Antworten von Ministerien an Privatpersonen

Jeder Mensch hat ein Auskunftsrecht, was parlamentarische Arbeit angeht. Ich habe einmal einen „Selbstversuch“ gestartet und über das Ergebnis möchte ich hier berichten.

Am 06.02.2012 schrieb ich an das Innenministerium und das Justizministerium folgende Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Dienstag den 31.01.2012 hatte ich das Vergnügen in Hamburg an einer Veranstaltung mit der Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema Datenschutz teilzunehmen. Dankenswerter Weise gab es auch die Möglichkeit Fragen zu stellen, welche Frau Leutheuser-Schnarrenberger auch beantworte.

Da dort – wohl auch in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit – meine gestellte Frage nur sehr unbefriedigend beantwortet würde, möchte ich diese hier noch einmal per Mail stellen, in der Hoffnung eine umfassendere Antwort zu erhalten.

Laut Medienberichten (Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Behoerden-duerfen-auf-europaeische-Cloud-Daten-zugreifen-1270455.html) ist es US-Behörden aufgrund des sogenannten Patriot-Acts möglich auf jegliche bei US-Firmen zur Verfügung stehenden Daten zuzugreifen.

Zitat:
Cloud-Anbieter wie Microsoft müssen US-Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf von Kunden gespeicherte Daten gewähren, berichtet der US-Branchendienst ZDNet. Das betrifft auch in der EU ansässige Firmen und in europäischen  Rechenzentren liegende Daten, wie Microsofts britischer Direktor Gordon Frazer anlässlich der Markteinführung von Microsofts Office 365 in London erklärte. Er antwortete damit auf die Frage, ob Microsoft zusichern könne, dass in seinen EU-Rechenzentren gespeicherte Daten Europa niemals verlassen könnten.
Zitatende

Da dieses auch Firmen- und Kundendaten betrifft, die von in den USA ansässigen Firmen in Deutschland im Auftrag von Deutschen bearbeitet werden (Rechenzentren  z.B. der Firmen Dell, HP, IBM, Amazon und Google – um nur einige „Auftragsdatenbearbeiter“ zu nennen) scheint mir persönlich dieser Zugriff mit europäischen und bundesdeutschen
Datenschutzbestimmungen zu kollidieren. Es betrifft nicht ausschliesslich Adressdaten, sondern speziell Daten von Rechenzentrumskunden, die teilweise ihre Auftragsdatenbearbeitung, aber auch Daten aus den Bereichen Forschung und Entwicklung auf diesen Servern lagern und verarbeiten.

Meine konkreten Fragen dazu:

1) Ist diese Vorgehensweise der US-Behörden in Ihrem Ministerium bekannt
2) Wie kommentiert Ihr Ministerium diese Art von Verstoß gegen europäische und bundesdeutsche Gesetze?

Leider war der einzige Kommentar von Frau Leutheusser-Schnarrenberger zu dieser Frage „Das geht so nicht“, was als Beantwortung meiner Frage etwas unbefriedigend war. Ich hoffe auf eine aussagekräftigere Antwort ihres Hause und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Holger Köpke

Als ich am 27.02.2012 noch keine Antwort (auch keine „Eingangsbestätigung“) auf meine Mail erhalten hatte, erlaubte ich mir die beiden Ministerien nochmals zu erinnern. Gleiche Mail, mit folgender Einleitung:

Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine unten stehende Mail habe ich bislang noch nichts von Ihnen gehört – weder eine konkrete Antwor noch eine Empfangsbestätigung mit dem Hinweis, dass die Beantwortun länger (Zeitangabe..) dauern kann. Aus diesem Grunde erlaube ich mir, die Anfrage nochmals zu senden.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Köpke

Am 13.03. 2012 bekam ich dann tatsächlich eine Antwort vom Justizminsterium:

Sehr geehrter Herr Köpke,

vielen Dank für Ihre E-Mails vom 6. und 27. Februar 2012 an die Poststelle des Bundesministeriums der Justiz zum Thema Zugriff von US-Behörden auf bei US-Unternehmen gespeicherte personenbezogene Daten. Wegen der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen sowie anderer vordringlicher Aufgaben komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten. Für die dadurch eingetretene Verzögerung bitte ich um Verständnis.

