Ein Bauernhof als Genossenschaft – prima Idee, wider der Überproduktion

Es gibt Ideen, die sind so einfach und so genial, dass man sich fragt warum sie nicht öfter umgesetzt werden. In der FAZ lese ich gerade von einer genialen Konzept:

Ein Biobauernhof nahe Hamburg lebt in besonderer Weise von seinen Kunden: Sie sichern mit einem festgelegten Monatsbeitrag seine Existenz, bekommen dafür Nahrungsmittel – und wissen, woher ihr Essen kommt.

Die gemeinnützige GmbH, der Land, Gebäude und Vieh gehören, spielt eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist der Etat, den die fünf verantwortlichen Landwirte veranschlagen. Er soll reichen, um den Buschberghof in Fuhlenhagen gemeinsam mit Auszubildenden und Praktikanten ein Jahr lang zu bewirtschaften. Die Produkte, die auf einer Nutzfläche von 86 Hektar erzeugt werden, sollen 360 Menschen ernähren.

Ziel aber ist, nur so viel zu produzieren, wie gebraucht wird, und dabei ein Gleichgewicht im Hoforganismus herzustellen. Dazu gehört, so viele Tiere zu halten, wie eigenes Futter zur Verfügung steht, und wie Mist zum Düngen im Ackerbau benötigt wird.

Es ist erwünscht, dass jene, die mehr haben, mehr zahlen als solche, die wenig haben. Ein Drittel der Mitglieder zahlt den durchschnittlichen Beitrag, ein Drittel zahlt mehr, ein Drittel weniger. Aber: „Es gibt eine Schamgrenze“, sagt Stränz, „die bei dem Preis liegt, den man bei Aldi oder Lidl für Lebensmittel ausgeben würde.“ Zur Orientierung nennt er einen Richtwert: 150 Euro im Monat für einen Erwachsenen, 70 Euro für ein Kind.

150€ pro Monat für Lebensmittel ist sicherlich erstmal ein hoher Betrag, nur wenn man vom Brot über Fleisch und Milch auch jegliches Obst und Gemüse dafür erhält, relativiert sich dieser Betrag doch schon wieder um einiges. Zumal man hier direkten Einfluss nehmen kann, was und wie angebaut wird. Dioxin, Käfighaltung etc. scheinen kein Thema zu sein.

Die Webseiten des Buschberghofes strahlen irgendwie den Charme der ’70 aus, aber das macht die Sache nicht schlechter – keineswegs.

Wenn ich das schon höre: Expertengruppe des Arbeitsministeriums.

Eine Expertengruppe des Arbeitsministeriums plant Kürzungen beim Wohnungsanspruch und Einsparungen bei Behinderten.

beginnt der Artikel den ich vorhin beim Aufwachkaffee in der Welt las. „Expertengruppe“ ist ein tolles Wort, da weiss man gleich: JETZT kommt es dicke, denn Experten bedeutet heute in der Politik meist „die haben keine Ahnung“. Und so listet der Artikel denn auch auf, was diese „Experten“ so vor haben:

So könnte der Wohnungsanspruch für Alleinstehende auf nur noch 25 Quadratmeter beschränkt werden. Derzeit gilt demnach ein Richtwert von 45 Quadratmetern.

Jau, das ist dann eine Ein-Zimmer-Wohnung. Ob es davon in Deutschland überhaupt genügend gibt, wage ich mal zu bezweifeln. In einem Umkreis von 20 Kilometern um meinen Wohnort (Großstadt) meldet Immonet mal gerade 17 freie Wohnungen mit weniger als 25m². Bei einer Suche nach Wohnungen bis zu 45m² gibt es 237 Treffer. Den Umzug in eine kleinere Wohnung (inkl. Courtage?) wird dann sicher auch die Arge finanzieren, oder? Sollte dann der „Jung-Hartz-IVer“ wieder Arbeit finden und somit aus diesem Wohnklo ausziehen wollen – vielleicht in seine alte Wohnung zurück? – zahlt die Arge dann auch diese Kosten? So nach dem Motto: Verursacherprinzip?

Ja, das sind Experten, die haben auch belastbare Forderungen definiert – alles ohne Probleme durchführbar. Aber es geht weiter:

Behinderte könnten etwa nicht mehr kostenlos Bus und Bahn nutzen dürfen, und der Zugang zu Behindertenwerkstätten könnte für alle beschränkt werden, die einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.

ob die „Experten“ das auch mal mit Herrn Schäuble besprochen haben? Man tut sich leicht über Sehende zu urteilen, wenn man so blind ist wie diese Experten.

Was von den über 200 anderen Ideen umgesetzt werde, sei offen – neben dem Arbeitsministerium müssten auch noch andere Fachressorts die Vorschläge prüfen.

Wenn die restlichen Vorschläge genau so schwachsinnig sind wie diejenigen die in der Welt genannt wurden, würde ich diesen Experten eine fristlose Kündigung auf den Tisch legen. Grund: Arbeitsverweigerung.

PS: Der ursprüngliche Artikel stammt aus der FTD