Doch kein Burger und Pommer Verbot? Gegenwind oder Missverständnis?

Eben noch berichtete ich über den Sommerzirkus, den der FDP-Mann Erwin Lotter betreten hatte. NUN rudert Lotter zurück:

Der FDP-Politiker Erwin Lotter hat Berichte zurückgewiesen, er habe ein Verbot von Fast Food gefordert. „Das wäre ja lächerlich“, sagte der Bundestagsabgeordnete.

weiss die Welt zu berichten. Ja, ich gebe Lotter recht: Das ist lächerlich. Aber noch lange kein Grund nicht zu glauben, dass diese Forderung tatsächlich von einem (FDP)Politiker ausgesprochen wird.

Lotter erläuterte nun, als mögliche gesetzliche Reaktion schwebe ihm die Verpflichtung der Eltern übergewichtiger Kinder zu Ernährungskursen vor.

Na, dann kann der Herr Lotter sich da ja auch mal anmelden. Beim Bund lehrte mich mein Spieß, dass man von niemandem etwas fordern dürfe, was man selbst nicht bereit ist zu leisten. Also Herr Lotter,

  • bringen Sie zu aller erst mal ihren BI auf Vordermann
  • setzen Sie sich für allgemeinen Mindestlohn ein
  • Erhöhen Sie den Hartz-IV Grundbeitrag
  • Investieren Sie in Bildung, damit auch Schüler in Ernährungslehre unterrichtet werde
  • Sorgen Sie für kostenfreie Mitgliedschaft in Sportvereinen

Wenn all das gewährleistet ist, DANN dürfen Sie Eltern vielleicht zwangsverpflichten.

Ich traue Ihnen zu, dass Sie von einem Burgerverbot gesprochen haben. Ich traue Ihnen (so als Politiker..) auch zu, dass Sie aufgefordert wurden, zu relativieren. Was ich ihnen aber gerade jetzt – nach der Berichtigung komplett abspreche, ist die Fähigkeit zu definieren, denen sich andere Menschen zu unterwerfen haben.

Wenn ich das schon höre: Expertengruppe des Arbeitsministeriums.

Eine Expertengruppe des Arbeitsministeriums plant Kürzungen beim Wohnungsanspruch und Einsparungen bei Behinderten.

beginnt der Artikel den ich vorhin beim Aufwachkaffee in der Welt las. „Expertengruppe“ ist ein tolles Wort, da weiss man gleich: JETZT kommt es dicke, denn Experten bedeutet heute in der Politik meist „die haben keine Ahnung“. Und so listet der Artikel denn auch auf, was diese „Experten“ so vor haben:

So könnte der Wohnungsanspruch für Alleinstehende auf nur noch 25 Quadratmeter beschränkt werden. Derzeit gilt demnach ein Richtwert von 45 Quadratmetern.

Jau, das ist dann eine Ein-Zimmer-Wohnung. Ob es davon in Deutschland überhaupt genügend gibt, wage ich mal zu bezweifeln. In einem Umkreis von 20 Kilometern um meinen Wohnort (Großstadt) meldet Immonet mal gerade 17 freie Wohnungen mit weniger als 25m². Bei einer Suche nach Wohnungen bis zu 45m² gibt es 237 Treffer. Den Umzug in eine kleinere Wohnung (inkl. Courtage?) wird dann sicher auch die Arge finanzieren, oder? Sollte dann der „Jung-Hartz-IVer“ wieder Arbeit finden und somit aus diesem Wohnklo ausziehen wollen – vielleicht in seine alte Wohnung zurück? – zahlt die Arge dann auch diese Kosten? So nach dem Motto: Verursacherprinzip?

Ja, das sind Experten, die haben auch belastbare Forderungen definiert – alles ohne Probleme durchführbar. Aber es geht weiter:

Behinderte könnten etwa nicht mehr kostenlos Bus und Bahn nutzen dürfen, und der Zugang zu Behindertenwerkstätten könnte für alle beschränkt werden, die einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.

ob die „Experten“ das auch mal mit Herrn Schäuble besprochen haben? Man tut sich leicht über Sehende zu urteilen, wenn man so blind ist wie diese Experten.

Was von den über 200 anderen Ideen umgesetzt werde, sei offen – neben dem Arbeitsministerium müssten auch noch andere Fachressorts die Vorschläge prüfen.

Wenn die restlichen Vorschläge genau so schwachsinnig sind wie diejenigen die in der Welt genannt wurden, würde ich diesen Experten eine fristlose Kündigung auf den Tisch legen. Grund: Arbeitsverweigerung.

PS: Der ursprüngliche Artikel stammt aus der FTD

Werden Kriminalbeamte zu einer Internet-Gestapo?

Der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen sagte dazu der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Was wir brauchen, ist ein verlässlicher Identitätsnachweis im Netz. Wer das Internet für Käufe, Online-Überweisungen, andere Rechtsgeschäfte oder Behördengänge nutzen will, sollte sich zuvor bei einer staatlichen Stelle registrieren lassen müssen.“

liest man bei n-tv. Das sind dieselben Spezialisten, die es – im Gegensatz zu den Banken – nicht gebacken bekommen kriminelle Webseiten vom Netz zu trennen. Das ist die selbe Ecke von Mensch, die Namensschilder für Polizisten ablehnen um sich selbst zu schützen.

Muss ich mich bald auch bei dem Erwerb eines Einzelfahrausweises für den Nahverkehr mittels Personalausweis identifizieren? Muss ich auch bei REWE/LIDL/SKY/ALDI meinen Ausweis vorzeigen, um einwandfrei identifizierbar zu sein?

WIE wahnsinnig die feuchten Träume der Kriminalbeamten sind kann man folgender Forderung entnehmen:

Zudem solle die Polizei das Recht bekommen, „Trojaner, Viren und Schadprogramme von privaten Rechnern entfernen zu dürfen“, die zuvor von Kriminellen unbemerkt gekapert worden seien. „

Der Paragraph 303 des StGB wird mal eben dahingehend interpretiert, dass die Polizei auf meinen Privatrechner zugreifen darf, um „Trojaner, Viren und Schadprogramme“ zu entfernen? Und so nebenbei sich noch ein wenig umschauen, was ich so für Daten auf der Festplatte habe? Im Zweifelsfall – bedauerliches Missverständnis – wird von meinem Privat-PC (auch von meinem Mobiltelefon?) das Video gelöscht auf dem ich dokumentierte, dass die Polizisten den harmlosen Passanten niederprügelten?

Lieber Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), so wird das nichts mit Vertrauen und so. Eure Versuche dem obersten Volksüberwacher Ziercke in die Hände zu spielen sind deutlich zu offensichtlich.