In Ihrer E-Mail vom 6. Februar 2012 nehmen sie Bezug auf Medienberichte, wonach US-Behörden auf der Grundlage des sog. „US Patriot Act“ auf personenbezogene Daten, die von in den USA ansässigen Unternehmen gespeichert werden, zugreifen können, und zwar sogar dann, wenn die Daten auf in der Europäischen Union befindlichen Servern gespeichert sind. Der Umstand, dass es solche Datenübermittlungen an US-Behörden geben soll, ist hier bislang nur aufgrund entsprechender Medienberichte bzw. von Äußerungen von Vertretern der betroffenen Unternehmen bekannt geworden. So hat inzwischen Google bestätigt, schon mehrfach auf seinen europäischen Servern gespeicherte Nutzerdaten an US-Behörden weitergeleitet zu haben. Auch das Unternehmen Microsoft hat eingeräumt, dass es US-Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf europäische Daten aus dem Cloud-Dienst Office 365 gewährt habe. Allerdings liegen hier gesicherte tatsächliche Erkenntnisse über die Anzahl und den Umfang derartiger staatlicher Zugriffe derzeit nicht vor.

Soweit hier bekannt, hat der Aussschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments (LIBE-Ausschuss) bereits im September 2011 datenschutzrechtliche Bedenken gegen diese Vorgehensweise erhoben und die Europäische Kommission zur weiteren Aufklärung und Klarstellung der Unvereinbarkeit dieser Datenverarbeitung mit EU-Datenschutzrecht aufgefordert. Die vom LIBE Ausschuss geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken werden aus hiesiger fachlicher Sicht – soweit dies auf Basis der wenigen hier vorliegenden Informationen beurteilt werden kann – geteilt. Soweit eine Übermittlung von personenbezogenen Daten von Internetnutzern, die in der Europäischen Union auf Servern gespeichert sind, an US-Behörden erfolgt, findet hierauf grundsätzlich europäisches Datenschutzrecht Anwendung. Eine Übermittlung von personenbezogene Daten an öffentliche Stellen eines Drittstaates, wie etwa die USA, hat sowohl nach europäischem als auch nach deutschem Datenschutzrecht zu unterbleiben, wenn bei diesen Stellen ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet ist. Es bestehen berechtigte Zweifel der für die datenschutzrechtliche Kontrolle von Datenverarbeitungen durch private Stellen in Deutschland zuständigen Landesdatenschutzbehörden daran, ob solche Datenübermittlungen durch US-Unternehmen an US-Behörden den grundlegenden europäischen Standards, wie insbesondere dem Zweckbindungsgrundsatz, der Gewährleistung von Betroffenenrechten und des Rechtsschutzes sowie der Pflicht zur Löschung der Daten nach Zweckerfüllung, genügen.

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass viele datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem sog. Cloud Computing noch weitgehend ungeklärt sind. Dies betrifft auch und gerade die hier relevante Problematik des anwendbaren Datenschutzrechts, die Einordnung als Auftragsdatenverarbeitung und die Drittlandübermittlung. So ist bereits umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verarbeitung von europäischen Daten durch US-Cloud-Anbieter datenschutzrechtlich zulässig ist. Dies hängt unter anderem davon ab, wo der Serverstandort ist und ob der Anbieter der Cloud-Dienstleistung sich den Safe-Harbor-Grundsätzen unterworfen hat.

