Winterreifenpflicht, ein Geldregen für Autoverleiher

Ich brauche – für einen mehrtägigen Ausflug einen Leihwagen. Wer sich den Erwerb und Unterhalt eines eigenen PKW spart, der hat auch ein paar Euro für einen Leihwagen über. Für den Leihwagen ja, aber für Winterreifen?

Ich glaube zu wissen, wer für die Winterreifenpflicht verantwortlich ist: Es sind die Autoverleiher. Ich gebe euch gern ein paar Beispiele, was Winterreifen tageweise(!) als Sonderausstattung eines Leihwagens kosten:

Verleiher          Fahrzeug               Mietpreis               Winterreifen           % Aufpreis
Sixt                     smart fortwo                 52,99                             18,99                           35%
Europcar           VW Polo                          82,80                             17,99                           21%
Starcar              VW Fox                           32,00                               4,99                           15%
Hertz                 VW Polo                          83,30                             15,01                           18%

Ich weiss ja nicht, wie ihr das seht, aber ich finde die Aufschläge schon recht „sportlich, wenn ich ausrechne, was es kosten würde die Fahrzeuge pauschal in der Wintersaison komplett mit Winterreifen laufen zu lassen.

Anmerkung: Alle Angaben heute von den Webseiten der jeweiligen Vermieter erhoben.

Ich hab „Hausmeister“ studiert

Es gibt Dinge, die gibt es gar nicht. Es fängt an mit den blödsinnigen Anglizismen, die wir uns von verschiedensten Marketingfraggels einreden lassen. Besonders im Marketing aber auch bei Berufsbezeichnungen findet der geneigte Humorist genügend Beispiele um sich austoben zu können. So wird der Großkundenbetreuer zum „Key Account Manager“ – liest sich auf der Visitenkarte gleich viel besser. Selbst Stadtwerke – die ja nun wirklich eher lokal tätig sind – pimpen ihre Großkundenbetreuer mittels Anglizierung zum „Key Account Manager“ auf.

Eine ganz besonders entzückende Stilblüte präsentierte mir meine Prinzessin, als Sie mir mitteilte, dass ihr Institut einen Studiengang für Facility-Management anbieten möchte. Mein erster Gedanke war: „Studierte Hausmeister, was es so alles gibt.“ Aber nachdem ich mal die Suchmaschine anwarf musste ich festellen, dass es tatsächlich den Studiengang „Facility Manager“ gibt. Ich bin verwirrt. Da wird der Beruf der Hausmeisters (den ich per se nicht als unehrenhaft empfinde!) aufgepimpt, indem man ihm den Namen Facility Manager überstülpt und dann kreiert man einen Studiengang mit eben dieser Berufsbezeichnung?

Also achtet darauf, wenn ihr einem Facility-Manager gegenüber steht, ob er einen grauen Kittel oder eine Krawatte trägt. Diejenigen mit einem Kittel haben Praxiserfahrung und wissen worum es geht ….

Ein Jurist muss erkennen: Ein bisschen schwanger geht nicht

Manche gesetzliche Grundlagen sind exakt formuliert. So ist bei Geschwindigkeitsübertretungen von nur einem Stundenkilometer bereits ein Vergehen definiert. Dies ist etwas, das man anerkennen sollte.

Udo Vetter vom Lawblog tut das nicht so, denn weil er „nur“ 6 km/h zu schnell fuhr, definiert er:

Das Geld ist mir ziemlich egal. Aber nicht der Eindruck, die so eine, ich sage es mal offen, kleinkarierte Verfolgungsmentalität bei mir hinterlässt.

Man könnte den ganzen Fall sportlich sehen und es mit einem „OK, ham sie mich erwischt, ich Depp“, oder „Ok, ich bezahle für die Dummheit nicht aufgepasst zu haben“.

Wer diesen Vorfall als kleinkariert bezeichnet muss sich fragen lassen: Wo hört kleinkariert auf? Bei +5km/h +10km/h +11km/h +12km/h +13km/h? Und wenn +12km/h noch Kavaliersdelikt ist, warum dann nicht +13km/h?

Schade, dass ein Mann (auch noch Jurist) mit so vielen Followern ein so schlechtes Beispiel abgibt. Ich bin ein wenig enttäuscht.