Die gesetzliche Grundlage ist klar definiert:
- Schuld wird durch ein Gericht – und zwar nur durch ein Gericht – festgestellt
- Die Todesstrafe ist abgeschafft
So wollen es deutsche Gesetze. Was aber passiert, wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland getötet wird? Und vor allem: Was passiert, wenn er bewusst und absichtlich durch das amerikanische Militär ermordet wird?
Am 4. Oktober starben nahe der Stadt Mir Ali im Nordwesten Pakistans drei Männer bei einem Angriff durch eine amerikanische Drohne. Sie galten als Terroristen. Ihre Identität wurde bis heute offiziell von niemandem bestätigt. Nach übereinstimmenden und nicht dementierten Presseberichten hatten zwei der Männer zuvor in Hamburg gelebt. Einer war Iraner, der andere hatte einen französischen und einen algerischen Pass. Der dritte Mann, Bünyamin E., stammte aus der Türkei, war in Wuppertal aufgewachsen und zur Schule gegangen – und war deutscher Staatsbürger.
Quelle: Süddeutsche. Es geht um den Kampf gegen den Terror – JA. Aber ist es deshalb erlaubt Menschen – mit denen man sich nicht im Krieg befindet (Genfer Konventionen) – vom Leben zum Tod zu befördern?
Selbst wenn Bünyamin E. ein Terrorist war, und wenn Bünyamin E. bereits in der Vergangenheit – auch schwere – Straftaten begangen hat, so ist er „nur“ ein Krimineller und auch das erst, wenn ein Gericht dies festgestellt hat.
Abgesehen von dem „Fall“ (besser Schicksal) den Bünyamin E. muss man auch die anderen Opfer der US-Angriffe als ermordete bezeichnen. Auch wenn von einem „Krieg gegen den Terror“ gesprochen wird, werden doch nicht die Regeln des Krieges eingehalten. Von den USA auch zum wiederholten Male. Ein Krieg läuft nach bestimmten Regeln ab, wer diese nicht einhält ist ein Aggressor und hat weder das internationale Recht noch die Solidarität der internationalen Staatengemeinschaft hinter sich.
Ich stelle mit Bedauern fest, dass ich obiges erst nach dem Artikel der Süddeutschen in dieser Form feststelle und -halte.