Auch und gerade um den Herausforderungen für das Datenschutzrecht im globalen Internetzeitalter durch einen neuen effektiveren Rechtsrahmen zu begegnen, hat die Europäische Kommission am 25. Januar 2012 als Teil des Gesamtpakets für einen europäischen Datenschutzrahmen für das 21. Jahrhundert den Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass die Geltung der künftigen Datenschutzregeln auch auf nicht in der EU ansässige Unternehmen erstreckt werden soll, die Waren und Dienstleistungen insbesondere über das Internet in der EU anbieten oder das Verhalten von in der EU ansässigen Personen beobachten. Damit sollen namentlich global agierende Internetanbieter in Drittstaaten, wie etwa Facebook und Google, im Falle der Adressierung von in der EU ansässigen Nutzern dem Datenschutzregime der EU unterworfen werden. Die Verhandlungen über diesen Verordnungsentwurf haben im Februar 2012 begonnen und werden angesichts des erheblichen Umfangs und der Komplexität dieses Vorschlags voraussichtlich geraume Zeit in Anspruch nehmen.

 
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass für das allgemeine Datenschutzrecht innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern federführend zuständig ist, das Sie ja auch parallel angeschrieben haben. Dies gilt auch für die Prüfung der Frage, ob hier auf nationaler Ebene gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen,

Annette Schnellenbach, LL.M. 
Leiterin des Referats IV A 5 
(Datenschutzrecht, Recht der Bundesstatistik) 
Bundesministerium der Justiz 
Mohrenstraße 37 

Ich muss sagen: Diese Antwort hat zwar etwas länger gedauert, aber ich bin inhaltlich mit der Antwort zufrieden. Diese Antwort war deutlich besser, als so manches, was ich bislang als Antwort auf Fragen an Politiker erhalten hatte. Den Verweis an den zuständigen Innenminister verwiesen, den ich praktischerweise auch angeschrieben hatte, betrachte ich als inhaltlich völlig in Ordnung. Was also antwortet das Innenminsterium denn nun auf eine sehr konkrete Frage, die ein Bürger stellt?

Wer jetzt einen bösen Verdacht hat, den kann ich bestätigen: Das Innenministerium antwortete bis zum heutigen Tage nicht. Auch meine weitere Erinnerung vom 27.04.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich bis zum heutigen Tag von Ihnen noch keine Antwort bezüglich unten stehender Mailanfrage vom 06.02.2012 – sowie meiner Nachfrage vom 27.02.2012.

Darf ich dies so bewerten – und auch publizieren – dass Mailanfragen an das Bundesinnenminsterium nicht beantwortet werden und/oder auch keine ablehnende Antwort resp. wenigstens eine Empfangsbestätigung gesendet wird?

Als Bürger – der ihr Ministerium mit seinen Steuergeldern bezahlt – bin ich gelinde gesagt schwerstens enttäuscht.

Mit Grüßen

Holger Köpke

bleibt stumpf unbeantwortet.

Wenn nun die DigiGes (Abzocker verlinke ich nicht) dem deutschen Bürger Geld dafür aus der Tasche ziehen will, dass er an definierte Abgeordnete Mails senden darf, fühle ich mich schwerstens an die Jamba-Abzocke erinnert: Viel Geld für nix.

Muttis Rede zu Wullfs Rücktritt in der Nachbearbeitung

Wenn ich mir die Mühe mache, die Rücktrittsrede des scheidenden Lügners Vorteilsnehmers Bundespräsidenten zu kommentieren, so gebührt natürlich die Höflichkeit auch der diesbezüglichen Rede unserer Kanzlerin diese Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

„Meine Damen und Herren, ich habe die Erklärung des Bundespräsidenten mit größtem Respekt

Größten Respekt hätte „er“ nur verdient, hätte er bei dem ersten Makel, den er auf das Amt des Bundespräsidenten legte, den Rücktritt eingereicht hätte. Wer sich so lange versucht an seinem Amt festzuhalten, dass die Firma Pattex auf eine neue Formel hofft, hat keinen wirklichen Respekt verdient – und auf keinem Falle „grössten“.

und ganz persönlich auch mit tiefem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Im Gegensatz zum Bedauern der Kanzlerin, scheint sich das Bedauern der Bevölkerung in kleinsten Grenzen zu bewegen. Auch hier sehe ich ein Indiz dafür, wie weit sich die Wahrnehmung der Politik (und nicht zuletzt der Kanzlerin) von der Wahrnehmung des Volkes entfernt hat.

