

Das darf nicht sein. Komme ich – als normaler Bürger – mit einem „Du-Du-Du“ vom Staatsanwalt davon, wenn ich mit zwei Kumpels „einfach so“ einen mir gegenüber renitenten Mitmenschen einfach was „in die Fresse haue“? Ist Renitenz eine Ausrede für U-Bahn-Schläger? Wohl kaum. Kein Verteidiger wird damit beim Richter wirklich punkten können.

Aber noch etwas fiel  mir auf, als ich das bei der Morgenpost eingebettete Video nochmal anschaute (achtet mal auf die Frisuren der Beamten):

httpv://www.youtube.com/watch?v=sSWO73olHdI

Kommt es mir nur so vor, oder haben alle bislang wegen Brutalität aufgefallenen Polizisten eine ähnliche Haar“pracht“? Gerade bei diesem Video wird es sehr deutlich. Dort stehen diverse Polizisten/Innen herum, aber nur die bulligen Kurzhaarigen scheinen durch besonders harsches durchgreifen aufzufallen. Sind die Frisuren ein Zeichen? Irre ich?

Nochmal: Ich habe auch SEHR nette Polizisten kennengelernt. Aber einige Menschen scheinen aufgrund ihres Charakters oder ihrer mangelnden Frustrationstoleranz für diesen Beruf eher ungeeignet zu sein.

„Radfahrer“ – Neue Pressemitteilung und offene Fragen

Die Pressesestelle der Berliner Polizei hat eine weitere Pressemitteilung herausgegeben:

Mit Vorrang betreibt das Fachkommissariat für Amtsdelikte beim Landeskriminalamt umfangreiche Ermittlungen, um den Sachverhalt aufzuklären, der im Zusammenhang mit einem Aufzug am vergangenen Samstag zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt hat. Wie berichtet, war gegen 18 Uhr 40 ein 37-Jähriger bei seiner Festnahme am Fontaneplatz verletzt worden. Der Ablauf des Geschehens ist teilweise auf einer ins Internet eingestellten Videosequenz zu sehen.
Die zurzeit bekannten Videobilder begründen den Vorwurf der Körperverletzung im Amt. Um eine umfassende Aufklärung des Falles zu erreichen, wird aber nicht nur auf die Videobilder zurückgegriffen. Es müssen alle in Betracht kommenden Beweismittel herangezogen werden. Deshalb sind einerseits die Aussagen aller Beteiligten von Bedeutung, andererseits ist aber auch die Mitwirkungsbereitschaft anderer noch nicht bekannter Zeugen, umfassend auszusagen, gefragt.
Gemäß der ersten Pressemeldung der Polizei hatten die Beamten angeführt, dass es im Zusammenhang mit der Überprüfung eines Lautsprecherwagens zu massiven Störungen ihrer Maßnahmen gekommen sei. Dem 37-Jährigen sei ein Platzverweis ausgesprochen worden, dem er nicht gefolgt sei. Dieser ließ durch einen Rechtsanwalt mitteilen, dass diese Schilderung falsch sei. Die ermittelnde Fachdienststelle muss die Schläge auf den 37-Jährigen Radfahrer und die komplexen Ereignisse, die der Eskalation voraus gegangen sind, zeitlich plausibel zusammenführen und versuchen, bestehende Lücken zu füllen.
Die Beamten des Landeskriminalamtes haben sich heute um die Vernehmung des Opfers bemüht, konnten ihn jedoch noch nicht persönlich erreichen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes werden die beiden Beamten, denen der Tatvorwurf gemacht wird, im Innendienst eingesetzt.

So sehr ich die Arbeit der Ermittlungsbehörden auch begrüsse, so stark bleibt bei mir die Frage offen: Gegen wieviele Beamte wird wegen unterlassener Hilfeleistung und/oder Freiheitsberaubung ermittelt? Die offensichtliche Körperverletzung ist nicht die einzige ermittlungsfähige Tat! Das sollte man nicht vergessen! Gegen alle Beamten, die in der Lage waren die entstandene Situation zu beurteilen und NICHT die beiden Polizisten (gegen die nun ermittelt wird)  zurückhielten besteht in meinen Augen der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung. Denn sind Polizisten nicht verpflichtet Bürger gegen JEDE Gefahr zu schützen? Muss ein Polizist nicht auch gegen seine Kollegen tätig werden, wenn diese eine Straftat begehen – muss er den Versuch nicht bereits im Vorfeld versuchen zu verhindern?

Aber da wird bestimmt ein Schutzschirm gespannt – leider. Denn der Korpsgeist muss aufgebrochen werden. Es muss sich das Bewusstsein durchsetzen, dass fehlhandelnde Polizisten diejenigen sind, die ihr Nest beschmutzen und eben nicht die Kollegen, die dafür sorgen, dass der Bürger wieder Vertrauen zu der Polizei haben kann.