Lawblog nimmt Stellung zu Lafontaines „Schamlosigkeit“

Da ich den Udo Vetter eigentlich sehr schätze, nehme ich das Thema „Oskar Lafontaine und die Schamlosigkeit“ doch mal auf. Das Lawblog nimmt Stellung zu der o.a. Aussage Lafontaines und schreibt z.B.:

Man muss sich also schämen, wenn man wirtschaftlich erfolgreich ist und dafür, so was soll es geben, deutlich länger gelernt hat und überdies mehr ackert als der 38,5-Stunden-Tarifangestellte?

Ich weiss ja nicht, ob Udo Vetter tatsächlich das von Lafontaine kritisierte Jahresgehalt von 600.000€ erreicht. Ich glaube dies eher nicht. Insofern ist die dortige Stellungsnahme eher philosophisch, denn Pfründesicherung, was die Aussage von Udo als „nicht scharf kritisierbar“ darstellt.

Aber was bedeutet ein Jahresgehalt von 600.000 Euro? Ist das ein Jahresgehalt, dass man typischerweise mit „eigener Hände Arbeit“ erreicht?

Ich habe einen Artikel in der Welt gefunden, der sich mit Geschäftsführergehältern beschäftigt. Zu Grunde liegt eine Statistik von Kienbaum:

Die Berater von Kienbaum haben 582 Geschäftsführer-Positionen in 409 Unternehmen in Deutschland untersucht. Die Vergütungen können sich um mehr als 900 Prozent unterscheiden. Die Bezüge reichten demnach von unter 40.000 Euro im Jahr bis zu 400.000 Euro. Knapp ein Drittel der Befragten verdient bis 110.000 Euro jährlich, ein weiteres Drittel von 110.000 bis 155.000 Euro, der Rest mehr.

(Zahlen: Stichtag 01.05.2007) DAS sind doch mal Werte. Der typische „Self-made-man“ wird doch wohl als Geschäftsführer einer GmbH antreten. Ich kenne Ausnahmen, wo es Menschen innerhalb weniger Jahre schafften ein Unternehmen zu gründen und innerhalb weniger Jahre wirklich VIEL Geld zu verdienen. Aber ist es diese Personengruppe, die zur Diskussion steht? In meinen Augen: NEIN. Zur Diskussion gehören vor allem Vorstandsmitglieder, Finanzbroker etc., die aufgrund von teilweise hahnebüchenen Strukturen ebenfalls hahnebüchene Gehälter und Boni erhalten.

Also: Bitte alles in Relation zur Wirklichkeit sehen.

Neue Form der Grundrechtseinschränkung: Demonstrationen erschweren

Wie man Spreeblick entnehmen kann, haben die eutschen Behörden einen neuen Weg gefunden, das Demonstrationsrecht einzuschränken, resp. Bürger davon abzuhalten, von eben diesem Recht Gebrauch zu machen.

Der Polizeibericht sagt, dass

Der junge Mann hielt weiterhin ein Plakat vor dem Körper, welches kein Impressum hatte. Als die Beamten die Personalien feststellen wollten, leistete der 21-Jährige erheblichen Widerstand und konnte unter Anwendung einfacher Gewalt zum Einsatzfahrzeug gebracht werden.

Hey, wo gibt es denn sowas? Ein Plakat bei sich tragen, auf dem keine Kopie des Personalausweise – am besten gleich mit der Nummer des persönlichen Datensatzen in der DNA-Kartei des BKA. Das wäre doch mal was. Schon bei der anreise zum Demonstrationsort, hätte der Staat die Möglichkeit etwaige spätere Repressionen zu planen. Und WEHE ein Plakat wird zusammengerollt mitgeführt, dies wäre Verschleierung – erhöhtes Strafmaß!

Udo Vetter deutet es in seinem Lawblog so:

….als Beleg dafür, dass in gewissen Kreisen mittlerweile jedes Augenmaß verloren geht.

Wahrscheinlich gilt es bald Pflicht, seinen Personalausweis (am besten mit RFID), stets deutlich sichtbar zu tragen. Es könnte ja sein, das die Staatsgewalt Interesse hat, wer da auf der Strasse raucht, sich ein Plakat anschaut oder nur ein glückliches Lächeln auf dem gesicht trägt = SEHR verdächtig.

Meine DNA gehört mir

Tja, der Udo Vetter ist doch ein kleines Trüffelschweinchen und der lebende Beweis, dass nicht alle Rechtsverdreher nach rechts drehen.

Im Lawblog schreibt Udo von einem Fall, in dem eine einmal ihn die Klauen der Ermittlungsbehörden geratene DNA sehr wohl genützt wird um auch kleinere Delikte als erhebliche Straftaten aufzuklären: Mittels DNA-Datenbank wurde ein „Schwerverbrecher“ gefasst, der sich des Mordes eines Terroranschlags der Herbeiführung einer Kernexplosion der Sachbeschädigung mit einem Schadenswert von 500€ schuldig gemacht hat:

Durch einen Abgleich gesicherter DNA-Spuren konnte nun ein 40-Jähriger aus der Gemeinde als Täter ermittelt werden. Der Schaden beträgt etwa 500 Euro.

(Quelle: Revista)

Da soll KEINER ankommen und mir erklären, dass alle männlichen Bewohner meiner Strasse an einem freiwilligen DNA-Test teilnehmen sollen ujm als Täter ausgeschlossen zu werden.  IST NICHT!

Nachtrag: Wofür werden DNA-Daten (Mit Ablauf des III. Quartals 2008 umfasste die DNA-Analyse-Datei einen Bestand von 732.537 Datensätzen). Have a look @ BKA-FAQ