Christian Wulff hat sich in seiner Amtszeit voller Energie für ein modernes, offenes Deutschland eingesetzt.

Offenheit war nun nicht unbedingt die Seite, für die der scheidende Es-Bundespräsident in Erinnerung bleiben wird. Vielmehr wird in Erinnerung bleiben, dass man diesen Bundespräsident –  laut hannoverscher Oberstaatsanwältin Irene Silinger – ungestraft einen Lügner nennen darf.

Er hat uns wichtige Impulse gegeben und deutlich gemacht,

Die Impulse Verschleierung und Unaufrichtigkeit würde ich nicht zwingend als wichtig bezeichnen – ich würde sie eher als prekär bezeichnen wollen.

dass die Stärke dieses Landes in seiner Vielfalt liegt.

Ja, die Vorwürfe waren tatsächlich vielfältig. Im Gegensatz zu Herrn Sauerland, der sich nur eines groben Fehlverhaltens schuldig machte, hat es Herr Wulff tatsächlich geschafft die Anschuldigungen in sehr vielfältiger Weise auf seiner Person zu konzentrieren.

Diese Anliegen werden mit seinem Namen verbunden bleiben.

Worauf ich persönlich nicht wirklich stolz sein könnte.

Er und seine Frau Bettina haben dieses Land, die Bundesrepublik Deutschland, im In- und Ausland würdig vertreten.

Der einzige Satz, der mir zum scheidenden Bundespräsidenten in Bezug auf „Würde“ einfallen will, ist dass er die Würde des Amtes besudelt hat. Von würdiger Vertretung würde ich es nicht wagen zu sprechen.

Ich danke beiden dafür und ich bin überzeugt, dafür gebührt ihnen unser aller Dank.

Dem kann ich mich ausdrücklich nicht anschließen.

Der Bundespräsident hat davon gesprochen, dass es ihm nicht mehr möglich sei, sein Amt auszuüben.

Was er sich selbst zuzuschreiben hat. Er hat durch seine Verhalten, bereits viele Jahre vor seiner Nominierung und dem Amtsantritt, dafür Sorge getragen, dass allein seine Nominierung ein Schlag ins Gesicht für jeden rechtschaffenen Bürger war. Dass sich dies erst später herausstellte zeigt einzig, dass diejenigen die ihn nominierten und wählten, ihre Aufgabe viel zu leicht machten und seine Wahl eher der Not gehorchend, als dem Amt entsprechend war.

Tatsächlich ist es eine Stärke unseres Rechtsstaats, dass er jeden gleich behandelt, welche Stellung auch immer er einnimmt.

Dieser Satz muss ein Schlag ins Gesicht eines jeden Beamten und Steuerzahlers sein. Beamte werden sehr rigide kontrolliert, was den Verdacht der Vorteilsnahme angeht. Steuerzahler müssen jeden persönlichen Vorteil (sofern er eine gewisse Summe übersteigt) als geldwerten Vorteil versteuern, sofern er direkt oder indirekt mit ihrer beruflichen Tätigkeit zusammen hängt.

Mit seinem Rücktritt stellt Bundespräsident Wulff nun seine Überzeugung, rechtlich korrekt gehandelt zu haben, hinter das Amt zurück,

Diese Überzeugung würde ich eher als Psychose bezeichnen wollen, welche z.B. durch mangelnde Krankheitseinsicht auffällig wird.

hinter den Dienst an den Menschen in unserem Land. Ich zolle dieser Haltung ausdrücklich meinen Respekt.

