Der Staat Amerika ermordet deutsche Staatsbürger

Die gesetzliche Grundlage ist klar definiert:

  • Schuld wird durch ein Gericht – und zwar nur durch ein Gericht – festgestellt
  • Die Todesstrafe ist abgeschafft

So wollen es deutsche Gesetze. Was aber passiert, wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland getötet wird? Und vor allem: Was passiert, wenn er bewusst und absichtlich durch das amerikanische Militär ermordet wird?

Am 4. Oktober starben nahe der Stadt Mir Ali im Nordwesten Pakistans drei Männer bei einem Angriff durch eine amerikanische Drohne. Sie galten als Terroristen. Ihre Identität wurde bis heute offiziell von niemandem bestätigt. Nach übereinstimmenden und nicht dementierten Presseberichten hatten zwei der Männer zuvor in Hamburg gelebt. Einer war Iraner, der andere hatte einen französischen und einen algerischen Pass. Der dritte Mann, Bünyamin E., stammte aus der Türkei, war in Wuppertal aufgewachsen und zur Schule gegangen – und war deutscher Staatsbürger.

Quelle: Süddeutsche. Es geht um den Kampf gegen den Terror – JA. Aber ist es deshalb erlaubt Menschen – mit denen man sich nicht im Krieg befindet (Genfer Konventionen) – vom Leben zum Tod zu befördern?

Selbst wenn Bünyamin E. ein Terrorist war, und wenn Bünyamin E. bereits in der Vergangenheit – auch schwere – Straftaten begangen hat, so ist er „nur“ ein Krimineller und auch das erst, wenn ein Gericht dies festgestellt hat.

Abgesehen von dem „Fall“ (besser Schicksal) den Bünyamin E. muss man auch die anderen Opfer der US-Angriffe als ermordete bezeichnen. Auch wenn von einem „Krieg gegen den Terror“ gesprochen wird, werden doch nicht die Regeln des Krieges eingehalten. Von den USA auch zum wiederholten Male. Ein Krieg läuft nach bestimmten Regeln ab, wer diese nicht einhält ist ein Aggressor und hat weder das internationale Recht noch die Solidarität der internationalen Staatengemeinschaft hinter sich.

Ich stelle mit Bedauern fest, dass ich obiges erst nach dem Artikel der Süddeutschen in dieser Form feststelle und -halte.

Der Staat bescheisst die Armen und schenkt es den Reichen

Bevor hier irgendwelche Liberale rumtönen: „Das Elterngeld wurde gestrichen, wir werden verhungern“, möchte ich feststellen, dass die Menge der Haushalte  denen das Elterngeld gestrichen wird knappe 100.000 sein dürften. 12 Monate x 300€ Elterngeld = 3600 Euro pro Jahr & Haushalt. Wenn „dank“ der Einsparung 3,8 Millionen Euro gespart werden, so sind ca. 100.000 „arme Haushalte“ mit einem Monatseinkommen von mehr als 20.000€ (Alleinstehend) oder 41.600€ (Verheiratet) betroffen. Boah, das wird so einige an zur Tafel treiben, wenn man anstelle von 20.000€ nurt noch 19.700€ monatlich zur Verfügung hat.

Anders sieht das bei denjenigen aus, die sich nicht über lange Lieferzeiten von Nobelkarossen und Aktienkurse ärgern. Die werden vom Staat nämlich wirklich beschissen:

Seinem Urteil vom 9. Februar 2010 zufolge hält das BVerfG es grundsätzlich für zulässig, das sozialrechtliche Existenzminimum an den Konsumausgaben der ärmsten 20 Prozent der Haushalte zu messen. Der Gesetzgeber aber betrachtet nicht die untersten 20, sondern die untersten 15 Prozent. Das ist eine folgenschwere Weichenstellung, aus der alleine sich eine Absenkung des Regelsatzniveaus um mehr als 17 Euro gegenüber dem vorherigen Verfahren ergibt.

entnehme ich einem Kommentar von Anne Lenze in der Zeit. Die absolute Frechheit ist es – und auch das merkt Anne lenze an.

Die unumwundene Begründung der Regierung, die Berechnung auf der Grundlage von 20 Prozent sei zu teuer, ist kaum überzeugend.

Diese Menschen, die am untersten Ende der Einkommensskala versuchen zu überleben zahlen für alles: Für Atomstrom, für „gegen den Terror“, für den Bankencrash an dem die Reichen schuld sind und eben diese auch wieder von den Investitionen profitieren.

Wie sich das Ministerium der Frau von der Leyen die Zahlen manipuliert und schön rechnet zeigt Anne Lenze am Beispiel Mobilitätskosten auf:

Einen ähnlichen willkürlichen Methodenmix nimmt der Gesetzgeber bei den statistisch nachgewiesenen Ausgaben für die Mobilität vor. Statt die durchschnittlichen Mobilitätskosten der untersten 15 Prozent der Bevölkerung zugrunde zu legen, wurde im Rahmen einer Sonderauswertung nur das Ausgabeverhalten derjenigen Haushalte betrachtet, die keine Ausgaben für Kraftstoffe und Schmiermittel haben. Diese Haushalte sind jedoch die ärmsten. Die durchschnittlichen Ausgaben der Referenzgruppe für Mobilität liegen um knapp 19 Euro höher.

Lest den Artikel und dann wisst ihr was wir tun, wenn Stuttgart 21 endlich gestoppt ist. Es gibt viel zu tun in unserem Lande! Wir waren viel zu lange ruhig.

Rösler war niemals im Mathe Leistungskurs

Über die Chefarztfrau bin ich auf einen Artikel in der Ärztezeitung (die ich sonst eher nicht lese …) aufmerksam geworden:

Den Reformplänen der schwarz-gelben Koalition zufolge haben Mitglieder der GKV dann Anspruch auf einen Sozialausgleich, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens überschreitet. Bei einem Zusatzbeitrag von 20 Euro wären 14,8 Millionen Haushalte betroffen, bei 50 Euro 27,8 Millionen Haushalte.

Die Chefarztfrau rechnet auf dieser Grundlage aus:

Da die GKV-Beitragssätze gedeckelt sind, müssen Kostensteigerungen künftig ausschließlich über Zusatzbeiträge bestritten werden.  Bei einer Ausgabensteigerung von jährlich zwei Prozent hätte ab 2025 jedes GKV-Mitglied Anspruch auf einen Sozialausgleich. Sollten die Ausgaben pro Jahr um vier Prozent steigen, hätte nach den Berechnungen des IGKE in zehn Jahren jedes Mitglied, das nicht mehr als rund 5000 Euro monatlich verdient, Anspruch auf staatlichen Zuschuss.

Mit dieser Rechnung müsste doch wohl jeder von uns gleich heute bei seiner Personalabteilung vorstellig werden und mal auf eine Gehaltserhöhung drängen.

Ach Du Gesundheitsminister Rösler, Du bist vielleicht ein toller Mediziner, aber Mathe war keiner deiner Leistungskurse.