Siehe oben – das Zeitfenster für Respekt ist lange geschlossen.

Und in diesem Geiste werden die Parteien, die die Bundesregierung tragen,

Wenn die Frau Bundeskanzlerin hier den Geist der Vorteilsnahme und der Freundschaft zu Lobbyisten meint, wird mir Angst und Bange.

werden CDU und CSU und FDP sich nun beraten, und anschließend unmittelbar auf die Sozialdemokraten und Bündnis90/Die Grünen zugehen. Wir wollen Gespräche führen mit dem Ziel, in dieser Situation einen gemeinsamen Kandidaten für die Wahl des nächsten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland vorschlagen zu können. Ich danke Ihnen.“

Ja, die Frau Merkel hat mit dieser Art Gesprächen ja schon Erfahrung. Vielleicht sollte man tatsächlich jemanden nominieren der bislang höchstens distanzierte Kontakte zur politischen Szene hatte, der als gänzlich unbefleckt in Sachen Lobbyarbeit und befindlichkeitstragender Freunde wäre.

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Die Rücktrittsrede Wulffs in der Nachbearbeitung

Es hat im Reizzentrum Tradition, dass ich gewisse Reden interpretiere. Mit dieser Tradition kann ich natürlich bei der Rücktrittsrede unseres jüngsten Ex-Bundespräsidenten nicht brechen.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger,

gerne habe ich die Wahl zum Bundespräsidenten angenommen und mich mit ganzer Kraft dem Amt gewidmet. Es war mir ein Herzensanliegen, den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu stärken.

Inbesondere der Zusammenhalt zwischen Politik und Gesellschaft wurde aber durch die Trennung „Nach deutschen Recht“ und der Moral deutlich gestört. Auch und gerade Angehörigen des öffentlichen Dienstes wurde vorgelebt, dass eine Gleichheit (Verdacht der Vorteilsnahme) nicht praktiziert wird.

Alle sollen sich zugehörig fühlen, die hier bei uns in Deutschland leben, eine Ausbildung machen, studieren und arbeiten, ganz gleich, welche Wurzeln sie haben – wir gestalten unsere Zukunft gemeinsam.

Zur Gemeinsamkeit gehört auch eine sozial-moralische Verantwortung jedes Einzelnen, die leider nicht umfassend praktiziert wurde.

Ich bin davon überzeugt, dass Deutschland seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Kraft am besten entfalten und einen guten Beitrag zur europäischen Einigung leisten kann, wenn die Integration auch nach innen gelingt.

An der Stelle frage ich mich, ob hier auch die Integration von Vorteilsnehmern gemeint ist. Diesem Aspekt möchte ich deutlichst widersprechen, da Integration ein Prozess ist der erfordert, das beide Seiten aktiv an diesem mitwirken.

Unser Land, die Bundesrepublik Deutschland, braucht einen Präsidenten, der sich uneingeschränkt diesen und anderen nationalen sowie den gewaltigen internationalen Herausforderungen widmen kann;

Dem ist nicht hinzuzufügen.

einen Präsidenten, der vom Vertrauen nicht nur einer Mehrheit, sondern einer breiten Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger getragen wird. Die Entwicklung der vergangenen Tage und Wochen hat gezeigt, dass dieses Vertrauen und damit meine Wirkungsmöglichkeiten nachhaltig beeinträchtigt sind.

Naja, ich würde von Tagen, Wochen und Monaten sprechen. Auch würde ich nicht von „Beeinträchtigung“ sprechen wollen, sondern deutlich formulieren, dass dieses Vertrauen bei weiten Teilen der Bevölkerung schlicht vom Amtsinhaber zerstört wurde.

Aus diesem Grund wird es mir nicht mehr möglich, das Amt des Bundespräsidenten nach innen und nach außen so wahrzunehmen, wie es notwendig ist.

Späte Einsicht, aber wenigstens einsichtig

Ich trete deshalb heute vom Amt des Bundespräsidenten zurück, um den Weg zügig für die Nachfolge freizumachen. Bundesratspräsident Horst Seehofer wird die Vertretung übernehmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel wird auf der so wichtigen Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsextremischer Gewalt am Donnerstag der kommenden Woche sprechen.

Dieser Teil dient der Aufklärung über über protokollarische Gegebenheiten und Änderungen und ist als informell sinnvoll anzusehen.

Was die anstehende rechtliche Klärung angeht, bin ich davon überzeugt, dass sie zu einer vollständigen Entlastung führen wird.

WENN dem so wäre, hätte diese Entlastung schon – durch proaktive Informationspolitik – bereits viel früher angegangen werden können und müssen.

Ich habe in meinen Ämtern stets rechtlich korrekt mich verhalten.

Dies ist eine zu prüfende Tatsachenbehauptung, um die sich derzeit nicht zuletzt die Staatsanwaltschaften zu bemühen haben.

Ich habe Fehler gemacht, aber ich war immer aufrichtig. Die Berichterstattungen, die wir in den vergangenen zwei Monaten erlebt haben, haben meine Frau und mich verletzt.

Zuzugeben, dass Fehler gemacht werden ist eines, die Behauptung immer aufrichtig gewesen zu sein, wage ich – nicht zuletzt da man Herrn Wulff ungestraft einen Lügner nennen darf, für deutlich gewagt. Das Herr Wulff allerdings die Chuzpe hat darauf hinzuweisen, dass seine Frau und er von der Berichterstattung verletzt wurden ist schon „bemerkenswert“. Denn im Gegenzug wurde er dadurch verletzt, dass die Medien über gewissen Tatsachen und Zusammenhänge berichteten, die letztendlich Herr Wulff selbst zu verantworten hat. Hier macht er sich vom Täter zum Opfer – und dies ist in meinen Augen schlicht widerlich.

Ich danke den Bürgerinnen und Bürgern, die sich für unser Land engagieren. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundespräsidialamt und allen anderen Behörden, die ich als exzellente Teams erlebt habe. Ich danke meiner Familie, vor allem danke ich meiner Frau, die ich als eine überzeugende Repräsentantin eines menschlichen und eines modernen Deutschland wahrgenommen habe. Sie hat mir immer – gerade auch in den vergangenen Monaten – und auch den Kindern starken Rückhalt gegeben.

Standardfloskel, ohne wirklichen Inhalt. Darf aber bei keiner Rücktrittsrede fehlen.

Ich wünsche unserem Land von ganzem Herzen eine politische Kultur, in der die Menschen die Demokratie als unendlich wertvoll erkennen und sich vor allem – das ist mir das Wichtigste – gerne für die Demokratie engagiert einsetzen.

Dieser Satz aus dem Munde eines Vorteilsnehmers von so vielen Lobbyisten schnürt mir ein wenig die Kehle zu. Wer sich aufrichtig für die Demokratie einsetzt, sorgt dafür das niemals auch nur der Verdacht entsteht, dass sein handeln von wirtschaftlichen Befindlichkeiten beeinflussbar ist. Und genau hier liegt wohl der grösste Kritikpunkt im Handeln des Ex-Bundespräsidenten.

Und ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern, denen ich mich vor allem verantwortlich fühle, eine gute Zukunft und schließe Sie alle dabei ausdrücklich mit ein.

Alle „Bürger und Bürgerinnen“ ist vollumfanglich – wenn mit „schliesse Sie alle dabei ausdrücklich mit ein“ die anwesenden Medienvertreter gemeint ist, ist diese Aussage entweder redundant, oder eine versteckte Spitze – was eine Frechheit wäre.

Vielen Dank.

Hier fehlt mir persönlich das „Gott schütze Deutschland“ dass durch Herrn Sauerland ein neuer Standard in hoher Floskelkunst wurde.